Post zurückbehalten: Die Post macht gleicht doppelt nicht, was sie soll

Frühlingszeit – Ferienzeit. Wie immer während mindestens einwöchigen Ferien haben wir der Post einen Auftrag zum Zurückbehalten der Post erteilt. Das ist mittels Formular, per Internet oder Telefon möglich. Um nicht extra zur Poststelle fahren zu müssen – die hatte an diesem Samstag wie immer um 11 Uhr geschlossen, während wir noch beim Zmorgen waren – und bei der Internet-Variante zuerst ein Rücksendebrief abgewartet werden musste, damit die Post weiss, dass die angegebene Adresse korrekt ist, haben wir uns fürs Telefon entschieden.

Ohne warten zu müssen hat sich eine freundliche Post-Mitarbeiterin unserem Anliegen angenommen und dank unserer Telefonnummer, die bei ihr angezeigt wurde, auch gleich unsere Adresse gewusst. Sie hat unsere Angaben aufgenommen und die 10 Franken, die das Post-Zurückbehalten kostet, von meiner Kreditkarte abgebucht. Zufrieden mit diesem Service sind wir abgereist.

Bei unserer Rückkehr staunten wir jedoch nicht schlecht: Zwei Pakete waren ins grosse Briefkastenfach gestopft, dazu ein Abhol-Zettel für zwei weitere Pakete. Vor unserer Wohnungstüre warteten nochmals fünf Päckli.

Schon früher musste ich bei der Post reklamieren, sie sollen Pakete nicht einfach so irgendwo hinstellen. Damals hatte die Post das Päckli mit meiner neuen Kamera einfach so im gemeinsamen Hauseingang der Überbauung deponiert, wo Bewohner, Besucher und Physiotherapie-Patienten im Minutentakt hindurchlaufen. Ich war not amused.

Am Tag darauf habe ich dann die übrige Post bei unserer Poststelle abgeholt – diese wurde ordnungsgemäss zurückbehalten – und auch gleich reklamiert. Selbstverständlich sind nicht nur Briefe, sondern auch Pakete von einem Rückhalteauftrag erfasst und hätten hier in der Poststelle auf mich warten sollen. Zum Glück war es noch nicht zu spät, die beiden Pakete mit dem Abholschein abzuholen. Erst am übernächsten Tag wären sie als „nicht abgeholt“ wieder an den Absender zurückgeschickt worden. Nämlich dann, wenn wir länger als nur acht Tage in den Ferien gewesen wären.

Die Dame am Postschalter füllt ein Reklamationsformular aus und ich kreuze an, dass ich eine schriftliche Antwort per Post wünsche. Tags darauf ruft eine Sachbearbeiterin an und möchte die Päckli-Nummern aller Pakete wissen. Schon nach der ersten Nummer sehe ich, dass es so nicht funktioniert. Jede dritte Nummer versteht sie falsch. Ich übermittle ihr die Nummern also per E-Mail.

Ein paar Tage später steht der Päcklimaa vor der Türe, um sich zu entschuldigen. Er habe zwar schon gesehen, dass ein Rückhalteauftrag für unsere Post bestehe, aber er dachte, man könne es uns nicht zumuten, die Pakete auf der Poststelle abzuholen. Also habe er sie einfach im Briefkasten und vor unserer Türe deponiert.

Für ihn und die Post scheint die Sache damit erledigt zu sein. Auf die explizit gewünschte schriftliche Antwort der Post warte ich – drei Wochen später – immer noch vergebens. Auch hätte ich eine Entschädigung für die Umtriebe erwartet, z.B. die Rückerstattung der 10 Franken.

Es ist zwar schön, dass sich der Paketzusteller persönlich entschuldigt hat. Seine Erklärung überzeugt aber trotzdem nicht. Schliesslich musste ich sowieso zur Post, um die übrige zurückbehaltene Post und die beiden Päckli mit Abholschein abzuholen. Diese konnte er nicht vor unserer Türe deponieren, weil sie nur gegen Unterschrift ausgehändigt werden durften. Nach unserer langen Autoreise war der Kofferraum mittlerweile wieder leer – ich hätte locker Platz gehabt für all die Pakete.

Die Post hat damit doppelt versagt und gleich zwei Aufträge – Post zurückbehalten und schriftliche Antwort auf die Beschwerde – nicht richtig erfüllt.

***

Nach erneuter Reklamation schickt uns die Post den gewünschten Brief und entschuldigt sich. Trotzdem: Die Kundenberaterin schiebt die Schuld der „Ferienvertretung“ in die Schuhe, welche die Tour vom üblichen Paketboten übernommen habe. Wieso hat sich denn „unser“ Päcklimaa entschuldigt und gesagt, ER habe gemeint…? Daneben verweist die Kundenberaterin auf die AGB der Post und dass die Post gemäss diesen sowieso nie an etwas Schuld sei. Als Wiedergutmachtung schickt sie 10 Franken in Briefmarken mit.

Diese Briefmarken befinden sich in einem bedruckten Faltblatt, in dem sinngemäss steht: Anstatt unsere Arbeit besser zu machen drucken wir lieber Faltblätter, mit denen wir uns dann entschuldigen können.

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