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Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

Die schweizerische Post als Ferienverderber

Schon ist es Mai. Langsam nähern sich für viele die Sommerferien, auch für uns. Noch schnell wie jedes Jahr das Formular “Post zurückbehalten” ausfüllen und bei der Post abgeben, damit während der Abwesenheit der Briefkasten nicht überquillt… und fast vom Stuhl fallen: Was früher 10 Franken gekostet hatte, soll für uns (2 Erwachsene, 2 Einzelfirmen, zweieinhalb Wochen Ferien) nun 42 Franken kosten!

Billiger geht’s höchstens übers Internet. Da kostet es insgesamt 30 Franken. Aber nur, wenn man sich dabei registriert und der Post Angaben über sich zur Verfügung stellt.

Ich finde diese Preiserhöhung um 320% bzw. 200% eine Frechheit. Nach diesem Preisschock haben wir die Ferien wirklich nötig.

Doch es kommt noch besser: Die Post macht es sich zunutze, dass viele erst kurz vor der Abreise das Formular im Internet ausfüllen. Hier kann man sich aber nicht wie sonst überall einfach registrieren, sondern man muss abwarten, bis man einen Brief mit Briefcode erhält. Wer das nicht mehr abwarten will oder kann, bezahlt gleich noch einen Zuschlag von 5 Franken. Unglaublich.

Orange zockt unentschlossene Abo-Kunden ab

Jedes Jahr stellt sich dieselbe Frage: Kaufe ich das neue iPhone oder nicht? Und dazu natürlich: Wie gut ist das Angebot, das mir mein Mobilfunkanbieter macht, wenn ich eins kaufe und dabei meinen Abo-Vertrag um ein Jahr verlängere? Das iPhone 4S erschien später als üblich. Anstatt im Juli war es erst am 28. Oktober 2011 erhältlich. Das heisst: Eigentlich hat sich mein Abo-Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch um ein Jahr verlängert (so die AGB von Orange). Der Anruf bei Orange beruhigt: Selbstverständlich könne ich auch dann noch vom Kauf mit Abo-Verlängerung profitieren.

Aber auch Ende Oktober bin ich unsicher. Erst jetzt kann mir Orange sagen, wie viel ich für das iPhone bezahlen müsste: zu viel. Wie schon letztes Mal, aber da hatte es sich wegen dem iPhone 4 mit Retina-Display und HD-Kamera wirklich gelohnt. Ich bleibe unsicher. Ist es mir das Geld wert, mit Siri sprechen zu können?

Zugegebenermassen spät entscheide ich mich im Februar 2012, doch auf das nächste iPhone zu warten. Ich kaufe also während der laufenden neuen Vertragsjahr kein neues Mobiltelefon. In diesem Fall bietet Orange einen Rabatt von 15 Franken pro Monat für die gesamte Dauer der Vertragsverlängerung an, sowie bei Online-Bestellung eine einmalige Gutschrift von 50 Franken. So steht es jetzt unter “Meine Angebote” geschrieben. Klar, damit erspart sich der Anbieter, ein neues Gerät zu subventionieren. 230 Franken spart man dabei also.

Beim Ausfüllen der Bestellung werde ich stutzig: Woher weiss Orange, dass sich diese Verlängerung auf mein bereits angelaufenes Vertragsjahr bezieht? Ich kann nirgends ein von-bis-Datum eingeben. Auf meine Rückfrage beim Orange Kundendienst hin erhalte ich die Antwort:

Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da die Vertragsverlängerung, als eine automatische Vertragsverlängerung in unserem System vermerkt ist, und nicht von Ihnen Online durchgeführt wurde, haben Sie leider keinen Anspruch auf den SIM Only Rabatt, das gilt auch für den Online Bonus.

Diese Rabatte und Bonus werden aktiviert wenn der Kunde die Vertragsverlängerung Online durchführen.

Es tut mir leid das wir dieses Anliegen nicht wie von Ihnen gewünscht lösen können..

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Freundliche Grüsse

Ligia Picolo
Customer Service
Orange Communications SA

Aha? Wer also nicht vor Ablauf des Vertragsjahres entweder ein neues Handy kauft (das es dann ja noch gar nicht gab) oder schon weiss, dass er keins kaufen wird und sein Abo im Internet verlängert, der wird gnadenlos abgezockt. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, muss auf Rabatt und Bonus verzichten, obwohl er ja Orange ja die genau gleiche Ersparnis bringt wie derjenige, der früh auf ein neues Mobiltelefon verzichten will.

Orange: Das ist wieder mal ganz schlecht und ein mieser Kundenservice.

Kind ist Pflicht: Der neue Migros Famigros-Club verletzt das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung

Mitte Januar startete die Migros ihren “Famigros-Club“. Im Familien-Club profitieren Mitglieder von tollen Freizeit-Angeboten und Vergünstigungen für die Familie, Preisvorteile beim Familieneinkauf und vielem mehr. “Die Mitgliedschaft ist kostenlos und kann jederzeit gekündigt werden. Einzig die ebenfalls unentgeltliche Teilnahme am Cumulus-Kundenprogramm und das kostenlose Einrichten eines M-connect-Logins sind Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei Famigros.” So die Informationen auf der Famigros-Webseite.

Doch mitten im Registrierungsvorgang erscheint plötzlich der Hinweis: “Sternchen (ohne GegenstückI: Für die Anmeldung bei Famigros müssen Sie schwanger sein und/oder mindestens ein Kind haben.” Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf dieses nicht älter sein als 25 Jahre – interessant, wie lange man bei Migros Kind ist!

Ziel des Famigros-Clubs ist, “frischgebackene und erfahrene Eltern in jeder Lebensphase zu begleiten. Der gewohnte Lebensrhythmus verändert sich, als Familie haben sie plötzlich andere Bedürfnisse, neue Fragen und oft auch eine neue Budgetsituation. Famigros unterstützt Eltern mit Informationen, Tipps und vorteilhaften Angeboten rund ums Elternsein aus dem breiten Migros-Angebot. Es ist uns wichtig, beim Start ins Familienleben und während den sich stetig ändernden Phasen allen Eltern zur Seite zu stehen.” Und es heisst: “Familien schonen [...] über die Mitgliedschaft ihr Familienbudget.”

Doch auch unser Haushalt-Budget ist knapp. Und so versuchen auch wir, möglichst viel von Aktionen und reduzierten Preisen zu profitieren. Auch als bisher kinderloses Ehepaar verstehen wir uns als Familie und hätten uns eigentlich für den Famigros-Club anmelden wollen. Wir sind auch bereits bei Coop Hello Family dabei, wo das Kinderhaben keine Voraussetzung ist.

Wir haben das Gefühl, dass wir dadurch, dass die Migros Vorteile anbietet, von denen wir nicht profitieren können, diskriminiert werden bzw. dass diese Voraussetzung gegen Art. 8 der Schweizerischen Bundesverfassung verstösst. Denn diese Ungleichbehandlung hat keinen gewichtigen sachenlichen Grund. Schliesslich leben wir in einer Zeit, in der auf Gleichbehandlung immer mehr Wert gelegt wird; in der z.B. auch Mädchen am Knabenschiessen teilnehmen dürfen. So pauschal lässt sich nicht sagen, dass Familien mit Kindern beschränkte Budgets haben und deshalb Vergünstigungen bei Migros benötigen. Was sind die “neuen Bedürfnisse” einer Familie mit einem 23-jährigen “Kind”, das eine Preisreduktion rechtfertigt? Viele Familien haben genügend Geld. Auf der anderern Seite können auch kinderlose Bevölkerungsgruppen Geldprobleme haben: Arbeitslose, Senioren, Leute mit Behinderungen. Wo ist deren Migros-Club?

Am 16. Januar 2012 schreibe ich daher der Migros, um sie mit meinen Fragen und Vorwürfen zu konfrontieren. Ich erhalte fast umgehend eine generische Antwort und Informationen, die auch bereits auf der Webseite zu lesen waren. Daher frage ich erneut nach und bitte um Beantwortung meiner Fragen. Nicht mehr ganz so rasch schreibt mir Frau Harringer zurück. Leider geht auch sie mit keinem Wort auf meine Fragen ein, sondern pickt sich meine Bemerkung der “Leute mit Behinderungen” heraus und listet haarklein auf, was Migros bereits jetzt für diese Bevölkerungsgruppe tut. Dies beeindruckt mich wenig. Vieles davon ist gesetzlich vorgeschrieben und muss damit sowieso gemacht werden. Ausserdem ist bekannt, dass in den Migros-Filialen jeweils nur 1-2 Kassen rollstuhlgängig sind, während bei Coop Leute im Rollstuhl wie alle übrigen Menschen jede Kasse benützen können – 2:0 für Coop.

Ich danke Frau Harringer trotzdem für diese Informationen und frage weiter nach: “Wenn Sie mir jetzt noch genauso ausführlich auf meine eigentliche Frage der Diskriminierung Ihrer Kinderpflicht antworten, bin ich zufrieden. Zu diesem Zweck wiederhole ich hier meine Anliegen bzw. Fragen:

  • Ihre Kinderpflicht für den Beitritt zum “Famigros-Club” verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung), da sie zu einer Ungleichbehandlung von Menschen ohne Kindern ohne ausreichendem sachlichen Grund führt. Auch dies im Gegensatz zu Coop: Coop hatte diese Problematik erkannt und lässt alle Personen bei Hello Family mitmachen, egal ob mit Kind oder ohne.
  • In welche Rechtsform ist der “Famigros-Club” gekleidet, wenn überhaupt? Der Name lässt einen Verein gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs vermuten. Ich habe aber eher das Gefühl, dass der “Club” nicht selbständig besteht, sondern nur ein Konstrukt innerhalb der Migros-Genossenschaft ist. Damit verstärkt sich das Problem der Diskriminierung nur noch mehr; als Verein wäre es eher möglich gewesen, eine solche Aufnahmebedingung aufzustellen. Falls es sich doch um einen Verein handeln sollte, bitte ich um Zusendung einer Kopie der Gründungsurkunde und der Statuten. Ansonsten müsste aufgrund der Rechtsklarheit eventuell sogar ein anderer Name gewählt werden.
  • Wurden die Aufnahmebedingungen lediglich von einem Marketing-Team erarbeitet oder waren ebenfalls Juristen involviert? Falls Juristen weder bei der Ausarbeitung noch der Überprüfung der Bedingungen beteiligt waren, stellt dies ein grosses Versäumnis (oder in andern Worten: einen schweren Fehler) dar. Falls Juristen mitgeschrieben haben, würden mich deren Überlegungen zur Frage der fehlenden Gleichbehandlung interessieren, was in diesem Fall garantiert thematisiert wurde.

In Ihrer Antwort führen Sie aus, dass Menschen mit einer Behinderung und/oder ältere Menschen wie alle anderen behandelt und akzeptiert werden möchten. Dies gilt nicht nur für diese Personengruppen; alle Menschen wollen wie alle andern behandelt werden. Eben genau deshalb verstösst Ihr “Famigros-Club” in meinen Augen ja auch gegen dieses von der Bundesverfassung garantierte Grundrecht der Gleichbehandlung aller Menschen.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen”

Ich höre eine Woche lang nichts mehr und frage am 3. Februar nach. Frau Harringer antwortet, dass die Anfrage in der Rechtsabteilung behandelt werde und dass dies erfahrungsgemäss 10-14 Tage dauern würde.

Dass ich auch weitere eineinhalb Wochen später bzw. einen ganzen Monat nach meiner ursprünglichen Anfrage noch immer auf eine Antwort warte, lässt eigentlich nur den folgenden Schluss zu:

  • Migros hatte vor dem Start ihres Famigros-Club tatsächlich vergessen, ihr Vorhaben durch einen internen oder externen Juristen prüfen zu lassen. Ein Jurist hätte die Problematik auf jeden Fall erkannt und abgeklärt, ob dieses Angebot gegen das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verstösst oder nicht. Damit würde ein schriftlicher Bericht dazu existieren, den man mir ganz oder auszugsweise hätte weiterleiten können. Dass sich die Rechtsabteilung erst jetzt mit dieser Frage befasst, ist zu spät.
  • Dasselbe gilt für die Rechtsform. Wäre es ein “Club” = Verein nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs (ZGB), wäre dieser ordentlich gegründet worden und es würde Unterlagen dazu geben, sicher aber ein Protokoll der Vereinsversammlung mit Statuten und Vorstandsnennung, wie sie bei allen Vereinen vorgeschrieben sind. So glaube ich das kaum. Damit sind wir auch hier bei der Frage, ob diese Wecken eines falschen Anscheins nicht rechtswidrig ist (Stichwort “Täuschungsverbot”).

Ich veröffentliche nun also diesen Blogbeitrag, während ich weiterhin auf eine konkrete Antwort warte und mir weitere Schritte überlege.

Nein zur Buchpreisbindung: Das Kulturgut Buch bleibt weiter bestehen

Die Befürworter des Buchpreisbindungsgesetzes wollen das “Kulturgut Buch” schützen. Das verstehen sie aber falsch. Schliesslich ist der INHALT des Buchs das Kulturgut, nicht seine Papierform. Zum tieferen Preis und/oder in seiner zeitgemässeren Verpackung als e-Book hat das Buch viel grössere Chancen, schneller und einfacher eine breitere Bevölkerungsgruppe zu erreichen.

Die unterschiedlichen Formen decken ausserdem die Bedürfnisse der Leser viel besser. Wer das Buch einfach lesen will, kann dies auf einem e-Reader tun oder die Billigversion (Softcover, Recycling-Papier - dieses soll ja kaum geschützt werden!) kaufen. Wer es gerne in sein Büchergestell stellt und es selbst oder durch Besucher bewundern lässt, kann weiterhin die schöne Hardcover-Version kaufen und zahlt dafür gerne mehr. Dafür geht er dann auch kaum zu einem Billiganbieter.

Ich weiss nicht, ob es bei Schallplatten, Musikkassetten und Videokassetten dieselbe Diskussion gab. Gibt es wegen deren Verschwinden nun weniger neue Musik oder Filme? Nein! Anstatt auf Schallplatten oder später Musikkassetten und CDs gibt es Musik jetzt als MP3-Dateien zu kaufen und ganz neu als Abo auf Musik-Onlineplattformen. Anstatt auf Videokassetten gibt es Filme jetzt auf DVDs und BluRays und auch digital zu kaufen. Die Kulturgüter Musik und Film blieben bestehen.

Ein Gesetz soll nun einen rechtswidrigen (Kartell-) Zustand legalisieren, um die gesellschaftliche und kulturelle Evolution und den Wandel der Zeit aufzuhalten? Beides lässt sich nicht aufhalten. Ich stimme klar mit einem Nein.

P.S. Ich arbeite selbst in einem Schweizer Buchverlag.

Kein Abholrabatt auf grosse Pizzas beim Lysser Pizza-Kurier

“Der Abholrabatt gilt nur bei normalen Pizzas, nicht bei grossen Pizzas”, sagt mir der Pizzaiolo im Lysser Pizza-Kurier. Aha. Macht zwar überhaupt keinen Sinn, aber ich habe keine Lust zum Stürmen.

Ich bezahle also den vollen Preis von 28 Franken für die 40 cm-Pizza mit Schinken und Pilzen und mache mich wieder auf den Nachhauseweg. Hätten wir zwei kleine 30 cm-Pizzas bestellt, hätten wir diese beim Abholen mit je 2 Franken Ermässigung erhalten, nämlich für je 14 statt 16 Franken. Damit hätten wir also 4 Franken gespart und gleich viel bezahlt wie für die grosse Pizza. Das geht für mich überhaupt nicht auf, dass bei der grossen Pizza der Abholrabatt verweigert wird.

Und das ist nicht die erste Ungereimtheit. Wie bei vielen anderen Pizza-Kurieren gibt’s auch beim Lysser Pizza-Kurier Stempelkarten. Nur habe ich darauf noch nicht einen Stempel erhalten. Es hiess nämlich jeweils: “Sie erhalten ja bereits 2 Franken Abholrabatt. Da gibt es nicht auch noch einen Stempel.”

Geizhals Coop

Während die Migros und ihre Tochterfirmen am 11.11.11 allen Kunden 11% Rabatt auf ihren Einkauf gewährten, gab’s bei Coop nur 11-fache Superpunkte, wenn man irgendeinen Bon ausgeschnitten hatte. Bei mir wurden die zusätzlichen Superpunkte natürlich verweigert.

Migros verärgert Kunden mit Wiesenmilch

Im Oktober 2011 hat die Migros die “Wiesenmilch” eingeführt. Die Wiesenmilch stammt von Kühen, deren Nahrung vorwiegend aus betriebseigenem Gras oder Heu besteht. Der Einsatz von Kraftfutter ist auf ein Minimum reduziert. Soja darf ab 2015 nicht mehr verfüttert werden. IP-Suisse und Migros wollen damit eine standortgerechte und graslandbasierte Milchproduktion fördern.

Die Lancierung neuer Produkte ist in der Regel eine tolle Sache. Nicht aber hier. Denn anders als sonst, wenn das neue Produkt die Produktpalette vergrössert, hat Migros gleichzeitig die bisherige Milch aus dem Programm genommen. Dem Kunden kommt das so vor: Dasselbe Produkt, neue Verpackung, höherer Preis (um 15 Rappen bzw. 11 Prozent).

Vor allem die Preiserhöhung stört. Denn anders als bei Bio- oder ähnlichen Produkten hat der Kunde kein Wahl zwischen dem normalen und dem ethisch hochstehenderen Produkt – er muss zwangsläufig die teurere Milch kaufen. Ausweichen kann man höchstens zu Coop: Hier hat sich nichts geändert.

Scheinbar haben genügend Kunden genau das gemacht und bei Migros keine Milch mehr gekauft. Denn schon einen Monat später, Anfang November 2011, ist der Preis zurück auf 1.35 Franken.

“Preisabschlag” ruft die Migros, und erwartet dafür vermutlich noch ein Lob. Mir scheint es vielmehr eine Niederlage der Migros zu sein. Eingestehen würde die Migros das jedoch kaum. Immerhin sollen die zusätzlichen paar Rappen, welche die Bauern für Wiesenmilch erhalten, beibehalten werden.

Bestelldurcheinander beim internetstore.ch

Okay, vielleicht habe ich mit der Bestellung eines neuen Toners für meinen schwarzweiss-Laserdrucker doch ein bisschen lange gewartet. Jetzt pressiert es. Ich bestelle am Sonntag und zahle mit meiner Kreditkarte. Im Bestätigungsmail vom internetstore.ch heisst es: “Die Bestellung wird direkt nach Zahlungseingang versandt.”

Doch leider warte ich die ganze Woche vergeblich auf den bestellten Toner. Das ist sehr ärgerlich, da mittlerweile auch das Schwenken der alten Tonerkassette nichts mehr bringt. Schon auf der ersten ausgedruckten Seite klafft im unteren Bereich die grosse Leere. Ein Blick in mein Kundenkonto auf der internetstore.ch-Webseite am Freitag darauf zeigt, dass noch überhaupt nichts verschickt wurde. Enttäuschend – ein Versand direkt nach Zahlungseingang ist das sicher nicht. Das Geld wurde nämlich bereits am Montag von meiner Karte abgebucht, was mit der Shop per E-Mail mitgeteilt hatte.

Ich fülle also das Kontaktformular auf der internetstore.ch-Webseite aus und frage nach. Die lange Wartezeit sei sehr ärgerlich und ob der Toner denn wenigstens morgen Samstag (halt mit Express) eintreffe, damit ich am Wochenende ausdrucken kann.

Die Anfrage bleibt unbeantwortet, und auch am Samstag trifft der Toner nicht ein. Ich fülle das Kontaktformular also ein weiteres Mal aus und storniere meine Bestellung, die – nach den Angaben im Kundenkonto – noch immer nicht verschickt wurde. Meinen Toner bestelle ich nun in einem anderen Onlineshop in der Hoffnung, dass der wenigestens rasch verschickt wird. Im Laden möchte ich keinen kaufen; dort ist die Tonerkassette jeweils rund 50 Franken teurer.

Am Montagabend erhalte ich dann plötzlich ein E-Mail vom internetstore.ch: “Ihre Bestellung wurde heute verschickt!” – Also die Bestellung, die ich zwei Tage zuvor storniert hatte. Das läuft ja wunderbar. Aber naja: Auch der andere Toner ist (natürlich) noch nicht eingetroffen, dann kann ich immerhin endlich wieder drucken.

Tags darauf bringt der Pöstler tatsächlich ein Paket… das aber komisch gross ist. Der Grund dafür zeigt sich gleich: Der internetstore.ch hat mir einen völlig falschen Toner für ein anderes Druckermodell geschickt.

Nachdem Mails scheinbar sowieso nicht beantwortet werden, rufe ich die angegebene Handynummer an. Er sei am Freitag im Ausland gewesen und habe deshalb nicht geantwortet, meint der Firmeninhaber. Er habe mein (erstes) Mail aber schon gesehen und den Toner dann gleich verschickt. Naja. Schade, dass er in diesem Moment scheinbar nicht nochmals geschaut hat, was ich überhaupt bestellt habe.

Er werde mir eine vorfrankierte Adressetikette schicken, damit ich den falschen Toner zurückschicken kann. Auf ein Wort der Entschuldigung für den Ärger warte ich vergebens. Und auch auf diese Adressetikette und die Rücküberweisung des bereits belasteten Betrags.

Ein paar Tage später erhalte ich per E-Mail die Aufforderung, doch eine Bewertung für mein erworbenes Produkt abzugeben. Naja, wie denn? Das habe ich ja gar nie erhalten.

***

Das war übrigens nicht das erste Mal, dass der internetstore.ch eine Bestellung durcheinandergebracht hatte. Im 2009 hatte ich einige Büro-Utensilien und Papeterieartikel bestellt und sechs einzelne blaue Kuverts hinzugefügt, um 150 Franken zu erreichen und damit vom Gratis-Versand profitieren zu können (ansonsten 9.50 Franken). Anstelle sechs einzelner Kuverts hatte mir der internetstore.ch sechs Pack Kuverts zugeschickt – total 3′000 Stück in einem über 20 kg schweren, riesengrossen Paket. Auch damals hatte ich das gemeldet und eine frankierte Adressetikette fürs Zurückschicken erhalten. Das Paket hatte damals kaum in mein Auto gepasst. Das ist mit dem falschen Toner schon einfacher.

Und wer meint, ich hätte all die Sachen einfach behalten sollen (der falsche Toner kostet doppelt soviel wie der bestellte), dem sei gesagt: Das wäre illegal. Wer eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt bekommt, der muss gemäss Gesetz den Absender benachrichtigen.

Beim internetstore.ch bestelle ich auf jeden Fall nichts mehr.

Update: Einige Zeit später ruft mich der Inhaber an. Ich habe den Toner inzwischen weiterverkauft, aber vergessen, bei der Kreditkartenfirma den Zahlungsstopp aufzuheben. Das ist natürlich auch nicht richtig. Ich weise die Kreditkartenfirma an, die Zahlung nun doch durchzuführen, auch, damit der internetstore.ch keine Probleme mit Kreditkartenzahlungen erhält.

Unglücklich gewählter Produktename

Im Baumarkt gesehen: Dieses Ortungsgerät von Bosch spürt für ein sicheres Bohren Stromkabel und Wasserleitungen in den Wänden auf. Und vielleicht auch Pädophile in flagranti? Der Produktename (PDO 6 – ausgesprochen: “Pädo-Sex”) ist jedenfalls unglücklich gewählt.

Xerox-Mitarbeiter blockiert Rollstuhlfahrerin

Das geht gar nicht: Diese Rollstuhlfahrerin kehrt mit ihrem Mann zum Auto zurück, das sie auf einem Behindertenparkplatz in Bern parkiert haben. Und muss feststellen, dass ein Xerox-Mitarbeiter sein Firmenauto daneben parkiert hat; halb auf ihrem Parkplatz, halb auf dem Behindertenparkplatz daneben.

Deswegen kann sie die Beifahrertüre nicht mehr richtig öffnen, um ins Auto einzusteigen. Genau deswegen sind Behindertenparkplätze ja extrabreit. Sie muss im Regen warten, bis ihr Mann das Auto ein Stück zurückgefahren hat, um einsteigen zu können. Ihr Auto blockiert dabei die Busse, die auf der schmalen Strasse um die Kurve kommen. Selbst mehrere Tage später antwortet Xerox nicht auf die E-Mail-Reklamation. Das geht wirklich gar nicht.

Gelesen im Rollstuhlblog.ch