Apple: Produkte hui, Qualität pfui, Teil 2

Im gestrigen Beitrag habe ich von meiner kaputten Time Capsule und dem Anruf bei der Apple Hotline berichtet. Dort gab mir ein Mitarbeiter die Auskunft, dass die Time Capsule durch die Garantieverlängerung meines iMacs (AppleCare Protection Plan) nicht abgedeckt sei und ich die Reparatur/Ersatz selbst bezahlen müsse. Ich habe es dann gerade noch geschafft, vor Ladenschluss eine neue Time Capsule zu kaufen. Im jetzt wieder verfügbaren Internet habe ich dann die AppleCare Vertragsbestimmungen durchgelesen, und wurde stutzig.

Heute Montag habe ich daher erneut bei Apple angerufen. Der erste Mitarbeiter schloss sich zwar der Meinung des Kollegen an, nicht aber die Vorgesetzte. Sie hat bei der entsprechenden Abteilung nachgefragt und mir bestätigt, dass die Time Capsule, die ich mit meinem iMac mit Protection Plan verwende, ebenfalls von diesem abgedeckt wird.

Damit habe ich eine kaputte alte Time Capsule, die nun also doch auf Garantie repariert werden kann, und eine neue, jetzt überflüssig gewordene Time Capsule, für die ich über 600 Franken gezahlt habe.

Die Vorgesetzte will das auf keinen Fall so stehen lassen (ja, ich auch nicht), und sich wieder mit einem Vorschlag melden. Das hat sie dann auch gemacht, und eine Entschädigung in Aussicht gestellt.

Der Herr der Vergütungsabteilung will dann alles aber schon wieder komplizierter machen: Weil ich die neue Time Capsule bei Dataquest gekauft habe und nicht in einem Apple Store sei es nicht möglich, mir den Kaufpreis oder einen Teil davon zu erstatten. Ich solle sie halt einfach innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist zurückbringen, und die alte Time Capsule unter Garantie verlängern lassen.

Aber Moment, so einfach ist das nicht möglich. Ich kläre ihn darüber auf, dass die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit in Deutschland etwas Tolles sei, dass es diese in der Schweiz aber nicht gäbe. Das Parlament hatte sich vor ein paar Jahren strikt gegen die Einführung einer solchen Regelung entschieden. Und während dem Warten habe ich die (absolut übliche und erlaubte) AGB-Bestimmung von Dataquest aufgerufen: „Warenumtausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung (Softwareungeöffnet) befinden.“

Herr Schmidt will sich also mit Dataquest in Verbindung setzen, und sich danach wieder bei mir melden. Und ich muss es wieder einmal sagen: Der Kundendienst von Apple ist wirklich super. So ruft er wenig später wieder an. Ich solle morgen mit der alten und neuen Time Capsule zu Dataquest gehen; die alte wird repariert, die neue zurückgenommen. Über meine Frage, ob ich die neue noch behalten könne, bis die alte repariert sei, haben die Dataquest-Mitarbeiter aber nur gelacht.

Naja, da bin ich ja mal gespannt. Ich bin natürlich wenig erfreut darüber, eine Zeitlang ganz ohne Time Capsule zu sein. Denn als Herzstück unseres Netzwerks verbindet sie 3 Computer, 2 iPhones, 2 Drucker und die PlayStation3 bzw. den Fernseher miteinander und mit dem Internet. Ausserdem sorgt sie sich um die Backups. Nicht auszudenken, wenn ausgerechnet während dieser Zeit (wieder) ein Computer aussteigt. Auch hätte die neue Time Capsule mit 2 Terrabyte endlich richtig Platz gehabt, während das alte 500 GB-Modell, das es mittlerweile nicht mehr zu kaufen gibt, schon lange an seiner Kapazitätsgrenze angelangt war.

Wie alles weitergeht folgt als Teil 3 in den nächsten Tagen.

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