Herzlich Willkommen!


Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

Multimedia wird immer unwichtiger

Das Internet, digitale Medien, Web 2.0, Computer, Peripherie-Geräte, Smartphones, DRM, WLAN, Online-Games, Cloud Computing etc. Multimedia nimmt in unserem Alltag einen immer höheren Stellenwert ein und wird immer wichtiger.

Nicht so bei der SonntagsZeitung: Hier wird Multimedia immer unwichtiger. Vor kurzem wurde der Multimedia-Bund, der zuletzt aus einem einzigen gefalteten Blatt bestand, also aus kümmerlichen 4 Seiten, wobei 1 Seite die (schlechten) Comics auf der Zeitungsrückseite enthielt, mit einem anderen Bund zusammengelegt. Seither umfasst der Multimedia-Bereich nur noch mit viel Glück zwei volle Zeitungsseiten.

Meiner Ansicht nach liegt die SonntagsZeitung mit dieser Kürzung völlig falsch und total entgegen dem Zeitgeist. Klar, die SonntagsZeitung ist keine Computerzeitschrift, und nicht verpflichtet, Multimedia-Inhalte zu liefern. Sie ist aber auch kein Sportheftli, Wirtschaftsblatt oder sonst etwas. Trotzdem werden diesen Themen fette Bünde gewidmet. Die vom Blögger jeweils sehr schnell überblättert werden.

Die Ursache für diese völlige Vernachlässigen von Multimedia ist nicht feststellbar. Tatsache ist aber, dass nun noch viel mehr Gründe gegen das Lesen der SonntagsZeitung sprechen. Schon immer störte der höchst einseitige Bericht über die Computerwelt. Apple wird laufend kritisiert, kaum erwähnt, und bei den meisten Tests nicht mitgetestet, Windows und völlig unspektakuläre Windows-PCs und -Notebooks hochgelobt. Daneben ist der Blögger noch immer sauer wegen dem absolut unwürdigen, verachtenden Nachruf für Michael Jackson. Daher hat er auch – genauso unangekündigt wie die Kürzung des Multimedia-Teils durch die SonntagsZeitung – sein Abo der SonntagsZeitung auslaufen lassen. Zukünftig wird er am Sonntag dafür mehr Zeit haben, das Neon oder eine der anderen abonnierten Zeitschriften zu lesen.

Google Street View: Einzige Kritik

Google Street View ist wirklich toll. Hier kann man virtuell durch die Stadt spazieren, ein Geschäft suchen, von dem man den Namen vergessen hat, oder schon mal den Weg irgendwohin planen. Dass es so viele Beschwerden gegen Google Street View gibt, kann ich nicht verstehen.

Einen einzigen Kritikpunkt habe ich aber trotzdem: Ich bin darauf nicht zu sehen. Schade. Eine solche Verewigung wäre trotz Gesichtsverfremdung wirklich toll gewesen. Und dabei habe ich auf dem Heimweg vom Büro das Google Street View Auto gesehen, wie es langsam vorbeigefahren ist. Es scheint mich aber nicht gesehen zu haben, wie ich mit dem iPhone ein Foto geschossen habe (siehe Foto). Ja, wirklich schade.

Apple: Produkte hui, Qualität pfui, Teil 2

Im gestrigen Beitrag habe ich von meiner kaputten Time Capsule und dem Anruf bei der Apple Hotline berichtet. Dort gab mir ein Mitarbeiter die Auskunft, dass die Time Capsule durch die Garantieverlängerung meines iMacs (AppleCare Protection Plan) nicht abgedeckt sei und ich die Reparatur/Ersatz selbst bezahlen müsse. Ich habe es dann gerade noch geschafft, vor Ladenschluss eine neue Time Capsule zu kaufen. Im jetzt wieder verfügbaren Internet habe ich dann die AppleCare Vertragsbestimmungen durchgelesen, und wurde stutzig.

Heute Montag habe ich daher erneut bei Apple angerufen. Der erste Mitarbeiter schloss sich zwar der Meinung des Kollegen an, nicht aber die Vorgesetzte. Sie hat bei der entsprechenden Abteilung nachgefragt und mir bestätigt, dass die Time Capsule, die ich mit meinem iMac mit Protection Plan verwende, ebenfalls von diesem abgedeckt wird.

Damit habe ich eine kaputte alte Time Capsule, die nun also doch auf Garantie repariert werden kann, und eine neue, jetzt überflüssig gewordene Time Capsule, für die ich über 600 Franken gezahlt habe.

Die Vorgesetzte will das auf keinen Fall so stehen lassen (ja, ich auch nicht), und sich wieder mit einem Vorschlag melden. Das hat sie dann auch gemacht, und eine Entschädigung in Aussicht gestellt.

Der Herr der Vergütungsabteilung will dann alles aber schon wieder komplizierter machen: Weil ich die neue Time Capsule bei Dataquest gekauft habe und nicht in einem Apple Store sei es nicht möglich, mir den Kaufpreis oder einen Teil davon zu erstatten. Ich solle sie halt einfach innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist zurückbringen, und die alte Time Capsule unter Garantie verlängern lassen.

Aber Moment, so einfach ist das nicht möglich. Ich kläre ihn darüber auf, dass die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit in Deutschland etwas Tolles sei, dass es diese in der Schweiz aber nicht gäbe. Das Parlament hatte sich vor ein paar Jahren strikt gegen die Einführung einer solchen Regelung entschieden. Und während dem Warten habe ich die (absolut übliche und erlaubte) AGB-Bestimmung von Dataquest aufgerufen: „Warenumtausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung (Softwareungeöffnet) befinden.“

Herr Schmidt will sich also mit Dataquest in Verbindung setzen, und sich danach wieder bei mir melden. Und ich muss es wieder einmal sagen: Der Kundendienst von Apple ist wirklich super. So ruft er wenig später wieder an. Ich solle morgen mit der alten und neuen Time Capsule zu Dataquest gehen; die alte wird repariert, die neue zurückgenommen. Über meine Frage, ob ich die neue noch behalten könne, bis die alte repariert sei, haben die Dataquest-Mitarbeiter aber nur gelacht.

Naja, da bin ich ja mal gespannt. Ich bin natürlich wenig erfreut darüber, eine Zeitlang ganz ohne Time Capsule zu sein. Denn als Herzstück unseres Netzwerks verbindet sie 3 Computer, 2 iPhones, 2 Drucker und die PlayStation3 bzw. den Fernseher miteinander und mit dem Internet. Ausserdem sorgt sie sich um die Backups. Nicht auszudenken, wenn ausgerechnet während dieser Zeit (wieder) ein Computer aussteigt. Auch hätte die neue Time Capsule mit 2 Terrabyte endlich richtig Platz gehabt, während das alte 500 GB-Modell, das es mittlerweile nicht mehr zu kaufen gibt, schon lange an seiner Kapazitätsgrenze angelangt war.

Wie alles weitergeht folgt als Teil 3 in den nächsten Tagen.

Apple: Produkte hui, Qualität pfui

Apple-Produkte sind wirklich toll. Leider aber nicht deren Qualität. Reihenweise gehen sie kaputt. Mit ein bisschen Glück vor Ablauf der Garantie, eher aber kurz danach.

Angefangen hatte es mit dem MacBook von Frau Blöggerin: Im April 2008 war nach acht Monaten bereits die Festplatte defekt und musste ausgetauscht werden. Danach verabschiedete sich die Festplatte einer Kollegin: Alle Daten verloren, die Reparatur nach Ablauf der Garantie extrem teuer.

Ende Mai 2009 ging der Laut-Leise-Schalter meines iPhones nach 11 Monaten kaputt. Das iPhone hängte im Leise-Modus fest und klingelte in der Folge nicht mehr. Nach dem Einschicken zur Reparatur dauerte es viel zu lange, bis die Werkstatt entschied, das Gerät nicht zu reparieren und mir anstatt dessen ein neues iPhone zu schicken, das ich dann nach zwei Wochen endlich in Empfang nehmen konnte.

Im Juli 2009 verabschiedete sich nach eineinhalb Jahren die Festplatte meines iMacs. Zum Glück hatte ich eine Garantieverlängerung, den AppleCare Protection Plan gekauft, und der Austausch und die neue Festplatte damit gratis. Mehr oder weniger. Denn Zusatzleistungen wie Rettung der Daten oder eine schnelle Reparatur waren nicht enthalten. Mir blieb nichts anderes übrig, als einen Expresszuschlag von 100 Franken zu bezahlen, um den Computer noch im selben Monat zurück zu erhalten.

Und jetzt, im August 2009, komme ich nach Hause, und die Time Capsule funktioniert nach einem Jahr und vier Monaten nicht mehr. Auch der Anruf bei der Apple Hotline nützt nichts, das Gerät ist kaputt. Dann hat Herr Herrmann noch eine weitere gute Nachricht parat: Die Time Capsule sei nicht in meinem AppleCare Protection Plan aufgeführt, womit sich die Garantie nicht darauf erstrecke. Und jetzt könne sie nicht mehr aufgenommen werden. Eine Reparatur oder der Ersatz müsse ich also selbst bezahlen.

Und natürlich ist nichts einfacher, als an einem Samstag Nachmittag um 16 Uhr noch irgendwo eine neue Time Capsule aufzutreiben. Mediamarkt und Manor führen keine, aber immerhin hat DataQuest in Biel noch eine 1 TB Time Capsule. Doch leider nur im System. Denn als kurz vor 17 Uhr im noch geöffneten Laden stehe, ist sie nirgends mehr zu finden. Was bleibt mir also anderes übrig: Für gut 600 Franken kaufe ich eine 2 TB Time Capsule.

Wenigstens ist diese schnell installiert, und die Computer und Drucker wieder online. Wenigstens diese neue Time Capsule möchte ich mit in den AppleCare Protection Plan mit aufnehmen. Aus Neugier klicke ich mich durch den Leistungsumfang und die Vertragsbedingungen. Und staune nicht schlecht, als ich hier folgendes lese:

„Nach AppleCare Protection Plan besteht auch Deckung für (…), Time Capsule, (…), soweit diese in ihrem Eigentum stehen und zusammen mit einem erfassten Produkt verwendet werden.“

Kein Wort, dass die Time Capsule auch in der Garantieverlängerung mit erfasst werden muss, sondern eben, als einzige Bedingung: Die Verwendung mit einem erfassten Gerät. Dann müsste die Time Capsule also auch von meiner Garantieverlängerung eingeschlossen sein.

Der weitere Anruf bei Apple bringt auch keine Klarheit: Von der zuständigen Abteilung arbeitet heute natürlich niemand. Also am Montag nochmals anrufen. Ich bin ja schon jetzt darauf gespannt, wie das heraus kommen wird.

Dämliches Durcheinander bei Directories

Der Blögger ist umgezogen. Und hat eine neue Telefonnummer.

Deshalb meldete ich mich einen Monat vor dem Zügeltag bei Directories, um meinen Telefonbucheintrag entsprechend abändern zu lassen. Über das Kontaktformular der Directories-Website habe ich gewünscht, dass man einen Gültigkeitsvermerk (nämlich gültig bis zum Zügeltag) sowie die neue Adresse und Telefonnummer anfügt. Dass das möglich ist, habe ich bei vielen anderen Einträgen schon gesehen.

Zwei Wochen vor dem Umzug: Noch immer nichts. Kein Vermerk, keine neue Anschrift im elektronischen und notabene tagesaktuellen Telefonbuch. Langsam dürfte es aber wirklich Zeit sein! Also mal anrufen. Ein freundlicher Directories-Mitarbeiter erzählt mir am Telefon, man habe nicht verstanden, was ich genau wolle. Deshalb habe man es einfach gelassen. Aha? Interessant. Ist das wohl wirklich das richtige Vorgehen,  in diesem Fall einfach nichts zu machen und auch nicht rückzufragen? Wohl kaum.

Ich erkläre also mein Anliegen nochmals, und glaube, dass es nun verstanden wurde. Scheinbar aber doch nicht. Denn eine Woche später – eine Woche vor dem Umzug – erscheint noch immer kein Hinweis auf unseren Umzug im Telefonbuch. Zwar haben wir die neuen Kontaktdaten in der Zwischenzeit allen Freunden und Verwandten gemeldet. Aber ist es denn wirklich zuviel verlangt, dass man unseren bevorstehenden Umzug auch dem Telefonbuch entnehmen kann? Wie gesagt: Solche Vermerke sehe ich laufend. Und frage mich mittlerweile, wie das die andern wohl gemacht haben.

Ich rufe also wieder bei Directories an. Und tatsächlich erscheint die neue Adresse tags darauf im Telefonbuch. Zwar mit einem Schreibfehler beim Beruf (das war ja auch schwierig, das vom alten Eintrag zu übernehmen!) und ohne irgendwelchen Gültigkeitsvermerk bei der alten Adresse, aber immerhin. Scheinbar ist das „as good as it gets“ bei der Swisscom Directories AG.

Damit ist das Spiel aber noch nicht vorbei. Einen Monat nach dem Umzug erhalte ich von Directories eine Rechnung für die jährliche Publikationsgebühr des alten und ja schon lange nicht mehr gültigen Eintrags (kostenpflichtiger Zusatzeintrag).

Per E-Mail antworte ich darauf:

Sehr geehrte Damen und Herren

Anfangs März 2009 hatte ich Sie im Rahmen unserer Umzugsvorbereitungen darum gebeten, die Telefonbucheinträge meiner Frau und mir mit einem Gültigkeitsvermerk (gültig bis 4.4.2009) und der neuen Adresse zu versehen und Ihnen unsere zukünftigen bzw. jetzigen Kontaktdaten gemeldet. Dies hat Ihrerseits leider sehr schlecht bzw. erst beim dritten Anlauf und auch da nur unvollständig geklappt.

Im Zusammenhang mit unserer neuen Adresse habe ich von Ihnen eine Rechnung (Rechnungsnummer) für die Neuaufnahme am neuen Verzeichnisort erhalten.

Heute habe ich nun eine weitere Rechnung von Ihnen erhalten (Rechnungsnummer), die Sie an die alte Adresse geschickt hatten, für die jährlich wiederkehrende Publikationsgebühr am (nicht mehr gültigen) Verzeichnisort Bern. Diese betrachte ich als gegenstandslos.

Besten Dank für Ihre kurze Bestätigung per E-Mail.

Mit freundlichen Grüssen

Die Sache scheint ausgestanden. Bis ich eineinhalb Monate später von Directories eine Zahlungserinnerung erhalte. Ich rufe also wieder an. Wider Erwarten erklärt eine Frau Germini, dass sie das Problem verstehe, und die Rechnung stornieren werde. Hoppla, eine solch unbürokratische Lösung ohne weiteres „Gschtürm“ hatte ich nicht erwartet. Und freue mich.

Leider aber zu früh. Denn zwei Tage später erhalte ich folgenden Brief von Directories, nach wie vor an die alte Adresse:

„Liste noire: Kein Directories-Eintrag mehr

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Ihr Fernmeldedienstanbieter hat uns über Ihren Änderungswunsch informiert.

Sie haben sich dafür entschieden, die Nummer (meine alte, nicht mehr gültige Telefonnummer) nicht mehr veröffentlichen zu lassen und wollen ab sofort auf einen Eintrag in den Verzeichnissen von Directories verzichten. Wir respektieren Ihren Wunsch und haben Ihre Angaben in unserer Verzeichnisdatenbank gelöscht.“

Es geht weiter damit, dass meine Angaben nun nicht mehr im Telefonbuch, den Internetverzeichnissen und den Auskunftsdiensten erscheinen, und der Werbung für irgendwelche komischen Erscheinen/Nicht erscheinen-Hybride „Liste verte“, „Liste rouge“ und „Liste noire“.

Welch unerwartete Wendung. Es ist also erneut ein Anruf bei Directories nötig.

Dort frage ich Frau Cina, ob ihr klar ist was ich meine, wenn ich sage, dass ich umziehe, eine neue Adresse und Telefonnummer haben werde, und beides mit einem „gültig bis“-Vermerk im Telefonbuch stehen soll. Doch die gute Walliserin hat eine lange Leitung. Also nochmals so einfach wie möglich. „Ich ziehe um. Ich habe eine neue Adresse und eine neue Telefonnummer. Können Sie mir soweit folgen?“ Und tatsächlich scheint ihr so langsam klar zu werden, was mein generelles Anliegen wäre. „Aber da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen!“ – „Ja klar, dass sollen Sie auch nicht. Für mich war es einfach wichtig zu wissen, ob mein Anliegen verständlich ist. Denn Ihren Kolleginnen und Kollegen war es überhaupt nicht klar, so dass ich schlussendlich von Ihnen einen Brief zu ‚Liste noire: Kein Directories-Eintrag mehr‘ erhalten habe.“

Frau Cina entschuldigt sich vielmals und will sich jetzt darum kümmern, dass ich keine weitere Post von Directories mehr erhalte. Mal sehen, ob das klappt!

Namenswechsel bei Cablecom?

Cablecom ist verzweifelt. Im Vergleich mit anderen Firmen hat sie schweizweit wohl den schlechtesten Ruf. Nun überlegt sich die Geschäftsleitung ernsthaft, deshalb den Firmennamen zu ändern. Unter dem Namen des Mutterhauses, „UPC“, werden auch schon in weiteren europäischen Ländern Dienste angeboten. Doch bringt der Namenswechsel überhaupt etwas?

Ich glaube kaum. Anstatt Millionen in den Namenswechsel und die entsprechende Werbung zu stecken, würde sich Cablecom besser auf die Verbesserung seines Kundendienstes konzentrieren. Denn trotz Namenswechsel wäre dieser ja immer noch gleich schlecht wie bisher. Und genau der miese Kundendienst ist für den schlechten Ruf verantwortlich. Denn die Produkte sind unbestritten gut und günstig.

Für einen allfälligen Namenswechsel müsste auch dies berücksichtigt werden: Da alle Kunden und Nicht-Kunden vom Namenswechsel wüssten, würde auch ein noch so lustiger neuer Name die Altlast von Cablecom mit sich tragen, und wäre von Anfang an denselben (berechtigten) Vorurteilen ausgesetzt.

Also, liebe Cablecom: Nicht Namen wechseln, sondern Kundendienst verbessern.

Rückschritt statt Fortschritt bei Toshiba

Jetzt ist es soweit: Nach acht Jahren guter Dienste ist unser DVD-Player Toshiba SD-210E reif für die Pensionierung. Denn mit zunehmender Regelmässigkeit schaltet er sich mitten im Film einfach aus, und lässt sich erst nach der Entnahme der DVD wieder einschalten.

Im Fust-Katalog finden wir seinen Nachfolger. Es ist wieder ein Toshiba DVD-Player, mit HDMI-Ausgang und Code Free-Einstellung; das Modell SD490EKE. Sicherlich wird uns dieser auch wieder gute Dienste leisten.

Doch da täuschen wir uns leider. Hatten wir bisher spätabends das Abspielen eines Films untergebrochen (den DVD-Spieler ausgeschaltet), konnten wir ihn am nächsten Tag an der selben Stelle wieder fortsetzen (Play-Taste zum Wiedereinschalten des DVD-Spielers und Fortsetzen des Films). Das funktioniert neu leider nicht mehr. Neu startet die DVD wieder ganz von vorne, das heisst: Sprachwahl, Anti-Piraterie-Meldung (die dauert ja zum Glück immer so lange), DVD-Menü, letzte Stelle suchen – wo waren wir schon wieder? -, dann endlich geht es weiter.

Und hatten wir zuvor mal eine längere Pause eingelegt, so hat sich der Bildschirmschoner eingeschaltet. Auch das gibt’s beim neuen Toshiba DVD-Spieler nicht mehr. Jetzt brennt sich das Bild einfach im Fernsehdisplay ein.

Es scheint tatsächlich so: Beide äusserst praktischen Funktionen, die es bei Toshiba wie gesagt schon lange gibt, scheinen neu einfach zu fehlen. Warum das so ist, ist mir schleierhaft. Scheinbar scheint Toshiba den Rückschritt dem Fortschritt vorzuziehen.

Und auch die Rückfrage bei Toshiba bringt nichts. Zwar schreibt Toshiba auf seiner Website: „Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.“ Doch das scheinbar nur, wenn man bereit ist, 1.50 Franken pro Minute dafür auszugeben. Denn genau so viel verlangt Toshiba für den Anruf beim Support. Eine Alternative zu diesem teuren Spass scheint es nicht zu geben. Toshiba schreibt ausdrücklich: „Keine Supportanfragen per E-Mail“.

Warten aufs iPhone, die Dritte

Zwar hat Apple mit der weiteren Neuauflage des iPhone keinen weiteren Quantensprung vollbracht, wie es der Firma beim 3G  – oder mit der Erfindung des iPhone überhaupt – gelungen ist. Das Resultat kann sich trotzdem durchaus sehen lassen. Die neue 3 Megapixel-Kamera (hey, immerhin!) kann fokussieren und filmen, und dank eingebautem Kompass Karten in Blickrichtung anzeigen. Die neue Software 3.0 erfüllt auch die letzten verbliebenen Wünsche wie Copy/Paste-Funktion, MMS (also bitte, wer braucht denn das?), Diktaphon, Breitbild-Tastatur in allen Applikationen, und vieles mehr. Sie steht ab dem 17. Juni 2009 auch bisherigen iPhone-Besitzern zur Installation zur Verfügung.

Ja, das neue iPhone 3G S (das „S“ steht für Speed) und die neue Software 3.0 können sich wirklich sehen lassen. Tun sie aber leider nicht.

Die neue Software stand zwar seit dem Abend des 17. Juni endlich zur Verfügung. Weil aber haufenweise iPhone-Besitzer gleichzeitig aktualisieren wollen, ist der iPhone-Aktivierungsserver überlastet und nicht mehr verfügbar. Wenigstens hängt das Gerät dabei nicht im Update drin fest, sondern kann – halt mit der alten Software – wieder vom Computer getrennt und morgen zur Arbeit mitgenommen werden. Nicht auszudenken, was sonst passieren würde.

Und auch das bestellte iPhone 3G S lässt auf sich warten. Zwar hat Orange bereits gestern Morgen per E-Mail und SMS informiert, dass das Gerät verschickt wurde, aber scheinbar nicht mit A-Post. Denn heute bin ich vergeblich alle paar Minuten zum Briefkasten gelaufen, um nachzuprüfen, ob das erhoffte Paket in der Zwischenzeit nicht doch eingetroffen ist.

Es heisst bei Apple also wieder mal: Warten.

Falsch abgeschaltet: Cablecom gibt nach und offeriert Entschädigung

Ende Januar 2009 hatte uns Cablecom Telefon und Internet abgeschaltet. Jemand muss unsere Kündigung per Ende April 2009 ganz schön falsch gelesen haben. In der Folge brauchte es 5 Tage und insgesamt 10 Anrufe, bis beides wieder funktionierte. Der komplette Ablauf kann ebenfalls im Blög im Detail nachgelesen werden. Nun hat Cablecom eine Entschädigung angeboten – natürlich ohne damit irgendwelche Schuld einzugestehen.

Nachdem unsere Telefonlinie und der Internetzugang endlich wieder funktionierten, hatte ich per Einschreiben eine Entschuldigung und Schadenersatz von Cablecom in der Höhe von CHF 555 gefordert. Dieser Betrag umfasste vor allem die Kosten für den am dritten Tag ersatzweise gekauften Orange Internet Everywhere Stick (Grundgebühr während der Mindestvertragsdauer, Kaufpreis USB-Stick sowie Surfgebühren für 3 Tage), um endlich wieder Internet zu haben, aber auch Briefporti und meinen Arbeitsausfall.

Zuvor schon wurden uns als Entschädigung die Telefon- und Internet-Grundgebühren für einen Monat erlassen. Dass dies aber nicht ausreichen würde, sagte ich der Dame bereits am Telefon.

Ende April 2009 habe ich dann Post von Cablecom erhalten mit dem Betreff „Ihr Forderung“. Ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung schreibt mir:

„Besten Dank für Ihre an cablecom gerichtete Schreiben, welche nun aufgrund Ihrer Forderung an mich weitergeleitet wurden. Für die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Schreiben möchte ich mich im Namen der cablecom bei Ihnen entschuldigen

Die Abklärungen Ihres Falles haben ergeben, dass die Einstellung der Dienstleistung auf einen administrativen Fehler zurück zu führen ist, aber dies ist Ihnen gemäss Ihrer Schreiben auch bereits bekannt. Selbstverständlich möchte ich es nicht unterlassen mich für die entstandenen Unannehmlichkeiten an dieser Stelle zu entschuldigen.

Leider können wir Ihr Ausführungen nicht ganz teilen, und erlauben uns den Verweis auf die vertraglichen Bedingungen, welchen Sie zugestimmt haben

Soweit Sie aber Ihre Forderung als Schaden infolge eines Unterbruchs unserer Serviceleistung geltend machen, können wir diesen Anspruch erst nach Einsicht allfälliger Belege prüfen.

Um Ihnen allerdings nicht unnötigen Aufwand zu generieren, biete ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und per Saldo aller Ansprüche an, Ihnen CHF 200.- auszahlen zu lassen. Um die Angelegenheit so bereinigen zu können, würde ich Sie bitten mir das beigelegte Doppel unterschrieben zu retournieren.

Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.“

Diesem Schreiben folgte die zu unterzeichnende Einverständniserklärung:

„Herr … erklärt sich hiermit einverstanden, dass cablecom ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden rechtlichen Verpflichtung einen Gesamtbetrag von CHF 200.- ausrichtet per Saldo aller Ansprüche, sowie über die Höhe der Auszahlung stillschweigen zu bewahren.

Ort, Datum, Unterschrift, Bankverbindung.“

Ja, eine solche Reaktion war zu erwarten. Immerhin hat Cablecom sich entschuldigt und den Fehler zugegeben. Aber gleichzeitig gesagt, dass ich trotzdem keine Ansprüche habe, sie aber gnädigerweise 200 Franken zahlen möchten. Diese decken gerade mal die gesamten Kosten für den Orange Internet Everywhere Stick und das Briefporto.

Nicht zufrieden bin ich natürlich mit dem Verweis auf die vertraglichen Bedingungen, und dass ich daher keine Ansprüche habe. Denn genau darauf ging ich in meinem Brief unter dem Stichwort „Begründung“ auch ein. In Ziffer 9 ihrer AGB will Cablecom für Schäden in der Benutzung ihrer Dienstleistungen nur aufkommen, wenn diese „auf eine absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch uns zurückgeführt werden können.“ Und ja, das können sie hier.

Denn grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren und hohen Mass ausser acht gelassen wird, wenn elementare Sicherheitsmassnahmen, die jeder Person einleuchten, missachtet werden“ (aus dem Buch der Rechts-Professorin Ingeborg Schwenzer). Meiner Meinung nach muss die Abschaltung von elementaren Infrastrukturdiensten (Telefon und Internet) der Kunden ohne genaue Überprüfung des Abschalttermins oder sonstiger Kontrolle als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

Ich habe Cablecom also zurückgeschrieben:

„Besten Dank für Ihr Schreibem vom 23. April 2009. Sicherlich können Sie sich denken, dass ich Ihre Sicht der Dinge nicht teile und auch mit Ihrem Angebot mit der Überweisung von CHF 200.– nicht zufrieden bin, da dieses nur gerade die Kosten für den Orange Internet Everywhere Stick deckt.

Um nicht noch mehr Aufwand und Ärger wegen Cablecom zu haben, verzichte ich hier auf weitere Äusserungen – ich gehe davon aus, dass Sie trotz Ihrer Beschäftigung in der Rechtsabteilung kein Jurist sind und diese damit auch zu nichts führen würden – und bin trotzdem bereit, Ihr Angebot anzunehmen. Nicht einverstanden bin ich jedoch damit, über die Höhe der Auszahlung Stillschweigen zu bewahren.

In der Beilage retourniere ich Ihnen das entsprechend abgeänderte Doppel sowie einen Einzahlungsschein für mein Bankkonto.

Sollten Sie damit einverstanden sein, erwarte ich gerne Ihre Überweisung in den nächsten Tagen. Andernfalls möchte ich Sie bitten, mir dies schriftlich mitzuteilen.“

Im Brief von Cablecom habe ich bei der Einverständniserklärung den Satzteil „sowie über die Höhe der Auszahlung stillschweigen zu bewahren“ durchgestrichen, und kann wegen den Schreibfehlern und der Ungenauigkeit (fehlende Punkte) im Brief einfach nicht glauben, dass dieser von einem Juristen verfasst wurde. Denn Juristen arbeiten genauer.

Und wider Erwarten traf dann Ende Mai ein weitere Schreiben von Cablecom ein, indem die selbe Person für meinen Brief dankt und darauf hinweist, dass die Auszahlung bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann.

Einen weiteren Brief an Cablecom habe ich bereits vorbereitet, diesmal an die Buchhaltung. Vor ein paar Tagen traf nämlich eine Mahnung für die letzten beiden Cablecom-Rechnung ein, die ich nach dem ganzen Ärger nicht mehr bezahlt hatte. In diesem Brief verweise ich auf den Problemfall und die von der Cablecom Rechtsabteilung angebotene Entschädigung per Saldo aller Ansprüche, was ich angenommen habe. Ich verstehe das so, dass mit „per Saldo aller Ansprüche“ auch diese Forderung saldiert bzw. die gemahnte Rechnung aufgehoben ist, und sehe den Rechnungsbetrag von CHF 208.25 als meine verdiente Entschädigung an.

Ein später Sieg auf ganzer Linie. 🙂

Verloren: UBS-Stick

„Verloren in Huttwil auf dem Weg von Bernstrasse ins Schulhaus: UBS-Stick, weiss-schwarz. Wäre froh, ihn wieder zu bekommen, da Schuldaten drauf sind. 077 465 ****.“ Mit diesem SMS-Aufruf in der BernerZeitung sucht jemand nach seinem verlorenen Datenträger. Und hat dabei wohl ein bisschen zu sehr an seine Bank gedacht. Denn das Ding heisst USB-Stick.