Guthaben auf der Kreditkarte: Bei Swisscard ist Auszahlung ausgeschlossen

Das kommt selten genug vor: Ein Guthaben auf der Kreditkarte. Nach einer RĂĽckgabe erfolgte die Gutschrift auf der Kreditkarte, mit der zuvor bezahlt hatte, erst im nächsten Abrechnungsmonat. „Neuer Saldo zu Ihren Gunsten: CHF 1’009.20“ hiess es da. Weil die Kreditkartenfirma meiner Bank, die Swisscard AECS AG, den jeweiligen Betrag zu ihren Gunsten immer sehr schnell per Lastschriftverfahren von meinem Bankkonto abbucht, bin ich davon ausgegangen, dass die umgekehrte Ăśberweisung des Guthabens genauso schnell erfolgen wĂĽrde. Nach der ungeplanten Ausgabe herrschte nämlich Ebbe auf meinem Bankkonto, so dass ich dieses Geld gut gebrauchen könnte. Doch auch 10 Tage nach dem ĂĽblichen Datum fehlte das Geld.

Beim Anruf bei Swisscard erklärte mir ein freundlicher Herr, dass die RĂĽckĂĽberweisung eines Guthabens immer nur auf Antrag hin erfolgt. Ein solcher ist fĂĽrs Abbuchen des Saldos zu ihren Gunsten natĂĽrlich nie nötig gewesen. Ich sagte ihm also mit, er solle mir das Guthaben ĂĽberweisen. Ă„h naja, den vollen Betrag könne er mir nicht ĂĽberweisen. Denn ich habe die Kreditkarte ja seither wieder eingesetzt, und vom Guthaben sei nur noch die Hälfte ĂĽbrig. Was so nicht stimmt. Aber genau: Ich hatte zwei- oder dreimal getankt, und dazu die Kreditkarte an der Tanksäule eingesetzt. Da man hier ja schon vor dem Tanken bezahlt und nicht nachher, „reserviert“ die Tankstelle ein paar hundert Franken auf der Kreditkarte, und gibt die Differenz zum effektiven Benzingeld erst Tage später frei. Bei Swisscard wurde das wohl noch nicht registriert. Super. Aber egal: Die Hälfte des Guthabens ist immerhin noch besser als gar keine RĂĽckĂĽberweisung. Dies hat der Herr nun also veranlasst.

Eine Woche später warte ich noch immer aufs Geld. Und bin genervt. Ich rufe ein weiteres Mal bei Swisscard an. Ein anderer Herr lässt mich wissen, dass das meine Schuld sei. Schliesslich habe ich erneut mit der Mastercard bezahlt. Da danach noch weniger Guthaben vorhanden war, habe ihr Computer die Rücküberweisung automatisch gestoppt. Natürlich ohne mich darüber zu informieren. Und auch der erste Herr hatte nichts erwähnt, dass ich jetzt während Monaten meine Kreditkarte nicht mehr einsetzen dürfe. Er könne mir jetzt noch läppische 150 Franken überweisen – aber eben nur, wenn ich keine weitere Zahlung mehr mache.

Das Ganze hört sich für mich extrem unlogisch an. Der Witz einer Kreditkarte ist ja gerade, dass man von der Ausgabestelle Kredit erhält, dass man also ihr erst später zahlen muss, was man zuvor anderswo gekauft hatte. Die Kreditkartenfirma zeigt ein gewisses Vertrauen dem Kunden gegenüber. Dazu passt so gar nicht, dass sie sich jetzt so stark an das Guthaben klammert und die Herausgabe faktisch verweigert.

Als erstes habe ich nun die automatische Abbuchung mit Lastschriftverfahren gestoppt. Jetzt soll Swisscard halt auch warten, bis sie nächstes mal ihr Geld erhält.

Und ich wollte bei meiner Bank nachfragen, ob sie denn auch Kreditkarten ĂĽber eine andere Firma herausgibt. Am Wochenende war hier telefonisch niemand erreichbar, so dass ich die Frage ĂĽber das Kontaktformular der Website meiner Bank gestellt habe. Und hier am Montag die Antwort erhalten habe: „Aus SicherheitsgrĂĽnden können wir Ihnen via E-Mail keine Informationen ĂĽbermitteln, welche dem Bankgeheimnis unterstehen.“ Die spinnen, die Bänker!

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