Ferien: Die schweizerische Post behält die Post nicht zurück

Die schweizerische Post erhöht ihre Preise für das Zurückbehalten der Post während den Ferien enorm. Neben dem höheren Basispreis muss man neu zusätzlich für weitere Personen und für mehr als zwei Wochen Abwesenheit bezahlen. Darüber habe ich im vorherigen Blogbeitrag berichtet und die schweizerische Post als Ferienverderber hingestellt. Jetzt setzt sie noch einen drauf.

Ich habe mich also übers Internet registriert, den Brief mit dem Briefcode abgewartet und den Auftrag zum Zurückbehalten der Post während unseren Ferien übers Internet erteilt. Dann sind wir abgereist. Doch schon nach der ersten Ferienwoche erhalte ich über Skype die Meldung meiner Schwiegermutter, die in derselben Ortschaft wohnt: Der Paketbote hat zwei Pakete trotzdem zugestellt und vor unserer Wohnungstüre platziert, drei bei ihr abgeliefert und weitere zwei bei uns hingestellt und sie angerufen und gebeten, diese doch dort abzuholen bzw. in die Wohnung zu stellen. Und er hat sie gefragt, wieso wir uns denn Sachen schicken lassen, obwohl wir in die Ferien fahren.

Ja, als Bloggerin erhält meine Frau viele Pakete zugeschickt, die meisten davon unbestellt und ohne dass wir davon wissen, ob und wann ein Paket eintrifft. Das geht den Paketboten aber eigentlich auch nichts an. Er soll unsere Pakete nicht hier und da verteilen, sondern einfach nur unseren Auftrag ausführen und die Post, d.h. die Brief- und die Paketpost, zurückbehalten.

Wir wissen ja schon, dass der Paketbote es gut gemeint hat. Denn das hat er auch während früheren Ferien schon so gemacht, und ich hatte auch da schon reklamiert und im Blög darüber berichtet. Was ist denn hier eigentlich so schwierig? Ich habe nicht darum gebeten, dass sich der Pöstler überlegt, was denn für uns wohl das Beste ist, sondern einen Auftrag erteilt und dafür Geld bezahlt.

Beim früheren Vorfall meinte der Paketbote, es sei ein zu grosser Aufwand für uns, die Pakete nach der Rückkehr aus den Ferien bei der Post abzuholen. Diese Erklärung kann er dieses Mal sicher nicht bringen, denn dieses Mal holen wir die Post nicht ab, sondern haben sie uns am Tag nach der Rückkehr bringen lassen.

Der Auftrag ist ein Vertragstyp aus dem Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 394 ff. OR). Der Beauftragte ist Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Auftrag vorschriftsgemäss auszuführen und haftet auch für dessen getreue und sorgfältige Ausführung. Diese Vorschriften sind nicht neu, sondern sicher fast genau so alt wie die schweizerische Post. Wieso hält sich die Post denn nicht daran?

Ich habe noch aus den Ferien per E-Mail reklamiert und warte seit 10 Tagen auf eine Erklärung. Und auf eine Entschädigung.

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