Falsch abgeschaltet: Cablecom gibt nach und offeriert Entschädigung

Ende Januar 2009 hatte uns Cablecom Telefon und Internet abgeschaltet. Jemand muss unsere Kündigung per Ende April 2009 ganz schön falsch gelesen haben. In der Folge brauchte es 5 Tage und insgesamt 10 Anrufe, bis beides wieder funktionierte. Der komplette Ablauf kann ebenfalls im Blög im Detail nachgelesen werden. Nun hat Cablecom eine Entschädigung angeboten – natürlich ohne damit irgendwelche Schuld einzugestehen.

Nachdem unsere Telefonlinie und der Internetzugang endlich wieder funktionierten, hatte ich per Einschreiben eine Entschuldigung und Schadenersatz von Cablecom in der Höhe von CHF 555 gefordert. Dieser Betrag umfasste vor allem die Kosten für den am dritten Tag ersatzweise gekauften Orange Internet Everywhere Stick (Grundgebühr während der Mindestvertragsdauer, Kaufpreis USB-Stick sowie Surfgebühren für 3 Tage), um endlich wieder Internet zu haben, aber auch Briefporti und meinen Arbeitsausfall.

Zuvor schon wurden uns als Entschädigung die Telefon- und Internet-Grundgebühren für einen Monat erlassen. Dass dies aber nicht ausreichen würde, sagte ich der Dame bereits am Telefon.

Ende April 2009 habe ich dann Post von Cablecom erhalten mit dem Betreff „Ihr Forderung“. Ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung schreibt mir:

„Besten Dank für Ihre an cablecom gerichtete Schreiben, welche nun aufgrund Ihrer Forderung an mich weitergeleitet wurden. Für die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Schreiben möchte ich mich im Namen der cablecom bei Ihnen entschuldigen

Die Abklärungen Ihres Falles haben ergeben, dass die Einstellung der Dienstleistung auf einen administrativen Fehler zurück zu führen ist, aber dies ist Ihnen gemäss Ihrer Schreiben auch bereits bekannt. Selbstverständlich möchte ich es nicht unterlassen mich für die entstandenen Unannehmlichkeiten an dieser Stelle zu entschuldigen.

Leider können wir Ihr Ausführungen nicht ganz teilen, und erlauben uns den Verweis auf die vertraglichen Bedingungen, welchen Sie zugestimmt haben

Soweit Sie aber Ihre Forderung als Schaden infolge eines Unterbruchs unserer Serviceleistung geltend machen, können wir diesen Anspruch erst nach Einsicht allfälliger Belege prüfen.

Um Ihnen allerdings nicht unnötigen Aufwand zu generieren, biete ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und per Saldo aller Ansprüche an, Ihnen CHF 200.- auszahlen zu lassen. Um die Angelegenheit so bereinigen zu können, würde ich Sie bitten mir das beigelegte Doppel unterschrieben zu retournieren.

Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.“

Diesem Schreiben folgte die zu unterzeichnende Einverständniserklärung:

„Herr … erklärt sich hiermit einverstanden, dass cablecom ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden rechtlichen Verpflichtung einen Gesamtbetrag von CHF 200.- ausrichtet per Saldo aller Ansprüche, sowie über die Höhe der Auszahlung stillschweigen zu bewahren.

Ort, Datum, Unterschrift, Bankverbindung.“

Ja, eine solche Reaktion war zu erwarten. Immerhin hat Cablecom sich entschuldigt und den Fehler zugegeben. Aber gleichzeitig gesagt, dass ich trotzdem keine Ansprüche habe, sie aber gnädigerweise 200 Franken zahlen möchten. Diese decken gerade mal die gesamten Kosten für den Orange Internet Everywhere Stick und das Briefporto.

Nicht zufrieden bin ich natürlich mit dem Verweis auf die vertraglichen Bedingungen, und dass ich daher keine Ansprüche habe. Denn genau darauf ging ich in meinem Brief unter dem Stichwort „Begründung“ auch ein. In Ziffer 9 ihrer AGB will Cablecom für Schäden in der Benutzung ihrer Dienstleistungen nur aufkommen, wenn diese „auf eine absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch uns zurückgeführt werden können.“ Und ja, das können sie hier.

Denn grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren und hohen Mass ausser acht gelassen wird, wenn elementare Sicherheitsmassnahmen, die jeder Person einleuchten, missachtet werden“ (aus dem Buch der Rechts-Professorin Ingeborg Schwenzer). Meiner Meinung nach muss die Abschaltung von elementaren Infrastrukturdiensten (Telefon und Internet) der Kunden ohne genaue Ãœberprüfung des Abschalttermins oder sonstiger Kontrolle als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

Ich habe Cablecom also zurückgeschrieben:

„Besten Dank für Ihr Schreibem vom 23. April 2009. Sicherlich können Sie sich denken, dass ich Ihre Sicht der Dinge nicht teile und auch mit Ihrem Angebot mit der Ãœberweisung von CHF 200.– nicht zufrieden bin, da dieses nur gerade die Kosten für den Orange Internet Everywhere Stick deckt.

Um nicht noch mehr Aufwand und Ärger wegen Cablecom zu haben, verzichte ich hier auf weitere Äusserungen – ich gehe davon aus, dass Sie trotz Ihrer Beschäftigung in der Rechtsabteilung kein Jurist sind und diese damit auch zu nichts führen würden – und bin trotzdem bereit, Ihr Angebot anzunehmen. Nicht einverstanden bin ich jedoch damit, über die Höhe der Auszahlung Stillschweigen zu bewahren.

In der Beilage retourniere ich Ihnen das entsprechend abgeänderte Doppel sowie einen Einzahlungsschein für mein Bankkonto.

Sollten Sie damit einverstanden sein, erwarte ich gerne Ihre Ãœberweisung in den nächsten Tagen. Andernfalls möchte ich Sie bitten, mir dies schriftlich mitzuteilen.“

Im Brief von Cablecom habe ich bei der Einverständniserklärung den Satzteil „sowie über die Höhe der Auszahlung stillschweigen zu bewahren“ durchgestrichen, und kann wegen den Schreibfehlern und der Ungenauigkeit (fehlende Punkte) im Brief einfach nicht glauben, dass dieser von einem Juristen verfasst wurde. Denn Juristen arbeiten genauer.

Und wider Erwarten traf dann Ende Mai ein weitere Schreiben von Cablecom ein, indem die selbe Person für meinen Brief dankt und darauf hinweist, dass die Auszahlung bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann.

Einen weiteren Brief an Cablecom habe ich bereits vorbereitet, diesmal an die Buchhaltung. Vor ein paar Tagen traf nämlich eine Mahnung für die letzten beiden Cablecom-Rechnung ein, die ich nach dem ganzen Ärger nicht mehr bezahlt hatte. In diesem Brief verweise ich auf den Problemfall und die von der Cablecom Rechtsabteilung angebotene Entschädigung per Saldo aller Ansprüche, was ich angenommen habe. Ich verstehe das so, dass mit „per Saldo aller Ansprüche“ auch diese Forderung saldiert bzw. die gemahnte Rechnung aufgehoben ist, und sehe den Rechnungsbetrag von CHF 208.25 als meine verdiente Entschädigung an.

Ein später Sieg auf ganzer Linie. 🙂

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