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Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

Versteckter Abowechsel: Orange zockt bestehende Kunden ab (Teil 2)

Im ersten Teil dieses Beitrags habe ich geschrieben, wie Orange klammheimlich unser Abonnement geändert hat, womit wir wesentlich mehr bezahlen müssen. Der Hotline-Telefonagent konnte uns nur begrenzt weiterhelfen und hat uns geraten, uns direkt an den Orange-Shop zu wenden, bei dem wir die Abo-Verlängerung gemacht haben. Dort waren wir nun.

Aber auch dort sind wir auf wenig UnterstĂĽtzung gestossen. „Auch falls das wirklich so ist, wie Sie sagen“, fängt der Orange-Mitarbeiter mit sehr skeptischem Unterton an, „dann kann ich trotzdem nichts machen. Ihr frĂĽheres Abo gibt es nicht mehr. Und auch das Start Surf-Abo gibt es schon nicht mehr. Wollen Sie zu einem Orange Me-Abo wechseln?“

Nein, das will ich nicht. Meiner zweimaligen Frage, ob beim Kauf des iPhone 4 eine Verlängerung des iPhone Optima 30-Abos theoretisch möglich gewesen wäre, obwohl dieses dann schon nicht mehr neu abgeschlossen werden konnte, weicht er aus. Doch gerade hier liegt der springende Punkt: Beim Kauf des iPhone 3G S UND dem iPhone 4 habe ich meinen Abo-Vertrag jeweils um 1 Jahr verlängert. Wie gesagt: Meinen Abo-Vertrag für mein iPhone Optima 30-Abo. Orange darf diesen Vertrag nicht einfach so nach eigenem Gutdünken abändern. Schon gar nicht, wenn dies die Leistung und den Preis betrifft – die wichtigsten Punkte eines Vertrags überhaupt. Eine solche Abänderung ist nur erlaubt, wenn beide Vertragsparteien dies ausdrücklich wollen. Weder wusste ich davon, noch wollte ich eine Vertragsänderung auf ein schlechteres Abonnement, das mich im Endeffekt mehr kostet. Kein geistig gesunder Mensch würde so etwas machen.

Eine Einigung oder Lösung scheint also nicht mehr möglich. Ganz unerwartet kommt aber ein Kompromiss-Vorschlag des Orange-Mitarbeiters: „Wechseln Sie zum Orange Me-Abo und ich schreibe Ihnen bis zum nächsten Sommer (also bis zum Ablauf der laufenden Mindestvertragsdauer) die 50 SMS pro Monat gut, die Sie in Ihrem frĂĽheren Abo gehabt hätten.“ Somit hätte ich – zumindest bis im nächsten Sommer – lediglich Mehrkosten von 1 Fr. pro Monat. Das ist zwar nicht das gewĂĽnschte Ergebnis, aber besser als nichts. Ich nehme an.

Dabei bleiben aber drei Fragen unbeantwortet: Was wird ab dem nächsten Sommer sein wird? Hatte der unerwünschte Wechsel auf ein Abo mit günstigerer Monatsgebühr dazu geführt, dass wir fürs iPhone 4 mehr bezahlen mussten als bei der gewünschten Verlängerung des bestehenden Abos mit teurerer Monatsgebühr. Schliesslich mussten wir fast so viel bezahlen wie für ein iPhone ohne Vertrag überhaupt. Und: Wer ersetzt mir das Geld, das ich für die Gespräche und SMS bezahlen musste, die eigentlich gratis da im Abo inbegriffen hätten sein sollen? Diese Fragen werde ich dem Orange Rechtsdienst per Einschreiben stellen. Die Antworten werden in Teil 3 zu lesen sein.

„Danke fĂĽr Ihr Vertrauen“ schreibt Orange gross. Einem solchen Vertragspartner kann ich nicht mehr vertrauen. Die Worte wirken wie Hohn.

Versteckter Abowechsel: Orange zockt bestehende Kunden ab (Teil 1)

Seit zweieinhalb Jahren bin ich Orange-Kunde. Mein iPhone Optima 30-Abo läuft seit dem Kauf des iPhone 3G und hat sich mit dem iPhone 3G S vor eineinhalb Jahren und dem iPhone 4 vor einem halben Jahr um jeweils ein Jahr verlängert. Im Abo inbegriffen sind 1 GB Datentransfer, 30 Gesprächsminuten in alle Netze in der Schweiz, Europa, USA und weitere Länder, Gratis-Anrufe auf 3 Lieblingsnummern sowie 50 SMS. Meine Frau hat dasselbe Abo. Das hat uns jeweils gut ausgereicht, womit die Rechnung kaum je höher ausgefallen ist als die 44 Franken Abogebühr.

Deswegen wurde ich auch stutzig, als ich die neuste Rechnung über einen Betrag von 59.45 Franken erhielt. Komischerweise wurden mir hier sämtliche Gesprächsminuten und SMS in Rechnung gestellt, die eigentlich im Abo hätten inbegriffen sein müssen.

Der Anruf bei der Orange-Hotline führte dann zwar nicht zur Lösung des Problems, brachte aber immerhin die Ursache zutage: Orange scheint einfach so das iPhone Optima 30-Abo zu einem Optima Start-Surf-Abo geändert zu haben. In diesem ist nur noch der Datentransfer inbegriffen, sonst nichts.

Scheinbar geschah dieser Abowechsel im Anschluss an den Kauf des iPhone 4. Damals erklärte uns die Verkäuferin, unsere Abos seinen in der Zwischenzeit 10 Franken günstiger geworden, und fragte, ob wir diese 10 Franken Ersparnis gleich in das neue Angebot Orange Security Premium, einer Versicherung gegen Beschädigung und Diebstahl des iPhone, investieren möchten. Wir willigten ein, da die monatlichen Gebühren damit gleich bleiben.

Jetzt sieht es so aus, dass nicht unsere Abos günstiger geworden sind, sondern dass wir klammheimlich in einen schlechteren Vertrag gesteckt wurden. Wobei ich mich auch gerade frage: Wir mussten für die iPhone 4 überdurchschnittlich viel bezahlen. Wenn hier wirklich ein Vertrags-Downgrade vorgenommen wurde, dann ist dies ja auch kein Wunder. Hätten wir mit einer normalen Vertragsverlängerung – wie wir sie gewollt hatten – also weniger bezahlen müssen?

„Kein Problem“, meint der Orange-Telefonagent. „Wechseln Sie einfach zu Orange Me, das ist unser tolles neues Angebot, bei dem die Preise von vornhinein klar sind. Bei Optima wusste man ja nie genau, welche Preise nun gelten. Ich kann das sehr empfehlen.“ Ich war also vom Was-ist-passiert-Anruf direkt in einem Verkaufsgespräch gelandet. Bingo. Er zählt also auf:

Datentransfer 1 GB: 15 Franken
30 Gesprächsminuten inkl.: 20 Franken
Drei Lieblingsnummern: 10 Franken – beschränkt auf je 5 Stunden
Keine SMS: 0 Franken

= Total: 45 Franken MonatsgebĂĽhr.

Aha: Ich soll also mehr Geld fĂĽr weniger Leistung bezahlen? Denn beim 1 Franken gĂĽnstigeren iPhone Optima 30-Abo waren wie gesagt noch 50 SMS inbegriffen, ausserdem gab es keine Begrenzung fĂĽr Anrufe auf Lieblingsnummern.

Eigentlich hätte man meinen mĂĽssen, dass Handy-Abos in den letzten zweieinhalb Jahren gĂĽnstiger geworden sind. Sicher aber nicht teurer fĂĽr weniger Leistung. Tatsächlich wurde der Telefonagent ob diesen Tatsachen ziemlich kleinlaut. Das iPhone Optima 30-Abo sei wohl wirklich besser… gewesen. Denn ob wir jetzt wieder zurĂĽckwechseln können, sei nicht sicher. Nach minutenlangem Nachfragen bei seinem Vorgesetzten hatte er schliesslich auch nur diesen Rat: „Gehen Sie zum Orange-Shop, an dem Sie das iPhone 4 gekauft haben. Die sollen dort etwas unternehmen. Aber gehen Sie schon mal davon aus, dass Sie ein Orange Me-Abo abschliessen mĂĽssen.“

Super. Wir werden also unseren nächsten freien Freitagnachmittag dafür einsetzen müssen, in den abgelegenen Orange-Shop zu fahren, wo man uns sicher auch nicht weiterhelfen will. – Teil 2 dieses Beitrags folgt.

Passabene: Die Zukunft hat keine Chance

Seit rund zweieinhalb Jahren ist das Passabene-System in grösseren Coop-Filialen im Einsatz. Mit den kleinen Kästchen scannen Kunden ihre Waren während dem Einkaufen selbst ein und sparen damit beim Bezahlen Zeit. Ausser bei stichprobeweisen Kontrollen müssen die Einkäufe nicht wieder ausgepackt werden.

Ich bin ein grosser Fan dieser zukunftsträchtigen Erfindung (siehe auch meine Beiträge Passabene – Passabenissimo und Passabene funktioniert super – die Anwender sind das Problem). Leider scheine ich damit aber immer noch eine Minderheit zu sein.

Seit mehreren Wochen ist im Coop Wankdorf in Bern das Passabene-System kaputt. Auf vielen der kleinen Bildschirme blinken Warn- und Fehlermeldungen. Zuvor hiess es jeweils vor der verwaisten Passabene-Kasse warten, bis endlich ein Verkäufer auftauchte. Da es scheinbar nicht genügend Anklang findet, wird Passabene nicht mehr repariert und wird vermutlich in den nächsten Wochen ganz aus der Filiale verschwinden.

Schade. Und wieder einmal zeigt sich: Die Schweizer Bevölkerung ist nicht bereit für die Zukunft, sondern bleibt lieber in der Vergangenheit stecken.

Nein zur 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Volksabstimmung vom 26.9.2010)

Arbeitslosigkeit ist schlimm und kann jeden von uns treffen. Niemand ist davor geschützt. Das Arbeitslosengeld ist merklich tiefer als der letzte Lohn und trifft erst noch wesentlich später ein. Sind gleichzeitig die nächsten Krankenkassenprämien, die Autoversicherung, Hausratversicherung, Arztrechnung, Steuerrechung, Steuern-Akontozahlung, Wohnungsmiete oder noch besser alle zusammen fällig, bringt einen das sehr schnell in finanzielle Bedrängnis.

Am schlimmsten sind die fĂĽnf Wartetage, bevor man Taggeld erhält. Die Wartetage bedeuten nicht einfach ein Abwarten, bevor man das Taggeld bekommt, sondern Tage, fĂĽr die man kein Taggeld erhält. 5 Tage bedeuten dabei 1/4 weniger Geld. Denn ausschlaggebend sind lediglich die Arbeitstage, 20 pro Monat. Anstatt 70% des versicherten Verdienstes erhalten kinderlose Arbeitslose (sonstige Betreuungspflichten, z.B. gegenĂĽber behinderten Familienangehörigen, werden dabei getrost ignoriert) gerade mal 50% des vorherigen Lohns. Wer einen höheren Monatslohn als 4’600 Fr. (vor AbzĂĽgen) hat und kinderlos ist, dem will der Bundesrat und das Parlament kĂĽnftig noch mehr abziehen. Anstatt 5 Tage soll es je nach Einkommen 10–20 Wartetage geben. Oder in Prozenten ausgedrĂĽckt: Nur noch 35% oder gar 0% soll es im ersten Monat geben. Damit fehlen mindestens 3’000 Franken im Portemonnaie – ein hoher Betrag. Schliesslich wollen Wohnungsvermieter, Steuerbehörde und Krankenkasse nach wie vor 100% ihrer Rechnung bezahlt erhalten.

Gemäss dem Bundesamt fĂĽr Statistik dauert die durchschnittliche Arbeitslosigkeit rund 5 Monate. In dieser Zeit fehlen bei einem frĂĽheren Monatslohn von 5’000 Franken rund 8’500 Franken oder bei einem Ja zur Volksabstimmung sogar rund 9’400 Franken – fast zwei Monatslöhne.

Gleichzeitig sind Abstriche bei Leuten geplant, die tendenziell sowieso schlechter gestellt sind: Wer die Beitragszeit nicht erfüllen kann, z.B. wegen Mutterschaft, Ausbildung oder längerer Krankheit, der soll anstatt 12 Monate lang nur noch 4 Monate lang Taggelder erhalten. Also durchschnittlich einen Monat zu wenig lang. Und das für Leute, die es sowieso schwerer haben, eine neue Stelle zu finden. Was mit ihnen passieren soll, wenn die Bezugsdauer durch ist, wird bewusst verschwiegen. Sie werden Sozialfälle und verlieren alles, was sie noch hatten. Beispielsweise ein Auto zu besitzen ist dann ja nicht mehr erlaubt. Und es wird für sie noch viel schwieriger, eine Stelle zu finden.

Bei einem Ja wird die Schweiz vom Sozial- noch mehr zum Asozialstaat. Das ist einfach falsch. Ich kann allen nur empfehlen, am 26. September 2010 ein Nein zur 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in die Urne zu legen.

Gigantische Mäuse vom Grill bei Migros

Die neuste ApĂ©ro-Knabberei bei Migros heisst „Giant Mais BBQ“ (Barbeque), bestehend aus ĂĽbergrossen Maiskörnern.

Wieso dazu Anglizismen nötig waren, ist nicht nachvollziehbar. Und noch weniger, wieso nicht alles auf Englisch ĂĽbersetzt wurde. Doch genau das bringt die Probleme mit sich. Vermutlich dachte sich Migros, dass die Leute „Corn“ oder „Sweet corn“ nicht verstehen wĂĽrden. „Giant“ traute man den Leuten jedoch zu. Ă„hnlich erging es schon dem Kinofilm „Bend it like Beckham“, der auf Deutsch „Kick it like Beckham“ heissen musste. Blöd ist dabei aber, dass das deutsche Wort „Mais“ genauso ausgesprochen wird wie das englische Wort „Mice“ (Mäuse, Mehrzahl von „Mouse“). Was zusammen soviel wie „gigantische Mäuse vom Grill“ bedeutet.

Möbel Pfister lässt Chirurgen danebenschneiden

„Noch ein bisschen weiter links“, ruft eine Frau den Lieferanten von Möbel Pfister zu, während sie ĂĽber den Laptop mit dem Operationssaal verbunden ist und von zu Hause aus einen anderen Chirurgen dirigiert. Dieser meint sich angesprochen und macht den Einschnitt prompt am falschen Ort. Der Eingriff endet in einem Desaster. Ob der Patient ĂĽberlebt oder nicht, lässt Möbel Pfister in seiner Fernsehwerbung offen, sondern endet den Spot mit seinem Slogan: „Wir liefern und montieren auch am Samstag.“

Abgesehen, dass der Kurzfilm nicht lustig ist, enthält er auch viel Anti-Werbung. Nämlich generell gegen Heimarbeit (zu gefährlich, schau mal die Folgen davon!) – schon gar nicht an Mac-Computern – und auch gegen Chirurgen. Möbel Pfister unterstellt, dass diese ihre Arbeit viel zu leicht nehmen und bei Operationen nicht konzentriert arbeiten. Damit wird auch die Angst vor Operationen geschürt. Wahrscheinlich hat die Werbefirma zu viele Ärzteserien im Fernsehen gesehen.

Dabei verkennt der Werbespot auch eins: Viele Ärzte und Chirurgen haben keinen gewöhnliche Montag-bis-Freitag-Arbeitswoche. Sie arbeiten regelmässig auch am Wochenende, denn Un- und Notfälle geschehen nicht nur zu den üblichen Arbeitszeiten. Dafür haben sie dann auch ebenso regelmässig unter der Woche frei und könnten dann die Möbellieferung problemlos entgegen nehmen. Gerade SIE sind also nicht auf die Samstag-Lieferungen von Möbel Pfister angewiesen.

Mit einer Symbolik liegt Möbel Pfister aber richtig: Man muss schon Chirurg sein oder eine ähnlich hochbezahlte Stelle haben, um sich seine Einrichtungsgegenstände leisten zu können.

Hallo iPhone 4!

Noch nie war der Verkaufsstart eines iPhones so chaotisch wie dieses Jahr. Nach allzu langer Wartezeit nannte Apple den Freitag, 30. Juli 2010 für die Schweiz. Damit waren wir erst in der zweiten Runde von Ländern mit dabei, die das iPhone 4 erhalten sollten, obwohl in der Schweiz – im Verhältnis zu den Einwohnern – die höchste iPhone-Dichte der Welt herrscht.
 

Wegweiser im Westside - wie kann man das iPhone immer noch so falsch schreiben?

Bild: Wegweiser im Westside - wie kann man das iPhone immer noch so falsch schreiben?

Und bis in die Woche des Verkaufsstarts war noch überhaupt nichts bekannt: Wo werden die Geräte erhältlich sein? Wie viele? Und zu welchem Preis? Auf all diese Fragen wussten die drei Telecomanbieter (das iPhone 4 ist nun auch bei Sunrise erhältlich) keine Antwort. Selbst am Donnerstag Abend wusste bei Orange noch niemand, zu welchen Preisen das iPhone 4 mit neuem oder verlängertem Vertrag verkauft werden würde. Da die Online-Bestellung erst ab Mitternacht (Nacht von Donnerstag auf Freitag) möglich war, blieb eingefleischten iPhone-Fans kaum etwas anderes übrig, als sich vor den Läden zu postieren.
 

Warteschlange vor dem Globus Westside

Bild: Warteschlange vor dem Globus Westside

Während sich die ersten schon am Donnerstag Abend einen Warteschlangenplatz sicherten, sind wir erst um viertel vor sechs Uhr morgens vor dem Globus im Berner Einkaufszentrum Westside aufgekreuzt. Zu diesem Zeitpunkt warteten hier erst rund 20 Personen. Gestern hatten wir hier bereits einen Blick auf viele iPhone 4-Schachteln erhascht und waren zuversichtlich, auch bald eines zu besitzen. Um sechs Uhr öffneten sich die TĂĽren zur „Ladies first“-Aktion. Noch war nicht klar, ob auch wirklich jede Frau in der Warteschlange ein iPhone mitnehmen wĂĽrde, oder ob sie tatsächlich nur Mittel zum Zweck war. Und tatsächlich haben sich auch zwei einsame Männer in die Warteschlange eingeschlichen.
 

Kaffee und Gipfeli

Bild: Kaffee und Gipfeli

In mehr als gemächlichem Tempo ging’s dann vorwärts. Scheinbar machten Computerprobleme auch hier den langwierigen Kauf- und Aktivierungsprozess noch länger. Paar fĂĽr Paar wurde von den Securitas-Mitarbeitern in den Laden gelassen. Nach der netten BegrĂĽssung durch einen Globus-Verantwortlichen gab’s Kaffee und Gipfeli. Drei nette Orange-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zwei Computern gaben sich die grösste MĂĽhe, dem Ansturm gerecht zu werden. Mittlerweile war die – verhältnismässig kleine – Warteschlange auf 35-40 Personen angewachsen. Genau wie von Orange erwartet. Da genĂĽgend iPhones fĂĽr alle vorhanden waren, haben auch die beiden einzelnen Männer eins erhalten.
 

Die Verkäuferin aktiviert unsere iPhones

Bild: Die Verkäuferin aktiviert unsere iPhones

Um viertel vor acht waren wir dann an der Reihe. Auch der hohe Preis für die Vertragsverlängerung konnte uns da vor nichts mehr abhalten. Aber klar: Die Telekomanbieter wissen, dass die Leute das neue iPhone wollen – wieso also nicht noch mehr daran verdienen? Den Anbieter wechseln liegt schliesslich nicht mehr drin: Vor ein paar Tagen hatten sich die Abo-Verträge um ein weiteres Jahr verlängert. Dem späten Verkaufsstart dieses iPhones sei dank. Und auch Apple reibt sich die Hände: Das weisse iPhone 4 wird wegen Problemen mit der Beschichtung noch länger nicht erhältlich sein – zu lange, um darauf zu warten. Man kauft sich also jetzt ein iPhone 4 in Schwarz und zu Weihnachten ein weiteres in Weiss. Damit schafft es Apple erstmals, dass die Leute nicht nur scharenweise ihr Produkt kaufen, sondern gleich zwei davon. Ein Geniestreich erster Güte.
 

Unsere neuen iPhones, noch im Rohzustand

Bild: Unsere neuen iPhones, noch im Rohzustand

Um halb neun waren wir dann wieder zu Hause. Dank der Aktivierung im Laden sind die iPhones bereits einsatzbereit. Kurz ein paar Funktionen ausprobieren: Facetime ist super – schade nur, dass die Videotelefonie zwingend WLAN erfordert. Und dann wieder ab ins Bett zum Nachschlafen.

Das neue iPhone 4 ist super. Das Retina Display mit der vierfach höheren Pixelmenge (doppelte Breite x doppelte Höhe) liefert ein gestochen scharfes Bild. Einzelne Pixel sind nicht mehr erkennbar. Sowohl die Icons als auch die Apps haben im Vergleich zu den frĂĽheren iPhones deutlichere, schönere Konturen und mehr Brillanz. Die zweite Kamera auf der Vorderseite hätte ich schon gestern fĂĽr einen Schnappschuss brauchen können. Der Blitz bzw. das Kameralicht sind hell, auch wenn sich die Reichweite wohl in Grenzen halten wird. Das neue iPhone 4 liegt besser in der Hand als alle bisherigen, und dank der rĂĽckseitigen Glasplatte sogar noch besser auf dem Tisch als das erste iPhone. Antennagate ist in der Schweiz weniger ein Problem. Zwar erscheinen weniger Balken, trotzdem reicht’s noch zum Telefonieren. Dieser Kauf hat sich definitiv gelohnt.
 

Die Evolution der iPhone-Schachteln: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)

Bild: Die Evolution der iPhone-Schachteln: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)



 
Die Evolution der iPhones: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)

Bild: Die Evolution der iPhones: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)



 
Die Evolution der iPhone-Dicke: Das iPhone 4 (ganz rechts) ist deutlich dĂĽnner.

Bild: Die Evolution der iPhone-Dicke: Das iPhone 4 (ganz rechts) ist deutlich dĂĽnner.

Guthaben auf der Kreditkarte: Bei Swisscard ist Auszahlung ausgeschlossen

Das kommt selten genug vor: Ein Guthaben auf der Kreditkarte. Nach einer RĂĽckgabe erfolgte die Gutschrift auf der Kreditkarte, mit der zuvor bezahlt hatte, erst im nächsten Abrechnungsmonat. „Neuer Saldo zu Ihren Gunsten: CHF 1’009.20“ hiess es da. Weil die Kreditkartenfirma meiner Bank, die Swisscard AECS AG, den jeweiligen Betrag zu ihren Gunsten immer sehr schnell per Lastschriftverfahren von meinem Bankkonto abbucht, bin ich davon ausgegangen, dass die umgekehrte Ăśberweisung des Guthabens genauso schnell erfolgen wĂĽrde. Nach der ungeplanten Ausgabe herrschte nämlich Ebbe auf meinem Bankkonto, so dass ich dieses Geld gut gebrauchen könnte. Doch auch 10 Tage nach dem ĂĽblichen Datum fehlte das Geld.

Beim Anruf bei Swisscard erklärte mir ein freundlicher Herr, dass die RĂĽckĂĽberweisung eines Guthabens immer nur auf Antrag hin erfolgt. Ein solcher ist fĂĽrs Abbuchen des Saldos zu ihren Gunsten natĂĽrlich nie nötig gewesen. Ich sagte ihm also mit, er solle mir das Guthaben ĂĽberweisen. Ă„h naja, den vollen Betrag könne er mir nicht ĂĽberweisen. Denn ich habe die Kreditkarte ja seither wieder eingesetzt, und vom Guthaben sei nur noch die Hälfte ĂĽbrig. Was so nicht stimmt. Aber genau: Ich hatte zwei- oder dreimal getankt, und dazu die Kreditkarte an der Tanksäule eingesetzt. Da man hier ja schon vor dem Tanken bezahlt und nicht nachher, „reserviert“ die Tankstelle ein paar hundert Franken auf der Kreditkarte, und gibt die Differenz zum effektiven Benzingeld erst Tage später frei. Bei Swisscard wurde das wohl noch nicht registriert. Super. Aber egal: Die Hälfte des Guthabens ist immerhin noch besser als gar keine RĂĽckĂĽberweisung. Dies hat der Herr nun also veranlasst.

Eine Woche später warte ich noch immer aufs Geld. Und bin genervt. Ich rufe ein weiteres Mal bei Swisscard an. Ein anderer Herr lässt mich wissen, dass das meine Schuld sei. Schliesslich habe ich erneut mit der Mastercard bezahlt. Da danach noch weniger Guthaben vorhanden war, habe ihr Computer die Rücküberweisung automatisch gestoppt. Natürlich ohne mich darüber zu informieren. Und auch der erste Herr hatte nichts erwähnt, dass ich jetzt während Monaten meine Kreditkarte nicht mehr einsetzen dürfe. Er könne mir jetzt noch läppische 150 Franken überweisen – aber eben nur, wenn ich keine weitere Zahlung mehr mache.

Das Ganze hört sich für mich extrem unlogisch an. Der Witz einer Kreditkarte ist ja gerade, dass man von der Ausgabestelle Kredit erhält, dass man also ihr erst später zahlen muss, was man zuvor anderswo gekauft hatte. Die Kreditkartenfirma zeigt ein gewisses Vertrauen dem Kunden gegenüber. Dazu passt so gar nicht, dass sie sich jetzt so stark an das Guthaben klammert und die Herausgabe faktisch verweigert.

Als erstes habe ich nun die automatische Abbuchung mit Lastschriftverfahren gestoppt. Jetzt soll Swisscard halt auch warten, bis sie nächstes mal ihr Geld erhält.

Und ich wollte bei meiner Bank nachfragen, ob sie denn auch Kreditkarten ĂĽber eine andere Firma herausgibt. Am Wochenende war hier telefonisch niemand erreichbar, so dass ich die Frage ĂĽber das Kontaktformular der Website meiner Bank gestellt habe. Und hier am Montag die Antwort erhalten habe: „Aus SicherheitsgrĂĽnden können wir Ihnen via E-Mail keine Informationen ĂĽbermitteln, welche dem Bankgeheimnis unterstehen.“ Die spinnen, die Bänker!

Das iPad ist der gedruckten Zeitung Tod

Diesen Titel verwendete Markus Gisler für seine Kolumne in der Sonntagszeitung vom 12. Juni 2010 und reklamiert, dass das iPad dafür verantwortlich sein wird, die ach schon so sehr unter Druck geratenen Tageszeitungen vollends ins Jenseits zu befördern.

Hier der (nicht abgedruckte) Leserbrief des Blöggers an die SonntagsZeitung:

Sehr geehrter Herr Gisler

Die Schallplatte und die Musikkassette wurden von der CD ersetzt, die Videokassette durch die DVD und Bluray Disc, das Telegramm und Fax durch E-Mail. Das Ganze nennt sich Fortschritt und lässt sich nicht aufhalten. Wer sich weigert, sich anzupassen, wird der natürlichen Selektion dieser Medienevolution zum Opfer fallen. Schuld ist dann aber nicht Apple, sondern der Verleger, der auf seiner nun veralteten Technik beharrt. Während er sich noch beklagt, haben andere Verleger längst den Evolutionsschritt geschafft. Denn auch Leser elektronischer Zeitungen lassen sich zählen und auch hier lassen sich Werbeinserate schalten. Mehr noch: Die elektronische Zeitung erreicht auch diejenigen Leser, die vorher unerreichbar waren, und kann zusätzliche Informationen oder Bilder enthalten. Die Kosten für den Zeitungsdruck entfallen, weniger Bäume müssen abgeholzt werden.

Nach den vielen Anfeindungen gegenüber Apple und dem immer kümmerlicheren Multimedia-Bund hatten wir die SonntagsZeitung letztes Jahr abbestellt. Seit Ende Mai lesen wir sie wieder: Auf dem iPad. Im Original-Layout und zusammen mit anderen in- und ausländischen Zeitungen, die wir als Zeitungs-Flatrate zum günstigen Pauschalpreis beziehen. Die gedruckte Zeitung ist tot – es lebe die elektronische Zeitung!

Und sowieso: Tageszeitungen, die lediglich SDA-Pressemeldungen kopieren, haben ein Weiterbestehen nicht verdient.

Mit freundlichen GrĂĽssen.

Wo das iPhone ein I-Phone ist und bleibt

Seit gut drei Jahren ist das iPhone in aller Munde. Es wurde millionenfach und in 89 verschiedene Länder verkauft. In der Schweiz besitzt jede 20. Person ein iPhone. Doch etwas ist falsch: Nämlich die Schreibweise des iPhone im Netzticker der Netzwoche.

Der Netzticker wird täglich an fast 14’000 Abonnenten verschickt, und ist damit der abonnentenstärkste ICT-Newsletter der Schweiz. Beharrlich berichtet der Netzticker vom „I-Phone“ anstatt vom iPhone, und jetzt neu auch vom „I-Pad“ anstatt vom iPad. Doch wieso ist das so? Der Blögger hat nachgefragt, und von der Netzwoche-Redaktion folgende Antwort erhalten:

„Bei uns in der Redaktion gilt die deutsche Rechtschreibung. Nomen werden gross geschrieben. Mir ist schon klar, dass das besonders bei einem Gerät wie bei dem I-Phone, das bei seinen Fans schon religiösen Charakter hat, besonders auffällt. Leider gibt es gerade in unserer Branche spätestens sei Web 2.0 einen Wildwuchs. Jeder Marketing-Fuzzi bringt dauernd etwas Neues: Grossbuchstabe in der Mitte, Zahl statt Buchstabe usw. Schon allein aufgrund der Lesefreundlichkeit sind wir gezwungen, dem Einhalt zu gebieten. Das erfordert wiederum auch Stringenz – macht man es bei einem, muss man es bei allen machen.“

Naja. Obwohl ich die Ansicht der Redaktion zur Grossschreibung von Nomen und der Stringenz (Wikipedia hat’s mir verraten: SchlĂĽssigkeit im Sinne von formaler Korrektheit) teile, bin ich bezĂĽglich der Lesefreundlichkeit anderer Meinung. Denn meiner Meinung nach leidet gerade die Lesefreundlichkeit darunter, wenn der Netzticker als Einziger Produktenamen (Markennamen) oder Firmennamen anders schreibt als vom Marken-/Firmeninhaber vorgesehen bzw. wie es von allen anderen Medien getan wird bzw. so, wie es den Leuten bekannt ist.

Doch der Netzticker scheint weiterhin dem Zwang zu unterliegen, allem die eigene Rechtschreibung zu verpassen. Für mich hört sich das Argument auch so an: Weil wir nun mal damit angefangen haben, können wir jetzt nicht plötzlich ändern. Sonst würden wir ja zugeben, dass wir Fehler machen. Naja.

Unglaublich, aber wahr: Seit dem 29. April 2010 verwendet der Netzticker nun auch die offizielle Schreibweise. Da fragt man sich schon: Warum nicht gleich so? Und: Wie ging das jetzt nochmals mit der Stringenz?