Herzlich Willkommen!


Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

Flaschen auf dem Rollband

Beim Einkaufen sehe ich auf dem Rollband vor und hinter mir immer wieder das: wild herumrollende Flaschen, Dosen oder Konserven.

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Auch ich rolle dann wild – nämlich mit den Augen. Wie nur kommen die Leute dazu, runde Gegenstände quer aufs Band zu legen? Es ist doch einfach nur logisch, dass die sofort losrollen, wenn das Band anläuft und stoppt. Ist es so schwer, die Sachen längs zum Band hinzulegen?

Ferien: ebookers.ch haut Kunden mit versteckter Mietwagen-Zusatzgebühr übers Ohr

Wir haben unsere Sommerferien bereits hinter uns. Nach einer Florida-Rundreise waren wir ein paar Tage in New Orleans und verbrachten zum Abschluss eine Nacht in Miami Beach. Dafür haben wir bei ebookers.ch dreimal einen Mietwagen gebucht, da uns das Preis-Leistungs-Verhältnis hier überzeugt hatte – ein Trugschluss, wie wir leider feststellen mussten.

Zwang zur Tankfüllung: Keine Widerrede!

Bei der Übernahme des Mietwagens in New Orleans werde ich von der Mietwagenfirma Dollar Rent-a-Car gezwungen, eine Tankfüllung zu bezahlen. Dafür könne ich den Mietwagen mit leerem Tank zurückbringen. Das sei mit ebookers.ch so vereinbart. Ich ärgere mich, aber es bleibt mir nichts anderes übrig, als die Tankfüllung zu bezahlen – umgerechnet 87.19 Franken. All das Benzin können wir niemals gebrauchen. Wir sind hauptsächlich in der Stadt unterwegs und haben nur noch eine Fahrt zu einer Südstaaten-Plantage geplant. Es gelingt uns beim besten Willen nicht, mehr als 50% der Tankfüllung zu verfahren, womit die Mietwagenfirma das restliche Benzin gratis zurück erhält, zusätzlich zum sicher günstigeren Einkaufspreis, als uns in Rechnung gestellt wurde.

In der Zwischenzeit habe ich im Hotel nochmals unsere ebookers.ch-Buchung überprüft. In der Buchungsbestätigung ist der „Gesamtpreis inklusive Taxen und Gebühren“ aufgeführt. Von obligatorischen Zusatzkosten ist nirgends die Rede, weder in dieser Buchungsbestätigung noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Mietwagenbestimmungen oder im FAQ-Bereich der ebookers.ch-Webseite. So können wir auch nicht genau sagen: Wurden wir hier von ebookers.ch oder von Dollar übers Ohr gehauen?

Reklamation: schwierig

Geht es um eine Kontaktaufnahme, gibt sich die ebookers.ch-Webseite wie zwielichtige Angebote: Keine E-Mail-Adresse ist weit und breit zu finden. Anrufen werde ich sicher nicht. Die Telefonkosten aus Amerika sind zu hoch, ausserdem sind die Schweizer Bürozeiten wegen der Zeitverschiebung unpraktisch.

Was macht man also in der heutigen Zeit: Ich hinterlasse ebookers.ch einen Eintrag auf ihrer Facebook-Seite und verlange eine Antwort, um in ein paar Tagen in Miami nicht nochmals dasselbe Debakel erleben zu müssen. Daraufhin erhalte ich zwar bald eine Antwort, ich solle meine Buchungsnummern und Kontaktdaten per Nachrichten-Funktion schicken. Das mache ich und bekomme die Rückmeldung, dass die Daten weitergeleitet wurden und sich jemand vom Kundendienst direkt bei mir melden werde. Die versprochene Rückmeldung wird erst eintreffen, wenn wir bereits wieder zurück in der Schweiz sind.

In der Zwischenzeit meldet sich eine weitere Person und hinterlässt auf der Facebook-Seite diesen Kommentar: „Kenne das von Dollar, da ich das Auto aber länger hatte, konnte ich den Tank leer fahren. Habe später gelesen und gehört, man könne darauf bestehen, das Auto selber vollgetankt wieder zurück zu bringen. Dann aber auf keinen Fall die Quittung vergessen, sonst wird einfach ne andere Fee geadddet.“ Das werde ich so machen.

Tankfüllung zum Zweiten

Es hat nicht funktioniert. Auch der Dollar-Mitarbeiter in Miami hat darauf bestanden, ich müsse die Tankfüllung bezahlen, ansonsten würde ich das Mietauto nicht bekommen. Selbst zu tanken käme nicht in Frage. Ich habe die Vorgesetzte verlangt, und sie haben mir beide erklärt, dass dies so von ebookers vorgeschrieben werde. Sie haben mir sogar die Meldung gezeigt, die bei meiner Buchung auf ihrem Computerbildschirm angezeigt wird: „Tour Operator (= ebookers) requires customer (= mich) to purchase Pre-Paid Fuel.“

Und nicht nur das: Sie führen mir vor, das in der Liste der (freiwilligen!) Zusatzoptionen das Häkchen der Option „Tankfüllung“ nicht entfernt werden kann, selbst wenn sie es wollten. Eben: ebookers.ch habe dies so vorgeschrieben. Es blieb mir also auch hier nichts anderes übrig, als die Tankfüllung zu bezahlen, diesmal umgerechnet 90.22 Franken. Das hat mich umso mehr geärgert, als wir das Auto hier wirklich nur für die Fahrt vom Flughafen zum Hotel und zurück brauchen und nicht einmal 10% der Tankfüllung verbrauchen können.

Gut versteckt: der einzige Hinweis auf die obligatorischen Zusatzkosten

Auf dem Heimweg in die Schweiz erreicht mich dann die Antwort von ebookers.ch. Wie auch die bisherigen Rückmeldungen ist dieses Mail nicht mit einem Namen unterzeichnet; als ob ebookers.ch etwas zu verbergen hätte und deshalb immer nur anonym auftreten will. Auch dies ist höchst dubios. Der anonyme Mitarbeiter schreibt also:

„Bei der Buchung wurde Ihnen angezeigt welche Optionen im Preis inbegriffen sind und welche Optionen nicht inklusive sind. Darunter fällt auch die Tankfüllung welche nicht inklusive ist. Folgendes wurde Ihnen bei der Buchung angezeigt:

Tankfüllung: Der Mietwagen wird mit einem vollen Tank geliefert und sollte leer zurückgegeben werden. Hierfür wird eine Gebühr erhoben, die vor Ort zu bezahlen ist. Nicht benötigter Kraftstoff, der sich noch im Tank befindet, wird nicht auf diese Gebühr angerechnet.

Im Preis enthalten:
Unbegrenzte Kilometer
Haftpflichtversicherung
Örtliche Steuer
Örtliche Service Gebühr
Vollkaskoversicherung für eventuelle Schäden am Mietwagen oder bei Diebstahl, OHNE Selbstbehalt.
Haftpflichtversicherung / erhöhte Haftpflichtversicherung
Flughafen Service Gebühr
Zulassungsgebühr

Im Preis nicht enthalten:
Säuglingssitz
Pannenhilfe
Navigationssystem
Zusatzfahrer
Insassenunfallschutzversicherung
Tankfüllung: Der Mietwagen wird mit einem vollen Tank geliefert und sollte leer zurückgegeben werden. Hierfür wird eine Gebühr erhoben, die vor Ort zu bezahlen ist. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Anbietern die Altersgrenze von 21 Jahren bis 25 Jahren variieren kann. Diese Zusatzgebühr ist auch abhängig von der angemieteten Fahrzeugkategorie.

Durch das Abschliessen der Buchung haben Sie diese Konditionen akzeptiert und daher können wir Ihnen die entstandenen Kosten nicht rückerstatten.“

Das stimmt so natürlich nicht ganz, denn mir wurde nichts „angezeigt“. Aber so weiss ich jetzt zumindest, wo suchen. Und tatsächlich ist es mir dank dieser Information gelungen, diesen Hinweis zu finden. Man hätte selbst (nichts von „wurde angezeigt“) auf einen Link „Preis: Was ist inbegriffen“ klicken müssen. Diese Benennung liess nicht darauf schliessen, dass sich darunter ein Verweis auf obligatorische Zusatzkosten verbirgt, der dann auch noch inmitten einer Liste mit bekannten freiwilligen Zusatzkosten wie Säuglingssitz oder Zusatzfahrer versteckt ist. Oder eher: den ebookers.ch bewusst hier versteckt hat mit dem Ziel, dass ein Hinweis an diesem Ort niemandem auffalle. Auf der gesamten übrigen ebookers.ch-Webseite ist nämlich kein einziger weiterer Hinweis auf die obligatorische Tankfüllung zu finden, weder in den Mietwagenbestimmungen, den Buchungsbestimmungen und -bedingungen noch im FAQ-Bereich. Die Täuschung wird vom Hinweis „Gesamtpreis inklusive Taxen & Gebühren“ noch unterstützt. Der besagt doch wirklich, dass der Mietwagen nicht mehr kosten wird als diese Summe.

Seit über 20 Jahren fahren wir in den Ferien regelmässig Mietwagen, mehrmals in den USA, Spanien und England, zuletzt vor weniger als einem Jahr. Eine Tankfüllung mussten wir dabei noch nie bezahlen oder wurde höchstens als freiwillige Option angeboten.

Gründe für die versteckten Zusatzkosten

Es liegt auf der Hand, dass ebookers.ch durch diesen Trick günstigere Preise als die Konkurrenz oder sogar die Mietwagenfirmen selbst anbieten kann, bei denen alle Kosten korrekt deklariert werden und keine Zusatzkosten hinzukommen. Es ist anzunehmen, dass Dollar ebookers.ch ein besseres Angebot macht, wenn Dollar im Gegenzug eine Tankfüllung in Rechnung stellen darf. Dabei bleibt unklar, ob Dollar von der ungenauen Deklaration dieser obligatorischen Zusatzkosten durch ebookers.ch weiss oder nicht.

Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung und das Lauterkeitsrecht

Gemäss Art. 16 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. h der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) besteht beim Vermieten von Fahrzeugen eine Pflicht zur Bekanntgabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises. Nach Art. 18 UWG ist es ausserdem verboten, Preise in irreführender Weise bekannt zu geben. Bei der Verletzung dieser Bestimmungen sind neben Bussen auch Geld- und Freiheitsstrafen vorgesehen.

In der Buchungsübersicht auf der ebookers.ch-Webseite ist der Basispreis des Mietwagens sowie (wie schon oben bemerkt) als „Gesamtpreis“ der Preis inklusive Taxen und Gebühren aufgeführt. Dass daneben obligatorische Zusatzkosten in Form der zwingend zu bezahlenden Tankfüllung anfallen, stellt eine solche irreführende Preisbekanntgabe dar. Damit hat sich ebookers.ch also auch strafbar gemacht.

Und wenn wir schon bei Recht und Gesetz sind: Natürlich kann man in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden alle möglichen Pflichten auferlegen. Auf diese Bestimmungen muss dann aber vor dem Abschicken der Bestellung (oberhalb des Abschicken-Knopfs) hingewiesen werden, wie es auch ebookers.ch korrekt macht. Da an dieser Stelle der Hinweis auf die obligatorische Tankfüllung aber fehlt, wurde diese entgegen der Meinung des namenlosen ebooker.ch-Mitarbeiters nicht Teil des Vertrags.

Der Ombudsman der Schweizer Reisebranche: unbrauchbar

Eigentlich sollen Ombudsstellen ja helfen, die kleinen Leute vor den grossen Firmen zu schützen. Sie sind in vielen Branchen üblich. Leider ist der Ombudsman der Schweizer Reisebranche aber absolut unbrauchbar. Ihm bzw. seinem Team habe ich meine Unterlagen eingeschickt und bald darauf einen Anruf erhalten. Sie kämen nicht draus, was ich wolle, und es habe ja irgendwo gestanden. Bei meiner Frage zu den beiden Gesetzen UWG und PBV habe ich den leeren Blick am andern Ende des Telefons förmlich gehört und aufs Nachfragen die Antwort erhalten, dass beim Ombudsman der Schweizer Reisebranche kein Jurist arbeitet. Aha? Wie wollen sie denn so bei all den juristischen Fragen weiterhelfen, die sich ständig stellen? Wie gesagt: unbrauchbar.

Schade, denn weitere rechtliche Schritte einzuleiten bringt nichts. Die unteren Gerichtsinstanzen schauen ja nicht mal richtig an, was man ihnen einreicht, und entscheiden willkürlich und meist zugunsten der Firma. Die Kosten und Mühen ist das nicht wert.

Fazit: Nie mehr ebookers.ch

Es bleibt mir also nur übrig, hier vor ebookers.ch und seinen Machenschaften zu warnen. Wer für seine Ferien einen Mietwagen buchen will, tut das besser nicht bei ebookers.ch. Oder auf jeden Fall nicht, ohne vorher sämtliche Links auf der ebookers.ch-Webseite anzuklicken. Wer weiss, ob nicht irgendwo noch weitere obligatorische Zusatzkosten versteckt sind. Für uns ist es klar: Wir werden nie mehr bei ebookers.ch etwas buchen, sondern nur noch direkt bei den Mietwagenfirmen.

Dieser Beitrag erfolgt in Kooperation mit dem Autofahrerblog.ch.

Das neue iPhone wieviel?

Am 5. September 2012 wird das neue iPhone angekündigt, das schon am 21. September 2012 in die Läden kommt. Es wird flacher, länger mit einer grösseren Bildschirmdiagonale, hat den Kopfhöreranschluss neu unten und ausserdem einen neuen, schmaleren Kabelanschluss. So zumindest die glaubhaften Gerüchte.

Alle Welt spricht vom iPhone 5. Ich hingegen bleibe davon überzeugt, dass es nicht so heissen wird, sondern entweder „Das neue iPhone“ – passend zur Benennung des neuen iPads – oder eher iPhone 6. Denn: Wir sind bereits jetzt beim fünften iPhone: iPhone, iPhone 3G, iPhone 3G S, iPhone 4, iPhone 4S. Deshalb würde iPhone 5 überhaupt keinen Sinn machen. Sowieso wurde erst ein iPhone, das iPhone 4, mit der „Seriennummer“ benannt. Wir bleiben also gespannt und wissen in einem guten Monat mehr.

Der Nachbar macht’s gratis, meint der Preisüberwacher

Für das Zurückbehalten der Post während unserern Ferien mussten wir nach der Preiserhöhung der Post nicht mehr 10 Franken bezahlen wie früher, sondern 25 Franken. Und das war bereits die günstigste Variante. Teurer wird’s für Leute, die kein Internet haben oder den Auftrag nicht lange genug im Voraus geben. Darüber hatte ich mich vor meinen Ferien aufgeregt und auch den Preisüberwacher angeschrieben.

In seiner Antwort entpuppt sich der Preisüberwacher Stefan Meierhans nun als echter Spassvogel: „Eine […] kostenlose Variante besteht darin, Nachbarn, Freunde oder Bekannte mit der periodischen Leerung des Briefkastens zu beauftragen.“

Natürlich hat er damit nicht unrecht. Trotzdem frage ich mich: Gibt er denselben Rat auch Leuten, die z.B. wegen der Erhöhung der Zugbillet-Preise oder der Paket-Porti reklamieren? So im Sinne von: „Eine kostenlose Variante besteht darin, sich von Nachbarn, Freunden oder Bekannten mit dem Auto an den Zielort fahren zu lassen“ oder „Lassen Sie Ihr Paket von Nachbarn, Freunden oder Bekannten beim Empfänger einwerfen“. Entspricht diese Anmerkung wirklich seiner Jobbeschreibung als Preisüberwacher?

Zuvor hatte der Preisüberwacher festgehalten, dass es für die meisten Leute nicht viel teurer wird, ja für Singles mit Internet sogar günstiger. Wenn’s also für die meisten nicht viel teurer wird sondern nur für wenige, dann ist das für ihn völlig in Ordnung. Danke, Herr Meierhans. Wollen nicht vielleicht Sie nächstes Mal unseren Briefkasten leeren?

Der Antwortbrief des Preisüberwachers als PDF-Datei

Ferien: Die schweizerische Post behält die Post nicht zurück (Teil 2)

Der Paketbote der schweizerischen Post hat trotz unserem gültigen Auftrag, die Post zurückzubehalten, während unserer Ferienabwesenheit acht Pakete vor unserer Wohnungstüre und bei meiner Schwiegermutter deponiert. Darüber habe ich in einem kürzlichen Blogbeitrag berichtet. Zwei Wochen später trifft die Antwort des Kundendiensts ein:

„Wir entschuldigen uns, dass Ihr Nachsendeauftrag Post zurückbehalten nicht korrekt ausgeführt wurde. Diesen Vorfall bedauern wir sehr und haben die fehlerverursachende Stelle schriftlich informiert.

Unsere Abklärungen haben ergeben, dass es der Bote wie Sie bereits mitgeteilt haben, es nur gut meinte. Er wurde jedoch darüber informiert, dass er in Zukunft immer alle Pakete bis Auftragsende zurückbehält.

Ihre Reklamation hilft uns, Fehlerquellen zu erkennen und zu korrigieren. Wir danken Ihnen deshalb für Ihre Mitteilung und werden alles daran setzen, damit Sie in Zukunft mit unseren Dienstleistungen wieder zufrieden sein können.“

Genau. Ich weiss ja schon, dass der Paketbote uns damit einen Gefallen tun wollte. Sein Auftrag lautete aber trotzdem anders. Und wie sieht es mit einer Entschädigung aus? Ich frage nochmals nach und erhalte die Antwort:

„Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Post keine Haftansprüche für Nicht- oder Schlechtausführung von Nachsendeaufträgen vorsehen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass Ihnen gewisse Umtriebe erwachsen sind. Im Sinne eines Entgegenkommens sind wir daher bereit, Ihnen die Auftragskosten von CHF 10.00 zurückzuerstatten.“

Damit liegt die Sachbearbeiterin allerdings falsch und hat diesen Satz aus Ziffer 12 der AGBs der Post nicht zu Ende gelesen – oder vermutlich einfach nicht verstanden:

Ich schreibe ihr zurück:

„Vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Ich muss Ihnen jedoch widersprechen, ebenfalls mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Auftrag Post zurückbehalten) der Post.

Sie haben dort auf der 1. Zeile zwar richtig gelesen, dass die Haftung der Post für die Nicht- oder Schlechterfüllung von Zurückhalteaufträgen ausgeschlossen ist. Massgebend ist aber die 2. Zeile mit dem zweiten Teil des Satzes. Dort steht: „soweit sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.“ Eine Wegbedingung der Haftung ist nämlich nur für leichte Fahrlässigkeit erlaubt, also wenn es sich um ein Versehen handelt, das entschuldbar ist. Dies gilt für sämtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, nicht nur für die Post; Ihre Rechtsabteilung erklärt Ihnen sicher gerne im Detail, wieso das so ist.

Wie gesagt, bei grober Fahrlässigkeit (also ein Versehen, das nicht entschuldbar ist) oder Vorsatz (Absicht) muss die Post haften. Da der Postbote unseren Rückhalteauftrag nicht aus Versehen, sondern absichtlich anders ausgeführt hat als von uns in Auftrag gegeben, und das sogar schon zum zweiten Mal (das machte er schon in früheren Ferien, auch da hatten wir reklamiert), muss die Post wie gesagt haften.

Nach dieser Klarstellung nehme ich Ihr Angebot, mir die Auftragskosten zurückzuerstatten, gerne an. Nach der kürzlichen Preiserhöhung haben diese jedoch nicht nur 10 Franken betragen wie früher, sondern 25 Franken. Vielen Dank für Ihre Ãœberweisung auf mein Bankkonto.“

Ich bin gespannt.

Ferien: Migros-Cumulus-Kreditkarte nur 12x einsetzbar

Schon früher hatten wir vor oder in den Ferien Probleme mit der Migros-Cumulus-Kreditkarte: Hier wurden einfach so und ohne Rückfrage Transaktionen abgelehnt, die wir gewollt hatten. Jetzt haben wir aber ein ganz anderes Problem: Die Kreditkarte kann pro Tag nur für 12 Transaktionen eingesetzt werden.

Plötzlich ging in einem englischen Einkaufszentrum gar nichts mehr, obwohl die Kreditkartenlimit noch weit weg war. Die Kundendienstmitarbeiterin der Kartenherausgeberin GE Moneybank hatte mir dies dann erzählt, nachdem sie zuerst überhaupt nicht mit mir sprechen wollte, weil ich ausserhalb der Schweizer Bürozeiten angerufen hatte und mir weder die Kreditkarte gestohlen wurde noch ein anderer Notfall vorlag. Es war und ist auch nicht möglich, dieses Limit aufheben zu lassen.

Für unsere jetzigen Ferien in den USA war das natürlich ein Problem: Hier wird alles mit der Kreditkarte bezahlt, selbst die Coladose am Getränkeautomaten. Versucht jemand, einen Betrag über 50 Franken mit Bargeld zu bezahlen, macht er sich gleich verdächtig. Banknoten über 20 Dollar werden nur ungern genommen und dann immer genau geprüft, mit 100 Dollar-Noten werden schon lange nirgends mehr akzeptiert. Da wird der Besuch eines Einkaufszentrums mit ein paar hundert Geschäften oder ein Zentrum mit Outlet-Läden zum Problem, wenn man am selben Tag schon Mietauto, Hotel, Frühstück, Benzin,  Nationalpark-Eintritt und eine Flasche Wasser bezahlt hat und noch Nachtessen, ein weiteres Hotel und noch mehr bevorstehen. Da darf man also höchstens noch in drei Geschäften etwas kaufen.

Dieses Limit der GE Moneybank ist damit mehr als nur lästig. Ich habe deshalb vor der Abreise wieder bei GE Moneybank angerufen. Es hiess aber immer noch: Es tut mir leid, die Limite von 12 Transaktionen pro Tag kann nicht aufgehoben werden. Immerhin hat die Kundendienstmitarbeiterin meine Reklamation notiert. Jetzt hoffe ich, dass sich genügend weitere Personen darüber beklagen und bei GE Moneybank anrufen, die Telefonnummer steht hinten auf der Kreditkarte.

Ferien: Swiss mit unbrauchbarem Kundendienst

Mein Schwiegervater ist mit uns in den Ferien in den USA. Kurz nach der Rückkehr muss er geschäftlich nach Spanien fliegen. Seinen Flug mit der Swiss hat er übers Internet gebucht, und scheinbar ist dabei etwas falsch gelaufen. Eines Morgens hat er nämlich eine Nachricht auf seiner Handy-Combox: „Sie haben Ihren Flug gleich 3x gebucht, ist das so richtig? Bitte rufen Sie uns an.“

Das funktioniert jedoch nicht: Die Schweizer Kundendienst-Telefonnummer der Swiss ist aus Amerika einfach nicht erreichbar, auch nicht mit der korrekten Vorwahl. Ich fülle im Auftrag meines Schwiegervaters also das Kontaktformular auf der Swiss-Webseite aus und schicke diese Botschaft an Swiss ab:

„Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mich versucht zu erreichen und mir eine Combox-Nachricht hinterlassen, ich habe meinen Flug doppelt gebucht. Ich bin zurzeit in den USA und kann Sie nicht zurückrufen, da die Swiss-Nummer so nicht gültig sei. Bitte rufen Sie mich deshalb an: [Handy-Nummer] (8-22 Uhr US-Ostküsten-Zeit). Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen“

Auf den Rückruf der Swiss warten wir leider vergebens. Dafür taucht beim Schwiegervater das nächste Mal, als wir im Hotel Internetzugang haben, ein Mail von Swiss in der Mailbox auf:

„Herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und möchten Ihnen dazu gerne folgende Informationen übermitteln: Sie können uns gerne in den USA auf der Nummer +1 877 359 7947 auf dieser sind wir jederzeit erreichbar. Gerne erwarten wir Ihren Anruf.“

Na wunderbar. Natürlich hatten wir diese Telefonnummer auch auf der Swiss-Webseite gesehen. Nur wird hier wohl kaum jemand deutsch sprechen. Und tatsächlich kommt der Schwiegervater Minuten später total wütend aus seinem Hotelzimmer: Die würden ein komisches Englisch sprechen und nur so leise, er verstehe sie einfach nicht. Hätte sich das der Kundendienstmitarbeiter der Swiss nicht denken können?

Und sowieso: Wir hatten explizit um einen Rückruf gebeten. Wieso hat das die Swiss nicht gemacht?

Erstens kann’s ja kaum an den Kosten liegen. Schliesslich hatten sie bereits angerufen, um die Nachricht auf der Combox zu hinterlassen. Und auch wenn wir im Ausland sind, bezahlt die Swiss ja nur den üblichen Tarif und wir für die Entgegennahme im Ausland.

Zweitens hat die Swiss in Kauf genommen, dass ihre Antwort nicht rechtzeitig eintrifft. Schliesslich haben wir im Ausland lange nicht überall eine kostenlose Internetverbindung, sondern nur an gewissen Orten und in unregelmässigen Abständen. Wer hätte dafür die Verantwortung übernommen, wenn deswegen der zuviel gebuchte Flug nicht mehr hätte storniert werden können?

Und drittens kann mit dem amerikanischen Kundendienst wie gesagt nicht deutsch gesprochen werden. Er ist also lange nicht für jeden Schweizer Anrufer geeignet. Hätte mein Schwiegervater Englisch sprechen wollen, hätte er von Anfang an dort angerufen. Vermutlich hatte der Schweizer Kundendienst auch einen Vermerk im System gemacht, wohl aber nur auf Deutsch. Den Amerikanern muss somit alles nochmals erklärt werden, was beim Anruf vom Handy natürlich gleich nochmals viel teurer kommt.

Wir sind also gleich dreifach enttäuscht vom Swiss-Kundendienst.

Schlussendlich mussten wir dann beim amerikanischen Kundendienst von Swiss anrufen (also ein zweites, teures Telefonat) und konnten die zuviel gebuchten Sitzplätze stornieren. Und dabei wie erwartet alles lang und breit erklären, bis der Mann am andern Ende der Leitung endlich kapierte, worum es geht.

Ferien: Die schweizerische Post behält die Post nicht zurück

Die schweizerische Post erhöht ihre Preise für das Zurückbehalten der Post während den Ferien enorm. Neben dem höheren Basispreis muss man neu zusätzlich für weitere Personen und für mehr als zwei Wochen Abwesenheit bezahlen. Darüber habe ich im vorherigen Blogbeitrag berichtet und die schweizerische Post als Ferienverderber hingestellt. Jetzt setzt sie noch einen drauf.

Ich habe mich also übers Internet registriert, den Brief mit dem Briefcode abgewartet und den Auftrag zum Zurückbehalten der Post während unseren Ferien übers Internet erteilt. Dann sind wir abgereist. Doch schon nach der ersten Ferienwoche erhalte ich über Skype die Meldung meiner Schwiegermutter, die in derselben Ortschaft wohnt: Der Paketbote hat zwei Pakete trotzdem zugestellt und vor unserer Wohnungstüre platziert, drei bei ihr abgeliefert und weitere zwei bei uns hingestellt und sie angerufen und gebeten, diese doch dort abzuholen bzw. in die Wohnung zu stellen. Und er hat sie gefragt, wieso wir uns denn Sachen schicken lassen, obwohl wir in die Ferien fahren.

Ja, als Bloggerin erhält meine Frau viele Pakete zugeschickt, die meisten davon unbestellt und ohne dass wir davon wissen, ob und wann ein Paket eintrifft. Das geht den Paketboten aber eigentlich auch nichts an. Er soll unsere Pakete nicht hier und da verteilen, sondern einfach nur unseren Auftrag ausführen und die Post, d.h. die Brief- und die Paketpost, zurückbehalten.

Wir wissen ja schon, dass der Paketbote es gut gemeint hat. Denn das hat er auch während früheren Ferien schon so gemacht, und ich hatte auch da schon reklamiert und im Blög darüber berichtet. Was ist denn hier eigentlich so schwierig? Ich habe nicht darum gebeten, dass sich der Pöstler überlegt, was denn für uns wohl das Beste ist, sondern einen Auftrag erteilt und dafür Geld bezahlt.

Beim früheren Vorfall meinte der Paketbote, es sei ein zu grosser Aufwand für uns, die Pakete nach der Rückkehr aus den Ferien bei der Post abzuholen. Diese Erklärung kann er dieses Mal sicher nicht bringen, denn dieses Mal holen wir die Post nicht ab, sondern haben sie uns am Tag nach der Rückkehr bringen lassen.

Der Auftrag ist ein Vertragstyp aus dem Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 394 ff. OR). Der Beauftragte ist Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Auftrag vorschriftsgemäss auszuführen und haftet auch für dessen getreue und sorgfältige Ausführung. Diese Vorschriften sind nicht neu, sondern sicher fast genau so alt wie die schweizerische Post. Wieso hält sich die Post denn nicht daran?

Ich habe noch aus den Ferien per E-Mail reklamiert und warte seit 10 Tagen auf eine Erklärung. Und auf eine Entschädigung.

Die schweizerische Post als Ferienverderber

Schon ist es Mai. Langsam nähern sich für viele die Sommerferien, auch für uns. Noch schnell wie jedes Jahr das Formular „Post zurückbehalten“ ausfüllen und bei der Post abgeben, damit während der Abwesenheit der Briefkasten nicht überquillt… und fast vom Stuhl fallen: Was früher 10 Franken gekostet hatte, soll für uns (2 Erwachsene, 2 Einzelfirmen, zweieinhalb Wochen Ferien) nun 42 Franken kosten!

Billiger geht’s höchstens übers Internet. Da kostet es insgesamt 30 Franken. Aber nur, wenn man sich dabei registriert und der Post Angaben über sich zur Verfügung stellt.

Ich finde diese Preiserhöhung um 320% bzw. 200% eine Frechheit. Nach diesem Preisschock haben wir die Ferien wirklich nötig.

Doch es kommt noch besser: Die Post macht es sich zunutze, dass viele erst kurz vor der Abreise das Formular im Internet ausfüllen. Hier kann man sich aber nicht wie sonst überall einfach registrieren, sondern man muss abwarten, bis man einen Brief mit Briefcode erhält. Wer das nicht mehr abwarten will oder kann, bezahlt gleich noch einen Zuschlag von 5 Franken. Unglaublich.

Orange zockt unentschlossene Abo-Kunden ab

Jedes Jahr stellt sich dieselbe Frage: Kaufe ich das neue iPhone oder nicht? Und dazu natürlich: Wie gut ist das Angebot, das mir mein Mobilfunkanbieter macht, wenn ich eins kaufe und dabei meinen Abo-Vertrag um ein Jahr verlängere? Das iPhone 4S erschien später als üblich. Anstatt im Juli war es erst am 28. Oktober 2011 erhältlich. Das heisst: Eigentlich hat sich mein Abo-Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch um ein Jahr verlängert (so die AGB von Orange). Der Anruf bei Orange beruhigt: Selbstverständlich könne ich auch dann noch vom Kauf mit Abo-Verlängerung profitieren.

Aber auch Ende Oktober bin ich unsicher. Erst jetzt kann mir Orange sagen, wie viel ich für das iPhone bezahlen müsste: zu viel. Wie schon letztes Mal, aber da hatte es sich wegen dem iPhone 4 mit Retina-Display und HD-Kamera wirklich gelohnt. Ich bleibe unsicher. Ist es mir das Geld wert, mit Siri sprechen zu können?

Zugegebenermassen spät entscheide ich mich im Februar 2012, doch auf das nächste iPhone zu warten. Ich kaufe also während der laufenden neuen Vertragsjahr kein neues Mobiltelefon. In diesem Fall bietet Orange einen Rabatt von 15 Franken pro Monat für die gesamte Dauer der Vertragsverlängerung an, sowie bei Online-Bestellung eine einmalige Gutschrift von 50 Franken. So steht es jetzt unter „Meine Angebote“ geschrieben. Klar, damit erspart sich der Anbieter, ein neues Gerät zu subventionieren. 230 Franken spart man dabei also.

Beim Ausfüllen der Bestellung werde ich stutzig: Woher weiss Orange, dass sich diese Verlängerung auf mein bereits angelaufenes Vertragsjahr bezieht? Ich kann nirgends ein von-bis-Datum eingeben. Auf meine Rückfrage beim Orange Kundendienst hin erhalte ich die Antwort:

Vielen Dank für Ihre E-Mail.Da die Vertragsverlängerung, als eine automatische Vertragsverlängerung in unserem System vermerkt ist, und nicht von Ihnen Online durchgeführt wurde, haben Sie leider keinen Anspruch auf den SIM Only Rabatt, das gilt auch für den Online Bonus.

Diese Rabatte und Bonus werden aktiviert wenn der Kunde die Vertragsverlängerung Online durchführen.

Es tut mir leid das wir dieses Anliegen nicht wie von Ihnen gewünscht lösen können..

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Freundliche Grüsse

Ligia Picolo
Customer Service
Orange Communications SA

Aha? Wer also nicht vor Ablauf des Vertragsjahres entweder ein neues Handy kauft (das es dann ja noch gar nicht gab) oder schon weiss, dass er keins kaufen wird und sein Abo im Internet verlängert, der wird gnadenlos abgezockt. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, muss auf Rabatt und Bonus verzichten, obwohl er ja Orange ja die genau gleiche Ersparnis bringt wie derjenige, der früh auf ein neues Mobiltelefon verzichten will.

Orange: Das ist wieder mal ganz schlecht und ein mieser Kundenservice.