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Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

Kind ist Pflicht: Der neue Migros Famigros-Club verletzt das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung

Mitte Januar startete die Migros ihren „Famigros-Club„. Im Familien-Club profitieren Mitglieder von tollen Freizeit-Angeboten und VergĂĽnstigungen fĂĽr die Familie, Preisvorteile beim Familieneinkauf und vielem mehr. „Die Mitgliedschaft ist kostenlos und kann jederzeit gekĂĽndigt werden. Einzig die ebenfalls unentgeltliche Teilnahme am Cumulus-Kundenprogramm und das kostenlose Einrichten eines M-connect-Logins sind Voraussetzungen fĂĽr die Mitgliedschaft bei Famigros.“ So die Informationen auf der Famigros-Webseite.

Doch mitten im Registrierungsvorgang erscheint plötzlich der Hinweis: „Sternchen (ohne GegenstĂĽckI: FĂĽr die Anmeldung bei Famigros mĂĽssen Sie schwanger sein und/oder mindestens ein Kind haben.“ Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf dieses nicht älter sein als 25 Jahre – interessant, wie lange man bei Migros Kind ist!

Ziel des Famigros-Clubs ist, „frischgebackene und erfahrene Eltern in jeder Lebensphase zu begleiten. Der gewohnte Lebensrhythmus verändert sich, als Familie haben sie plötzlich andere BedĂĽrfnisse, neue Fragen und oft auch eine neue Budgetsituation. Famigros unterstĂĽtzt Eltern mit Informationen, Tipps und vorteilhaften Angeboten rund ums Elternsein aus dem breiten Migros-Angebot. Es ist uns wichtig, beim Start ins Familienleben und während den sich stetig ändernden Phasen allen Eltern zur Seite zu stehen.“ Und es heisst: „Familien schonen […] ĂĽber die Mitgliedschaft ihr Familienbudget.“

Doch auch unser Haushalt-Budget ist knapp. Und so versuchen auch wir, möglichst viel von Aktionen und reduzierten Preisen zu profitieren. Auch als bisher kinderloses Ehepaar verstehen wir uns als Familie und hätten uns eigentlich für den Famigros-Club anmelden wollen. Wir sind auch bereits bei Coop Hello Family dabei, wo das Kinderhaben keine Voraussetzung ist.

Wir haben das GefĂĽhl, dass wir dadurch, dass die Migros Vorteile anbietet, von denen wir nicht profitieren können, diskriminiert werden bzw. dass diese Voraussetzung gegen Art. 8 der Schweizerischen Bundesverfassung verstösst. Denn diese Ungleichbehandlung hat keinen gewichtigen sachenlichen Grund. Schliesslich leben wir in einer Zeit, in der auf Gleichbehandlung immer mehr Wert gelegt wird; in der z.B. auch Mädchen am Knabenschiessen teilnehmen dĂĽrfen. So pauschal lässt sich nicht sagen, dass Familien mit Kindern beschränkte Budgets haben und deshalb VergĂĽnstigungen bei Migros benötigen. Was sind die „neuen BedĂĽrfnisse“ einer Familie mit einem 23-jährigen „Kind“, das eine Preisreduktion rechtfertigt? Viele Familien haben genĂĽgend Geld. Auf der anderern Seite können auch kinderlose Bevölkerungsgruppen Geldprobleme haben: Arbeitslose, Senioren, Leute mit Behinderungen. Wo ist deren Migros-Club?

Am 16. Januar 2012 schreibe ich daher der Migros, um sie mit meinen Fragen und VorwĂĽrfen zu konfrontieren. Ich erhalte fast umgehend eine generische Antwort und Informationen, die auch bereits auf der Webseite zu lesen waren. Daher frage ich erneut nach und bitte um Beantwortung meiner Fragen. Nicht mehr ganz so rasch schreibt mir Frau Harringer zurĂĽck. Leider geht auch sie mit keinem Wort auf meine Fragen ein, sondern pickt sich meine Bemerkung der „Leute mit Behinderungen“ heraus und listet haarklein auf, was Migros bereits jetzt fĂĽr diese Bevölkerungsgruppe tut. Dies beeindruckt mich wenig. Vieles davon ist gesetzlich vorgeschrieben und muss damit sowieso gemacht werden. Ausserdem ist bekannt, dass in den Migros-Filialen jeweils nur 1-2 Kassen rollstuhlgängig sind, während bei Coop Leute im Rollstuhl wie alle ĂĽbrigen Menschen jede Kasse benĂĽtzen können – 2:0 fĂĽr Coop.

Ich danke Frau Harringer trotzdem fĂĽr diese Informationen und frage weiter nach: „Wenn Sie mir jetzt noch genauso ausfĂĽhrlich auf meine eigentliche Frage der Diskriminierung Ihrer Kinderpflicht antworten, bin ich zufrieden. Zu diesem Zweck wiederhole ich hier meine Anliegen bzw. Fragen:

  • Ihre Kinderpflicht fĂĽr den Beitritt zum „Famigros-Club“ verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung), da sie zu einer Ungleichbehandlung von Menschen ohne Kindern ohne ausreichendem sachlichen Grund fĂĽhrt. Auch dies im Gegensatz zu Coop: Coop hatte diese Problematik erkannt und lässt alle Personen bei Hello Family mitmachen, egal ob mit Kind oder ohne.
  • In welche Rechtsform ist der „Famigros-Club“ gekleidet, wenn ĂĽberhaupt? Der Name lässt einen Verein gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs vermuten. Ich habe aber eher das GefĂĽhl, dass der „Club“ nicht selbständig besteht, sondern nur ein Konstrukt innerhalb der Migros-Genossenschaft ist. Damit verstärkt sich das Problem der Diskriminierung nur noch mehr; als Verein wäre es eher möglich gewesen, eine solche Aufnahmebedingung aufzustellen. Falls es sich doch um einen Verein handeln sollte, bitte ich um Zusendung einer Kopie der GrĂĽndungsurkunde und der Statuten. Ansonsten mĂĽsste aufgrund der Rechtsklarheit eventuell sogar ein anderer Name gewählt werden.
  • Wurden die Aufnahmebedingungen lediglich von einem Marketing-Team erarbeitet oder waren ebenfalls Juristen involviert? Falls Juristen weder bei der Ausarbeitung noch der ĂśberprĂĽfung der Bedingungen beteiligt waren, stellt dies ein grosses Versäumnis (oder in andern Worten: einen schweren Fehler) dar. Falls Juristen mitgeschrieben haben, wĂĽrden mich deren Ăśberlegungen zur Frage der fehlenden Gleichbehandlung interessieren, was in diesem Fall garantiert thematisiert wurde.

In Ihrer Antwort fĂĽhren Sie aus, dass Menschen mit einer Behinderung und/oder ältere Menschen wie alle anderen behandelt und akzeptiert werden möchten. Dies gilt nicht nur fĂĽr diese Personengruppen; alle Menschen wollen wie alle andern behandelt werden. Eben genau deshalb verstösst Ihr „Famigros-Club“ in meinen Augen ja auch gegen dieses von der Bundesverfassung garantierte Grundrecht der Gleichbehandlung aller Menschen.

Ich freue mich auf Ihre RĂĽckmeldung.

Mit freundlichen GrĂĽssen“

Ich höre eine Woche lang nichts mehr und frage am 3. Februar nach. Frau Harringer antwortet, dass die Anfrage in der Rechtsabteilung behandelt werde und dass dies erfahrungsgemäss 10-14 Tage dauern würde.

Dass ich auch weitere eineinhalb Wochen später bzw. einen ganzen Monat nach meiner ursprünglichen Anfrage noch immer auf eine Antwort warte, lässt eigentlich nur den folgenden Schluss zu:

  • Migros hatte vor dem Start ihres Famigros-Club tatsächlich vergessen, ihr Vorhaben durch einen internen oder externen Juristen prĂĽfen zu lassen. Ein Jurist hätte die Problematik auf jeden Fall erkannt und abgeklärt, ob dieses Angebot gegen das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verstösst oder nicht. Damit wĂĽrde ein schriftlicher Bericht dazu existieren, den man mir ganz oder auszugsweise hätte weiterleiten können. Dass sich die Rechtsabteilung erst jetzt mit dieser Frage befasst, ist zu spät.
  • Dasselbe gilt fĂĽr die Rechtsform. Wäre es ein „Club“ = Verein nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs (ZGB), wäre dieser ordentlich gegrĂĽndet worden und es wĂĽrde Unterlagen dazu geben, sicher aber ein Protokoll der Vereinsversammlung mit Statuten und Vorstandsnennung, wie sie bei allen Vereinen vorgeschrieben sind. So glaube ich das kaum. Damit sind wir auch hier bei der Frage, ob diese Wecken eines falschen Anscheins nicht rechtswidrig ist (Stichwort „Täuschungsverbot“).

Ich veröffentliche nun also diesen Blogbeitrag, während ich weiterhin auf eine konkrete Antwort warte und mir weitere Schritte überlege.

Nein zur Buchpreisbindung: Das Kulturgut Buch bleibt weiter bestehen

Die BefĂĽrworter des Buchpreisbindungsgesetzes wollen das „Kulturgut Buch“ schĂĽtzen. Das verstehen sie aber falsch. Schliesslich ist der INHALT des Buchs das Kulturgut, nicht seine Papierform. Zum tieferen Preis und/oder in seiner zeitgemässeren Verpackung als e-Book hat das Buch viel grössere Chancen, schneller und einfacher eine breitere Bevölkerungsgruppe zu erreichen.

Die unterschiedlichen Formen decken ausserdem die BedĂĽrfnisse der Leser viel besser. Wer das Buch einfach lesen will, kann dies auf einem e-Reader tun oder die Billigversion (Softcover, Recycling-Papier – dieses soll ja kaum geschĂĽtzt werden!) kaufen. Wer es gerne in sein BĂĽchergestell stellt und es selbst oder durch Besucher bewundern lässt, kann weiterhin die schöne Hardcover-Version kaufen und zahlt dafĂĽr gerne mehr. DafĂĽr geht er dann auch kaum zu einem Billiganbieter.

Ich weiss nicht, ob es bei Schallplatten, Musikkassetten und Videokassetten dieselbe Diskussion gab. Gibt es wegen deren Verschwinden nun weniger neue Musik oder Filme? Nein! Anstatt auf Schallplatten oder später Musikkassetten und CDs gibt es Musik jetzt als MP3-Dateien zu kaufen und ganz neu als Abo auf Musik-Onlineplattformen. Anstatt auf Videokassetten gibt es Filme jetzt auf DVDs und BluRays und auch digital zu kaufen. Die Kulturgüter Musik und Film blieben bestehen.

Ein Gesetz soll nun einen rechtswidrigen (Kartell-) Zustand legalisieren, um die gesellschaftliche und kulturelle Evolution und den Wandel der Zeit aufzuhalten? Beides lässt sich nicht aufhalten. Ich stimme klar mit einem Nein.

P.S. Ich arbeite selbst in einem Schweizer Buchverlag.

Kein Abholrabatt auf grosse Pizzas beim Lysser Pizza-Kurier

„Der Abholrabatt gilt nur bei normalen Pizzas, nicht bei grossen Pizzas“, sagt mir der Pizzaiolo im Lysser Pizza-Kurier. Aha. Macht zwar ĂĽberhaupt keinen Sinn, aber ich habe keine Lust zum StĂĽrmen.

Ich bezahle also den vollen Preis von 28 Franken für die 40 cm-Pizza mit Schinken und Pilzen und mache mich wieder auf den Nachhauseweg. Hätten wir zwei kleine 30 cm-Pizzas bestellt, hätten wir diese beim Abholen mit je 2 Franken Ermässigung erhalten, nämlich für je 14 statt 16 Franken. Damit hätten wir also 4 Franken gespart und gleich viel bezahlt wie für die grosse Pizza. Das geht für mich überhaupt nicht auf, dass bei der grossen Pizza der Abholrabatt verweigert wird.

Und das ist nicht die erste Ungereimtheit. Wie bei vielen anderen Pizza-Kurieren gibt’s auch beim Lysser Pizza-Kurier Stempelkarten. Nur habe ich darauf noch nicht einen Stempel erhalten. Es hiess nämlich jeweils: „Sie erhalten ja bereits 2 Franken Abholrabatt. Da gibt es nicht auch noch einen Stempel.“

Geizhals Coop

Während die Migros und ihre Tochterfirmen am 11.11.11 allen Kunden 11% Rabatt auf ihren Einkauf gewährten, gab’s bei Coop nur 11-fache Superpunkte, wenn man irgendeinen Bon ausgeschnitten hatte. Bei mir wurden die zusätzlichen Superpunkte natĂĽrlich verweigert.

Migros verärgert Kunden mit Wiesenmilch

Im Oktober 2011 hat die Migros die „Wiesenmilch“ eingefĂĽhrt. Die Wiesenmilch stammt von KĂĽhen, deren Nahrung vorwiegend aus betriebseigenem Gras oder Heu besteht. Der Einsatz von Kraftfutter ist auf ein Minimum reduziert. Soja darf ab 2015 nicht mehr verfĂĽttert werden. IP-Suisse und Migros wollen damit eine standortgerechte und graslandbasierte Milchproduktion fördern.

Die Lancierung neuer Produkte ist in der Regel eine tolle Sache. Nicht aber hier. Denn anders als sonst, wenn das neue Produkt die Produktpalette vergrössert, hat Migros gleichzeitig die bisherige Milch aus dem Programm genommen. Dem Kunden kommt das so vor: Dasselbe Produkt, neue Verpackung, höherer Preis (um 15 Rappen bzw. 11 Prozent).

Vor allem die Preiserhöhung stört. Denn anders als bei Bio- oder ähnlichen Produkten hat der Kunde kein Wahl zwischen dem normalen und dem ethisch hochstehenderen Produkt – er muss zwangsläufig die teurere Milch kaufen. Ausweichen kann man höchstens zu Coop: Hier hat sich nichts geändert.

Scheinbar haben genügend Kunden genau das gemacht und bei Migros keine Milch mehr gekauft. Denn schon einen Monat später, Anfang November 2011, ist der Preis zurück auf 1.35 Franken.

„Preisabschlag“ ruft die Migros, und erwartet dafĂĽr vermutlich noch ein Lob. Mir scheint es vielmehr eine Niederlage der Migros zu sein. Eingestehen wĂĽrde die Migros das jedoch kaum. Immerhin sollen die zusätzlichen paar Rappen, welche die Bauern fĂĽr Wiesenmilch erhalten, beibehalten werden.

Bestelldurcheinander beim internetstore.ch

Okay, vielleicht habe ich mit der Bestellung eines neuen Toners fĂĽr meinen schwarzweiss-Laserdrucker doch ein bisschen lange gewartet. Jetzt pressiert es. Ich bestelle am Sonntag und zahle mit meiner Kreditkarte. Im Bestätigungsmail vom internetstore.ch heisst es: „Die Bestellung wird direkt nach Zahlungseingang versandt.“

Doch leider warte ich die ganze Woche vergeblich auf den bestellten Toner. Das ist sehr ärgerlich, da mittlerweile auch das Schwenken der alten Tonerkassette nichts mehr bringt. Schon auf der ersten ausgedruckten Seite klafft im unteren Bereich die grosse Leere. Ein Blick in mein Kundenkonto auf der internetstore.ch-Webseite am Freitag darauf zeigt, dass noch überhaupt nichts verschickt wurde. Enttäuschend – ein Versand direkt nach Zahlungseingang ist das sicher nicht. Das Geld wurde nämlich bereits am Montag von meiner Karte abgebucht, was mit der Shop per E-Mail mitgeteilt hatte.

Ich fülle also das Kontaktformular auf der internetstore.ch-Webseite aus und frage nach. Die lange Wartezeit sei sehr ärgerlich und ob der Toner denn wenigstens morgen Samstag (halt mit Express) eintreffe, damit ich am Wochenende ausdrucken kann.

Die Anfrage bleibt unbeantwortet, und auch am Samstag trifft der Toner nicht ein. Ich fülle das Kontaktformular also ein weiteres Mal aus und storniere meine Bestellung, die – nach den Angaben im Kundenkonto – noch immer nicht verschickt wurde. Meinen Toner bestelle ich nun in einem anderen Onlineshop in der Hoffnung, dass der wenigestens rasch verschickt wird. Im Laden möchte ich keinen kaufen; dort ist die Tonerkassette jeweils rund 50 Franken teurer.

Am Montagabend erhalte ich dann plötzlich ein E-Mail vom internetstore.ch: „Ihre Bestellung wurde heute verschickt!“ – Also die Bestellung, die ich zwei Tage zuvor storniert hatte. Das läuft ja wunderbar. Aber naja: Auch der andere Toner ist (natĂĽrlich) noch nicht eingetroffen, dann kann ich immerhin endlich wieder drucken.

Tags darauf bringt der Pöstler tatsächlich ein Paket… das aber komisch gross ist. Der Grund dafĂĽr zeigt sich gleich: Der internetstore.ch hat mir einen völlig falschen Toner fĂĽr ein anderes Druckermodell geschickt.

Nachdem Mails scheinbar sowieso nicht beantwortet werden, rufe ich die angegebene Handynummer an. Er sei am Freitag im Ausland gewesen und habe deshalb nicht geantwortet, meint der Firmeninhaber. Er habe mein (erstes) Mail aber schon gesehen und den Toner dann gleich verschickt. Naja. Schade, dass er in diesem Moment scheinbar nicht nochmals geschaut hat, was ich ĂĽberhaupt bestellt habe.

Er werde mir eine vorfrankierte Adressetikette schicken, damit ich den falschen Toner zurückschicken kann. Auf ein Wort der Entschuldigung für den Ärger warte ich vergebens. Und auch auf diese Adressetikette und die Rücküberweisung des bereits belasteten Betrags.

Ein paar Tage später erhalte ich per E-Mail die Aufforderung, doch eine Bewertung für mein erworbenes Produkt abzugeben. Naja, wie denn? Das habe ich ja gar nie erhalten.

***

Das war ĂĽbrigens nicht das erste Mal, dass der internetstore.ch eine Bestellung durcheinandergebracht hatte. Im 2009 hatte ich einige BĂĽro-Utensilien und Papeterieartikel bestellt und sechs einzelne blaue Kuverts hinzugefĂĽgt, um 150 Franken zu erreichen und damit vom Gratis-Versand profitieren zu können (ansonsten 9.50 Franken). Anstelle sechs einzelner Kuverts hatte mir der internetstore.ch sechs Pack Kuverts zugeschickt – total 3’000 StĂĽck in einem ĂĽber 20 kg schweren, riesengrossen Paket. Auch damals hatte ich das gemeldet und eine frankierte Adressetikette fĂĽrs ZurĂĽckschicken erhalten. Das Paket hatte damals kaum in mein Auto gepasst. Das ist mit dem falschen Toner schon einfacher.

Und wer meint, ich hätte all die Sachen einfach behalten sollen (der falsche Toner kostet doppelt soviel wie der bestellte), dem sei gesagt: Das wäre illegal. Wer eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt bekommt, der muss gemäss Gesetz den Absender benachrichtigen.

Beim internetstore.ch bestelle ich auf jeden Fall nichts mehr.

Update: Einige Zeit später ruft mich der Inhaber an. Ich habe den Toner inzwischen weiterverkauft, aber vergessen, bei der Kreditkartenfirma den Zahlungsstopp aufzuheben. Das ist natürlich auch nicht richtig. Ich weise die Kreditkartenfirma an, die Zahlung nun doch durchzuführen, auch, damit der internetstore.ch keine Probleme mit Kreditkartenzahlungen erhält.

Unglücklich gewählter Produktename

Im Baumarkt gesehen: Dieses Ortungsgerät von Bosch spĂĽrt fĂĽr ein sicheres Bohren Stromkabel und Wasserleitungen in den Wänden auf. Und vielleicht auch Pädophile in flagranti? Der Produktename (PDO 6 – ausgesprochen: „Pädo-Sex“) ist jedenfalls unglĂĽcklich gewählt.

Xerox-Mitarbeiter blockiert Rollstuhlfahrerin

Das geht gar nicht: Diese Rollstuhlfahrerin kehrt mit ihrem Mann zum Auto zurĂĽck, das sie auf einem Behindertenparkplatz in Bern parkiert haben. Und muss feststellen, dass ein Xerox-Mitarbeiter sein Firmenauto daneben parkiert hat; halb auf ihrem Parkplatz, halb auf dem Behindertenparkplatz daneben.

Deswegen kann sie die Beifahrertüre nicht mehr richtig öffnen, um ins Auto einzusteigen. Genau deswegen sind Behindertenparkplätze ja extrabreit. Sie muss im Regen warten, bis ihr Mann das Auto ein Stück zurückgefahren hat, um einsteigen zu können. Ihr Auto blockiert dabei die Busse, die auf der schmalen Strasse um die Kurve kommen. Selbst mehrere Tage später antwortet Xerox nicht auf die E-Mail-Reklamation. Das geht wirklich gar nicht.

Gelesen im Rollstuhlblog.ch

Nooch streicht bezahlbare Sushi-Plättli – schade!

Das asiatische Nudel- und Sushi-Restaurant und Take Away „Nooch“ gibt es seit ein paar Jahren. Mittlerweile existieren vier Filialen in ZĂĽrich, Basel und Bern und zwei weitere ohne Sushi-Angebot. Wir gehen regelmässig dorthin, um ein Sushi-Plättli und eine Bento-Box zu teilen – eine Art Setzkasten mit Satai-Spiessli, Nudeln, Sushi, FrĂĽhlingsrolle, asiatischem Salat, und allerlei weiterem aus der KĂĽche.

Die Nooch-Restaurants laufen gut. Und machen deshalb das, was viele tun: Die Preise erhöhen. Gleichzeitig streicht es das Shinkansen Sushi-Plättli, das Sushi-Angebot mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis. FĂĽr 16.50 Franken gab’s 10 StĂĽck: 1 Lachs-Nigiri, 1 Thunfisch-Nigiri, 2 Gurken-Maki, 2 Rettich-Maki, 2 California Rolls, 2 Holy Rolls (siehe Bild). Nun existiert – abgesehen vom fischfreien Vegi-Angebot – kein einziges Angebot mehr unter 20 Franken.

Die neu gĂĽnstigsten Angebote zwischen 20 und 30 Franken enthalten 6 bzw. 8 Sushis und machen damit nur begrenzt satt. Damit verbleibt nur die Fukuoka-Platte mit 15 grossen und kleinen Sushis fĂĽr 31 Franken (bisher: 29.50). Ăśber 30 Franken? Das ist definitiv kein Preis mehr fĂĽr die Mittagspause. Wir stehen auf und gehen wieder. Schade!

Lyssbachmärit: Blockierung der Hauszugänge erwünscht

Unser jährlicher Dorfmärit ist eine tolle Sache und die Vorfreude jedes Mal riesengross. Zwar werden an jedem zweiten Stand die ĂĽblichen T-Shirts mit Wolf- und Indianermotiv und BillighĂĽte in allen Farben angeboten. Doch die Essensstände dazwischen machen alles aus: BratwĂĽrste, Hamburger, Hot Dogs, Fischknusperli, indisches Curry, Thaifood, Fleischspiesse, Kebab, Knoblibrot, Crèpes, Waffeln, Zuckerwatter, Churros, Magenbrot, Nidletäfeli, Sesamkugeln, frische FrĂĽchte, und und und… die zwei Festtage reichen jeweils kaum aus, um all das zu essen, das man gerne möchte.

Dieses Jahr wären wir aber fast nicht an den Märit gelangt, so dicht waren Stand um Stand aufgestellt. Der Blick von unserem Hauseingang geradeaus: Kein Durchkommen.

Der Blick nach links: Ebenfalls kein Durchkommen.

Der Blick nach rechts: Kein… oder doch: Der Hauswand entlang bis zum Gebäude, das im Hintergrund gerade noch knapp zu erkennen ist.

Nach dem langen Umweg sind wir endlich da. Und freuen uns schon: Diesen Umweg werden wir nun etwa noch 7x machen müssen, wenn wir an den beiden Märittagen jeweils zum Zmittag und Znacht hinausgehen wollen, inkl. Rückweg.

Das war letztes Jahr anders. Damals sind wir durch einen Durchgang zwischen den Ständen hindurch direkt ins Getümmel gelangt. Stehen die Stände dieses Jahr vielleicht unerlaubt nahe beieinander? Ich schreibe dem Organisationskomitee:

„Obwohl wir grosse Fans unseres Dorfmärit sind: Es wäre schön, wenn die Stände nächstes Jahr so geplant wĂĽrden, dass ein Durchgang von unserer HaustĂĽre zur Strasse frei bliebe und wir nicht einen Umweg bis zum Kreisel gehen mĂĽssen wie dieses Jahr.“

Eine halbe Woche später erhalte ich vom OK-Präsident (?) die folgende Antwort:

„Wir planen die Stände vorwiegend so, dass Zugänge zu privaten Liegenschaften geschlossen werden. Damit wollen wir verhindern das sich Besucher auf Private Areale begeben. Haben Sie bitte Verständnis fĂĽr den Umweg.“

Das Organisationskomitee plant die Stände also bewusst so, dass die Bewohner nicht mehr zu ihren Häusern gelangen? Das macht für mich irgendwie überhaupt keinen Sinn.

Letztes Jahr gab es immerhin in der Nähe des Hauseingangs einen rund 80 cm breiten Durchgang zwischen den Ständen. Der fiel ausser den Bewohnern niemandem auf. Besucher gab es auch da keine vor dem Hauseingang unserer Überbauung, obwohl ich natürlich nicht weiss, wie die Situation in den kritischen Stunden nachts war. Dieses Jahr haben wir dafür mehrfach beobachtet, wie Ausstellerkinder ins Gebüsch neben dem Hauseingang urinierten. Demnach waren auch sie es, die alle Briefkästen geöffnet hatten und für die Scherben verantwortlich sind. Denn wie gesagt: Besucher wurden ja regelrecht ausgesperrt. Und Bewohner ebenso.