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Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

Nein zur 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Volksabstimmung vom 26.9.2010)

Arbeitslosigkeit ist schlimm und kann jeden von uns treffen. Niemand ist davor geschützt. Das Arbeitslosengeld ist merklich tiefer als der letzte Lohn und trifft erst noch wesentlich später ein. Sind gleichzeitig die nächsten Krankenkassenprämien, die Autoversicherung, Hausratversicherung, Arztrechnung, Steuerrechung, Steuern-Akontozahlung, Wohnungsmiete oder noch besser alle zusammen fällig, bringt einen das sehr schnell in finanzielle Bedrängnis.

Am schlimmsten sind die fĂĽnf Wartetage, bevor man Taggeld erhält. Die Wartetage bedeuten nicht einfach ein Abwarten, bevor man das Taggeld bekommt, sondern Tage, fĂĽr die man kein Taggeld erhält. 5 Tage bedeuten dabei 1/4 weniger Geld. Denn ausschlaggebend sind lediglich die Arbeitstage, 20 pro Monat. Anstatt 70% des versicherten Verdienstes erhalten kinderlose Arbeitslose (sonstige Betreuungspflichten, z.B. gegenĂĽber behinderten Familienangehörigen, werden dabei getrost ignoriert) gerade mal 50% des vorherigen Lohns. Wer einen höheren Monatslohn als 4′600 Fr. (vor AbzĂĽgen) hat und kinderlos ist, dem will der Bundesrat und das Parlament kĂĽnftig noch mehr abziehen. Anstatt 5 Tage soll es je nach Einkommen 10–20 Wartetage geben. Oder in Prozenten ausgedrĂĽckt: Nur noch 35% oder gar 0% soll es im ersten Monat geben. Damit fehlen mindestens 3′000 Franken im Portemonnaie – ein hoher Betrag. Schliesslich wollen Wohnungsvermieter, Steuerbehörde und Krankenkasse nach wie vor 100% ihrer Rechnung bezahlt erhalten.

Gemäss dem Bundesamt fĂĽr Statistik dauert die durchschnittliche Arbeitslosigkeit rund 5 Monate. In dieser Zeit fehlen bei einem frĂĽheren Monatslohn von 5′000 Franken rund 8′500 Franken oder bei einem Ja zur Volksabstimmung sogar rund 9′400 Franken – fast zwei Monatslöhne.

Gleichzeitig sind Abstriche bei Leuten geplant, die tendenziell sowieso schlechter gestellt sind: Wer die Beitragszeit nicht erfüllen kann, z.B. wegen Mutterschaft, Ausbildung oder längerer Krankheit, der soll anstatt 12 Monate lang nur noch 4 Monate lang Taggelder erhalten. Also durchschnittlich einen Monat zu wenig lang. Und das für Leute, die es sowieso schwerer haben, eine neue Stelle zu finden. Was mit ihnen passieren soll, wenn die Bezugsdauer durch ist, wird bewusst verschwiegen. Sie werden Sozialfälle und verlieren alles, was sie noch hatten. Beispielsweise ein Auto zu besitzen ist dann ja nicht mehr erlaubt. Und es wird für sie noch viel schwieriger, eine Stelle zu finden.

Bei einem Ja wird die Schweiz vom Sozial- noch mehr zum Asozialstaat. Das ist einfach falsch. Ich kann allen nur empfehlen, am 26. September 2010 ein Nein zur 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in die Urne zu legen.

Gigantische Mäuse vom Grill bei Migros

Die neuste ApĂ©ro-Knabberei bei Migros heisst “Giant Mais BBQ” (Barbeque), bestehend aus ĂĽbergrossen Maiskörnern.

Wieso dazu Anglizismen nötig waren, ist nicht nachvollziehbar. Und noch weniger, wieso nicht alles auf Englisch ĂĽbersetzt wurde. Doch genau das bringt die Probleme mit sich. Vermutlich dachte sich Migros, dass die Leute “Corn” oder “Sweet corn” nicht verstehen wĂĽrden. “Giant” traute man den Leuten jedoch zu. Ă„hnlich erging es schon dem Kinofilm “Bend it like Beckham”, der auf Deutsch “Kick it like Beckham” heissen musste. Blöd ist dabei aber, dass das deutsche Wort “Mais” genauso ausgesprochen wird wie das englische Wort “Mice” (Mäuse, Mehrzahl von “Mouse”). Was zusammen soviel wie “gigantische Mäuse vom Grill” bedeutet.

Möbel Pfister lässt Chirurgen danebenschneiden

“Noch ein bisschen weiter links”, ruft eine Frau den Lieferanten von Möbel Pfister zu, während sie ĂĽber den Laptop mit dem Operationssaal verbunden ist und von zu Hause aus einen anderen Chirurgen dirigiert. Dieser meint sich angesprochen und macht den Einschnitt prompt am falschen Ort. Der Eingriff endet in einem Desaster. Ob der Patient ĂĽberlebt oder nicht, lässt Möbel Pfister in seiner Fernsehwerbung offen, sondern endet den Spot mit seinem Slogan: “Wir liefern und montieren auch am Samstag.”

Abgesehen, dass der Kurzfilm nicht lustig ist, enthält er auch viel Anti-Werbung. Nämlich generell gegen Heimarbeit (zu gefährlich, schau mal die Folgen davon!) – schon gar nicht an Mac-Computern – und auch gegen Chirurgen. Möbel Pfister unterstellt, dass diese ihre Arbeit viel zu leicht nehmen und bei Operationen nicht konzentriert arbeiten. Damit wird auch die Angst vor Operationen geschürt. Wahrscheinlich hat die Werbefirma zu viele Ärzteserien im Fernsehen gesehen.

Dabei verkennt der Werbespot auch eins: Viele Ärzte und Chirurgen haben keinen gewöhnliche Montag-bis-Freitag-Arbeitswoche. Sie arbeiten regelmässig auch am Wochenende, denn Un- und Notfälle geschehen nicht nur zu den üblichen Arbeitszeiten. Dafür haben sie dann auch ebenso regelmässig unter der Woche frei und könnten dann die Möbellieferung problemlos entgegen nehmen. Gerade SIE sind also nicht auf die Samstag-Lieferungen von Möbel Pfister angewiesen.

Mit einer Symbolik liegt Möbel Pfister aber richtig: Man muss schon Chirurg sein oder eine ähnlich hochbezahlte Stelle haben, um sich seine Einrichtungsgegenstände leisten zu können.

Hallo iPhone 4!

Noch nie war der Verkaufsstart eines iPhones so chaotisch wie dieses Jahr. Nach allzu langer Wartezeit nannte Apple den Freitag, 30. Juli 2010 für die Schweiz. Damit waren wir erst in der zweiten Runde von Ländern mit dabei, die das iPhone 4 erhalten sollten, obwohl in der Schweiz – im Verhältnis zu den Einwohnern – die höchste iPhone-Dichte der Welt herrscht.
 

Wegweiser im Westside - wie kann man das iPhone immer noch so falsch schreiben?

Bild: Wegweiser im Westside - wie kann man das iPhone immer noch so falsch schreiben?

Und bis in die Woche des Verkaufsstarts war noch überhaupt nichts bekannt: Wo werden die Geräte erhältlich sein? Wie viele? Und zu welchem Preis? Auf all diese Fragen wussten die drei Telecomanbieter (das iPhone 4 ist nun auch bei Sunrise erhältlich) keine Antwort. Selbst am Donnerstag Abend wusste bei Orange noch niemand, zu welchen Preisen das iPhone 4 mit neuem oder verlängertem Vertrag verkauft werden würde. Da die Online-Bestellung erst ab Mitternacht (Nacht von Donnerstag auf Freitag) möglich war, blieb eingefleischten iPhone-Fans kaum etwas anderes übrig, als sich vor den Läden zu postieren.
 

Warteschlange vor dem Globus Westside

Bild: Warteschlange vor dem Globus Westside

Während sich die ersten schon am Donnerstag Abend einen Warteschlangenplatz sicherten, sind wir erst um viertel vor sechs Uhr morgens vor dem Globus im Berner Einkaufszentrum Westside aufgekreuzt. Zu diesem Zeitpunkt warteten hier erst rund 20 Personen. Gestern hatten wir hier bereits einen Blick auf viele iPhone 4-Schachteln erhascht und waren zuversichtlich, auch bald eines zu besitzen. Um sechs Uhr öffneten sich die TĂĽren zur “Ladies first”-Aktion. Noch war nicht klar, ob auch wirklich jede Frau in der Warteschlange ein iPhone mitnehmen wĂĽrde, oder ob sie tatsächlich nur Mittel zum Zweck war. Und tatsächlich haben sich auch zwei einsame Männer in die Warteschlange eingeschlichen.
 

Kaffee und Gipfeli

Bild: Kaffee und Gipfeli

In mehr als gemächlichem Tempo ging’s dann vorwärts. Scheinbar machten Computerprobleme auch hier den langwierigen Kauf- und Aktivierungsprozess noch länger. Paar fĂĽr Paar wurde von den Securitas-Mitarbeitern in den Laden gelassen. Nach der netten BegrĂĽssung durch einen Globus-Verantwortlichen gab’s Kaffee und Gipfeli. Drei nette Orange-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zwei Computern gaben sich die grösste MĂĽhe, dem Ansturm gerecht zu werden. Mittlerweile war die – verhältnismässig kleine – Warteschlange auf 35-40 Personen angewachsen. Genau wie von Orange erwartet. Da genĂĽgend iPhones fĂĽr alle vorhanden waren, haben auch die beiden einzelnen Männer eins erhalten.
 

Die Verkäuferin aktiviert unsere iPhones

Bild: Die Verkäuferin aktiviert unsere iPhones

Um viertel vor acht waren wir dann an der Reihe. Auch der hohe Preis für die Vertragsverlängerung konnte uns da vor nichts mehr abhalten. Aber klar: Die Telekomanbieter wissen, dass die Leute das neue iPhone wollen – wieso also nicht noch mehr daran verdienen? Den Anbieter wechseln liegt schliesslich nicht mehr drin: Vor ein paar Tagen hatten sich die Abo-Verträge um ein weiteres Jahr verlängert. Dem späten Verkaufsstart dieses iPhones sei dank. Und auch Apple reibt sich die Hände: Das weisse iPhone 4 wird wegen Problemen mit der Beschichtung noch länger nicht erhältlich sein – zu lange, um darauf zu warten. Man kauft sich also jetzt ein iPhone 4 in Schwarz und zu Weihnachten ein weiteres in Weiss. Damit schafft es Apple erstmals, dass die Leute nicht nur scharenweise ihr Produkt kaufen, sondern gleich zwei davon. Ein Geniestreich erster Güte.
 

Unsere neuen iPhones, noch im Rohzustand

Bild: Unsere neuen iPhones, noch im Rohzustand

Um halb neun waren wir dann wieder zu Hause. Dank der Aktivierung im Laden sind die iPhones bereits einsatzbereit. Kurz ein paar Funktionen ausprobieren: Facetime ist super – schade nur, dass die Videotelefonie zwingend WLAN erfordert. Und dann wieder ab ins Bett zum Nachschlafen.

Das neue iPhone 4 ist super. Das Retina Display mit der vierfach höheren Pixelmenge (doppelte Breite x doppelte Höhe) liefert ein gestochen scharfes Bild. Einzelne Pixel sind nicht mehr erkennbar. Sowohl die Icons als auch die Apps haben im Vergleich zu den frĂĽheren iPhones deutlichere, schönere Konturen und mehr Brillanz. Die zweite Kamera auf der Vorderseite hätte ich schon gestern fĂĽr einen Schnappschuss brauchen können. Der Blitz bzw. das Kameralicht sind hell, auch wenn sich die Reichweite wohl in Grenzen halten wird. Das neue iPhone 4 liegt besser in der Hand als alle bisherigen, und dank der rĂĽckseitigen Glasplatte sogar noch besser auf dem Tisch als das erste iPhone. Antennagate ist in der Schweiz weniger ein Problem. Zwar erscheinen weniger Balken, trotzdem reicht’s noch zum Telefonieren. Dieser Kauf hat sich definitiv gelohnt.
 

Die Evolution der iPhone-Schachteln: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)

Bild: Die Evolution der iPhone-Schachteln: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)



 
Die Evolution der iPhones: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)

Bild: Die Evolution der iPhones: 1, 3G, 3GS, 4 (v.l.n.r.)



 
Die Evolution der iPhone-Dicke: Das iPhone 4 (ganz rechts) ist deutlich dĂĽnner.

Bild: Die Evolution der iPhone-Dicke: Das iPhone 4 (ganz rechts) ist deutlich dĂĽnner.

Guthaben auf der Kreditkarte: Bei Swisscard ist Auszahlung ausgeschlossen

Das kommt selten genug vor: Ein Guthaben auf der Kreditkarte. Nach einer RĂĽckgabe erfolgte die Gutschrift auf der Kreditkarte, mit der zuvor bezahlt hatte, erst im nächsten Abrechnungsmonat. “Neuer Saldo zu Ihren Gunsten: CHF 1′009.20″ hiess es da. Weil die Kreditkartenfirma meiner Bank, die Swisscard AECS AG, den jeweiligen Betrag zu ihren Gunsten immer sehr schnell per Lastschriftverfahren von meinem Bankkonto abbucht, bin ich davon ausgegangen, dass die umgekehrte Ăśberweisung des Guthabens genauso schnell erfolgen wĂĽrde. Nach der ungeplanten Ausgabe herrschte nämlich Ebbe auf meinem Bankkonto, so dass ich dieses Geld gut gebrauchen könnte. Doch auch 10 Tage nach dem ĂĽblichen Datum fehlte das Geld.

Beim Anruf bei Swisscard erklärte mir ein freundlicher Herr, dass die RĂĽckĂĽberweisung eines Guthabens immer nur auf Antrag hin erfolgt. Ein solcher ist fĂĽrs Abbuchen des Saldos zu ihren Gunsten natĂĽrlich nie nötig gewesen. Ich sagte ihm also mit, er solle mir das Guthaben ĂĽberweisen. Ă„h naja, den vollen Betrag könne er mir nicht ĂĽberweisen. Denn ich habe die Kreditkarte ja seither wieder eingesetzt, und vom Guthaben sei nur noch die Hälfte ĂĽbrig. Was so nicht stimmt. Aber genau: Ich hatte zwei- oder dreimal getankt, und dazu die Kreditkarte an der Tanksäule eingesetzt. Da man hier ja schon vor dem Tanken bezahlt und nicht nachher, “reserviert” die Tankstelle ein paar hundert Franken auf der Kreditkarte, und gibt die Differenz zum effektiven Benzingeld erst Tage später frei. Bei Swisscard wurde das wohl noch nicht registriert. Super. Aber egal: Die Hälfte des Guthabens ist immerhin noch besser als gar keine RĂĽckĂĽberweisung. Dies hat der Herr nun also veranlasst.

Eine Woche später warte ich noch immer aufs Geld. Und bin genervt. Ich rufe ein weiteres Mal bei Swisscard an. Ein anderer Herr lässt mich wissen, dass das meine Schuld sei. Schliesslich habe ich erneut mit der Mastercard bezahlt. Da danach noch weniger Guthaben vorhanden war, habe ihr Computer die Rücküberweisung automatisch gestoppt. Natürlich ohne mich darüber zu informieren. Und auch der erste Herr hatte nichts erwähnt, dass ich jetzt während Monaten meine Kreditkarte nicht mehr einsetzen dürfe. Er könne mir jetzt noch läppische 150 Franken überweisen – aber eben nur, wenn ich keine weitere Zahlung mehr mache.

Das Ganze hört sich für mich extrem unlogisch an. Der Witz einer Kreditkarte ist ja gerade, dass man von der Ausgabestelle Kredit erhält, dass man also ihr erst später zahlen muss, was man zuvor anderswo gekauft hatte. Die Kreditkartenfirma zeigt ein gewisses Vertrauen dem Kunden gegenüber. Dazu passt so gar nicht, dass sie sich jetzt so stark an das Guthaben klammert und die Herausgabe faktisch verweigert.

Als erstes habe ich nun die automatische Abbuchung mit Lastschriftverfahren gestoppt. Jetzt soll Swisscard halt auch warten, bis sie nächstes mal ihr Geld erhält.

Und ich wollte bei meiner Bank nachfragen, ob sie denn auch Kreditkarten ĂĽber eine andere Firma herausgibt. Am Wochenende war hier telefonisch niemand erreichbar, so dass ich die Frage ĂĽber das Kontaktformular der Website meiner Bank gestellt habe. Und hier am Montag die Antwort erhalten habe: “Aus SicherheitsgrĂĽnden können wir Ihnen via E-Mail keine Informationen ĂĽbermitteln, welche dem Bankgeheimnis unterstehen.” Die spinnen, die Bänker!

Das iPad ist der gedruckten Zeitung Tod

Diesen Titel verwendete Markus Gisler für seine Kolumne in der Sonntagszeitung vom 12. Juni 2010 und reklamiert, dass das iPad dafür verantwortlich sein wird, die ach schon so sehr unter Druck geratenen Tageszeitungen vollends ins Jenseits zu befördern.

Hier der (nicht abgedruckte) Leserbrief des Blöggers an die SonntagsZeitung:

Sehr geehrter Herr Gisler

Die Schallplatte und die Musikkassette wurden von der CD ersetzt, die Videokassette durch die DVD und Bluray Disc, das Telegramm und Fax durch E-Mail. Das Ganze nennt sich Fortschritt und lässt sich nicht aufhalten. Wer sich weigert, sich anzupassen, wird der natürlichen Selektion dieser Medienevolution zum Opfer fallen. Schuld ist dann aber nicht Apple, sondern der Verleger, der auf seiner nun veralteten Technik beharrt. Während er sich noch beklagt, haben andere Verleger längst den Evolutionsschritt geschafft. Denn auch Leser elektronischer Zeitungen lassen sich zählen und auch hier lassen sich Werbeinserate schalten. Mehr noch: Die elektronische Zeitung erreicht auch diejenigen Leser, die vorher unerreichbar waren, und kann zusätzliche Informationen oder Bilder enthalten. Die Kosten für den Zeitungsdruck entfallen, weniger Bäume müssen abgeholzt werden.

Nach den vielen Anfeindungen gegenüber Apple und dem immer kümmerlicheren Multimedia-Bund hatten wir die SonntagsZeitung letztes Jahr abbestellt. Seit Ende Mai lesen wir sie wieder: Auf dem iPad. Im Original-Layout und zusammen mit anderen in- und ausländischen Zeitungen, die wir als Zeitungs-Flatrate zum günstigen Pauschalpreis beziehen. Die gedruckte Zeitung ist tot – es lebe die elektronische Zeitung!

Und sowieso: Tageszeitungen, die lediglich SDA-Pressemeldungen kopieren, haben ein Weiterbestehen nicht verdient.

Mit freundlichen GrĂĽssen.

Wo das iPhone ein I-Phone ist und bleibt

Seit gut drei Jahren ist das iPhone in aller Munde. Es wurde millionenfach und in 89 verschiedene Länder verkauft. In der Schweiz besitzt jede 20. Person ein iPhone. Doch etwas ist falsch: Nämlich die Schreibweise des iPhone im Netzticker der Netzwoche.

Der Netzticker wird täglich an fast 14′000 Abonnenten verschickt, und ist damit der abonnentenstärkste ICT-Newsletter der Schweiz. Beharrlich berichtet der Netzticker vom “I-Phone” anstatt vom iPhone, und jetzt neu auch vom “I-Pad” anstatt vom iPad. Doch wieso ist das so? Der Blögger hat nachgefragt, und von der Netzwoche-Redaktion folgende Antwort erhalten:

“Bei uns in der Redaktion gilt die deutsche Rechtschreibung. Nomen werden gross geschrieben. Mir ist schon klar, dass das besonders bei einem Gerät wie bei dem I-Phone, das bei seinen Fans schon religiösen Charakter hat, besonders auffällt. Leider gibt es gerade in unserer Branche spätestens sei Web 2.0 einen Wildwuchs. Jeder Marketing-Fuzzi bringt dauernd etwas Neues: Grossbuchstabe in der Mitte, Zahl statt Buchstabe usw. Schon allein aufgrund der Lesefreundlichkeit sind wir gezwungen, dem Einhalt zu gebieten. Das erfordert wiederum auch Stringenz – macht man es bei einem, muss man es bei allen machen.”

Naja. Obwohl ich die Ansicht der Redaktion zur Grossschreibung von Nomen und der Stringenz (Wikipedia hat’s mir verraten: SchlĂĽssigkeit im Sinne von formaler Korrektheit) teile, bin ich bezĂĽglich der Lesefreundlichkeit anderer Meinung. Denn meiner Meinung nach leidet gerade die Lesefreundlichkeit darunter, wenn der Netzticker als Einziger Produktenamen (Markennamen) oder Firmennamen anders schreibt als vom Marken-/Firmeninhaber vorgesehen bzw. wie es von allen anderen Medien getan wird bzw. so, wie es den Leuten bekannt ist.

Doch der Netzticker scheint weiterhin dem Zwang zu unterliegen, allem die eigene Rechtschreibung zu verpassen. Für mich hört sich das Argument auch so an: Weil wir nun mal damit angefangen haben, können wir jetzt nicht plötzlich ändern. Sonst würden wir ja zugeben, dass wir Fehler machen. Naja.

Unglaublich, aber wahr: Seit dem 29. April 2010 verwendet der Netzticker nun auch die offizielle Schreibweise. Da fragt man sich schon: Warum nicht gleich so? Und: Wie ging das jetzt nochmals mit der Stringenz?

Multimedia wird immer unwichtiger

Das Internet, digitale Medien, Web 2.0, Computer, Peripherie-Geräte, Smartphones, DRM, WLAN, Online-Games, Cloud Computing etc. Multimedia nimmt in unserem Alltag einen immer höheren Stellenwert ein und wird immer wichtiger.

Nicht so bei der SonntagsZeitung: Hier wird Multimedia immer unwichtiger. Vor kurzem wurde der Multimedia-Bund, der zuletzt aus einem einzigen gefalteten Blatt bestand, also aus kĂĽmmerlichen 4 Seiten, wobei 1 Seite die (schlechten) Comics auf der ZeitungsrĂĽckseite enthielt, mit einem anderen Bund zusammengelegt. Seither umfasst der Multimedia-Bereich nur noch mit viel GlĂĽck zwei volle Zeitungsseiten.

Meiner Ansicht nach liegt die SonntagsZeitung mit dieser Kürzung völlig falsch und total entgegen dem Zeitgeist. Klar, die SonntagsZeitung ist keine Computerzeitschrift, und nicht verpflichtet, Multimedia-Inhalte zu liefern. Sie ist aber auch kein Sportheftli, Wirtschaftsblatt oder sonst etwas. Trotzdem werden diesen Themen fette Bünde gewidmet. Die vom Blögger jeweils sehr schnell überblättert werden.

Die Ursache für diese völlige Vernachlässigen von Multimedia ist nicht feststellbar. Tatsache ist aber, dass nun noch viel mehr Gründe gegen das Lesen der SonntagsZeitung sprechen. Schon immer störte der höchst einseitige Bericht über die Computerwelt. Apple wird laufend kritisiert, kaum erwähnt, und bei den meisten Tests nicht mitgetestet, Windows und völlig unspektakuläre Windows-PCs und -Notebooks hochgelobt. Daneben ist der Blögger noch immer sauer wegen dem absolut unwürdigen, verachtenden Nachruf für Michael Jackson. Daher hat er auch – genauso unangekündigt wie die Kürzung des Multimedia-Teils durch die SonntagsZeitung – sein Abo der SonntagsZeitung auslaufen lassen. Zukünftig wird er am Sonntag dafür mehr Zeit haben, das Neon oder eine der anderen abonnierten Zeitschriften zu lesen.

Google Street View: Einzige Kritik

Google Street View ist wirklich toll. Hier kann man virtuell durch die Stadt spazieren, ein Geschäft suchen, von dem man den Namen vergessen hat, oder schon mal den Weg irgendwohin planen. Dass es so viele Beschwerden gegen Google Street View gibt, kann ich nicht verstehen.

Einen einzigen Kritikpunkt habe ich aber trotzdem: Ich bin darauf nicht zu sehen. Schade. Eine solche Verewigung wäre trotz Gesichtsverfremdung wirklich toll gewesen. Und dabei habe ich auf dem Heimweg vom Büro das Google Street View Auto gesehen, wie es langsam vorbeigefahren ist. Es scheint mich aber nicht gesehen zu haben, wie ich mit dem iPhone ein Foto geschossen habe (siehe Foto). Ja, wirklich schade.

Apple: Produkte hui, Qualität pfui, Teil 2

Im gestrigen Beitrag habe ich von meiner kaputten Time Capsule und dem Anruf bei der Apple Hotline berichtet. Dort gab mir ein Mitarbeiter die Auskunft, dass die Time Capsule durch die Garantieverlängerung meines iMacs (AppleCare Protection Plan) nicht abgedeckt sei und ich die Reparatur/Ersatz selbst bezahlen müsse. Ich habe es dann gerade noch geschafft, vor Ladenschluss eine neue Time Capsule zu kaufen. Im jetzt wieder verfügbaren Internet habe ich dann die AppleCare Vertragsbestimmungen durchgelesen, und wurde stutzig.

Heute Montag habe ich daher erneut bei Apple angerufen. Der erste Mitarbeiter schloss sich zwar der Meinung des Kollegen an, nicht aber die Vorgesetzte. Sie hat bei der entsprechenden Abteilung nachgefragt und mir bestätigt, dass die Time Capsule, die ich mit meinem iMac mit Protection Plan verwende, ebenfalls von diesem abgedeckt wird.

Damit habe ich eine kaputte alte Time Capsule, die nun also doch auf Garantie repariert werden kann, und eine neue, jetzt ĂĽberflĂĽssig gewordene Time Capsule, fĂĽr die ich ĂĽber 600 Franken gezahlt habe.

Die Vorgesetzte will das auf keinen Fall so stehen lassen (ja, ich auch nicht), und sich wieder mit einem Vorschlag melden. Das hat sie dann auch gemacht, und eine Entschädigung in Aussicht gestellt.

Der Herr der Vergütungsabteilung will dann alles aber schon wieder komplizierter machen: Weil ich die neue Time Capsule bei Dataquest gekauft habe und nicht in einem Apple Store sei es nicht möglich, mir den Kaufpreis oder einen Teil davon zu erstatten. Ich solle sie halt einfach innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist zurückbringen, und die alte Time Capsule unter Garantie verlängern lassen.

Aber Moment, so einfach ist das nicht möglich. Ich kläre ihn darĂĽber auf, dass die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige RĂĽcktrittsmöglichkeit in Deutschland etwas Tolles sei, dass es diese in der Schweiz aber nicht gäbe. Das Parlament hatte sich vor ein paar Jahren strikt gegen die EinfĂĽhrung einer solchen Regelung entschieden. Und während dem Warten habe ich die (absolut ĂĽbliche und erlaubte) AGB-Bestimmung von Dataquest aufgerufen: “Warenumtausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung (Softwareungeöffnet) befinden.”

Herr Schmidt will sich also mit Dataquest in Verbindung setzen, und sich danach wieder bei mir melden. Und ich muss es wieder einmal sagen: Der Kundendienst von Apple ist wirklich super. So ruft er wenig später wieder an. Ich solle morgen mit der alten und neuen Time Capsule zu Dataquest gehen; die alte wird repariert, die neue zurückgenommen. Über meine Frage, ob ich die neue noch behalten könne, bis die alte repariert sei, haben die Dataquest-Mitarbeiter aber nur gelacht.

Naja, da bin ich ja mal gespannt. Ich bin natürlich wenig erfreut darüber, eine Zeitlang ganz ohne Time Capsule zu sein. Denn als Herzstück unseres Netzwerks verbindet sie 3 Computer, 2 iPhones, 2 Drucker und die PlayStation3 bzw. den Fernseher miteinander und mit dem Internet. Ausserdem sorgt sie sich um die Backups. Nicht auszudenken, wenn ausgerechnet während dieser Zeit (wieder) ein Computer aussteigt. Auch hätte die neue Time Capsule mit 2 Terrabyte endlich richtig Platz gehabt, während das alte 500 GB-Modell, das es mittlerweile nicht mehr zu kaufen gibt, schon lange an seiner Kapazitätsgrenze angelangt war.

Wie alles weitergeht folgt als Teil 3 in den nächsten Tagen.