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Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

iPhone-Abo: Orange will bei Neukunden-Gutschrift tricksen

Nachdem die auf der Orange-Website versprochene Neukunden-Gutschrift von CHF 100.– auch auf der fünften Rechnung nicht erschien, habe ich mal wieder bei Orange angerufen. Und plötzlich heisst es nun: Die gilt gar nicht fürs iPhone. Reklamationen bitte an info@orange.ch.

Hier nun also meine Reklamation:

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Juli 2008 haben meine Frau und ich bei Orange das neue iPhone 3G mit einem iPhone Optima 30 Abo gekauft, und haben von unseren bisherigen Mobilfunkanbietern als Neukunden zu Orange gewechselt.

Dabei hiess es auf der Orange-Website sinngemäss:

1. beim Kauf eines neuen Mobiltelefons mit Orange-Preisplan erhält man bei der Rückgabe des alten Mobiltelefons 50 Fr. gutgeschrieben.

2. Für die Vermittlung eines Neukunden erhält ein bisheriger Kunde 50 Fr. gutgeschrieben.

3. Beim Neuabschluss eines Orange-Preisplans erhält der Neukunde 100 Fr. gutgeschrieben.

Sämtliche dieser Vorteile wurden uns als Neukunden aber verweigert.

Zu 1.: Hier erhielten wir im Orange-Shop Bern Zytglogge/Kornhausplatz die Mitteilung, dass dies nicht möglich sei, weil wir die iPhones im Online-Shop von Orange bestellt hätten. Dort sei das iPhone sowieso bereits günstiger als im Laden (wo die iPhones noch lange Zeit ausverkauft waren), auch deshalb sei hier diese Gutschrift nicht möglich.

Zu 2.: Das Abo meiner Frau begann ein paar Tage vor meinem Abo. Das ausgefüllte Formular, mit dem sie mich als Neukunden vermitteln wollte, wurde im Orange-Shop ebenfalls mit der Begründung zurückgewiesen, dass wir die iPhones im Online-Shop von Orange bestellt hätten und nicht im Laden gekauft. Meine Frau sei auch noch nicht lange genug Orange-Kundin, als dass sie mich hätte vermitteln können.

Zu 3.: Nachdem die Gutschrift auch auf der zweiten und dritten Rechnung nicht erschien, habe ich mehrmals bei der Orange-Hotline angerufen. Dort hatten mir ihre Mitarbeiter (zuletzt ein Herr Steiner aus der Büroabteilung) erklärt, dass diese Gutschrift aus administrativen Gründen erst etwa ab der vierten Rechnung gutgeschrieben würde.

Nachdem die Gutschrift auch auf der vierten und heute erhaltenen fünften Orange-Rechnung nicht erschien, habe ich erneut bei der Orange-Hotline angerufen. Dort sagt mir Herr Loher nun, dass die Neukunden-Gutschrift überhaupt nicht für iPhone-Abos gelten würde, und dass deshalb auch keine Gutschrift erfolgen werde. Mehr oder weniger wörtlich: „Die Gutschrift gilt nur für Optima Abos. Sie haben aber ein iPhone Optima Abo, das ist etwas Anderes“.

Dieser Aussage muss ich widersprechen.

Erstens ist ein iPhone Optima 30-Abo trotz seiner Behauptung auch ein Optima 30-Abo, sonst würde es ja auch anders heissen. Wenn VW eine Gutschrift beim Kauf eines neuen Golf verspricht, und diese dann verweigert, weil es ein Golf GTI ist („das ist kein Golf!“), dann wäre diese Verweigerung genauso unverständlich wie beim Optima-Preisplan.

Zweitens unterscheidet Orange bei den Preisplänen erst seit kurzem zwischen den „normalen“ Preisplänen und Preisplänen für das iPhone (Prima, X-treme, Optima, Maxima, Orangeclick PrePay, X-treme PrePay, iPhone). Beim Abschluss unserer Abos waren bei den Preisplänen lediglich Optima, Maxima, X-treme, Prima, X-treme PrePay und orangeklick.ch aufgeführt. Damit gehörte das iPhone Optima-Abo sicher damals noch zu den Optima-Angeboten.

Ausserdem hiess es damals auf Ihrer Website unter dem Stichwort „Wechseln Sie zu Orange“:

„Werden Sie Orange Kunde und profitieren Sie von einem attraktiven Angebot*:

– CHF 100.– Guthaben auf Ihrer ersten Orange Rechnung
– (…)

* Nur gültig, wenn Sie einen Orange Preisplan für 12 oder 24 Monate abschliessen (mit Ausnahme von PrePay Unlimited, orangecklick.ch und Geschäftskunden).“

Die Neukunden-Gutschrift von je CHF 100.– steht uns demnach zu.

Insofern erwarte ich Ihre Rückmeldung, wann und wie uns die je CHF 100.– gutgeschrieben werden.

Um baldmöglichste Antwort wird gebeten.

Mit freundlichen Grüssen.

Sechs Tage später trifft dann die folgende Antwort von Orange ein:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann Sie sehr gut verstehen, wenn Sie über diese Erfahrung etwas verärgert sind.

Es ist jedoch tatsächlich so, dass für die iPhone Preispläne welche etwas speziell sind, auch spezielle Konditionen gelten. So auch für unsere diversen Promotionsangebote. Dies wurde Ihnen alles korrekt mitgeteilt:

1. + 2. Diese Aktionen sind auf keinen Fall für iPhones gültig. Auch ist erstere Aktion nur gültig, wenn das Handy BEIM Vertragsabschluss im Orange Center abgegeben wird. Da Sie den Vertrag aber online abgeschlossen haben, ist dies sozusagen „doppelt ungültig“.

3. Dazu haben wir tatsächlich einige Anfragen erhalten. Es ist verständlich, dass die Namensgebung „iPhone Optima“ und „Optima“ möglicherweise darauf schliessen lässt, dass es sich dabei um das selbe Angebot handelt. Dem ist allerdings nicht so. Die iPhone Preispläne sind tatsächlich um einiges attraktiver als das reguläre Optima Angebot. Dem war besonders zu Beginn so, da es sich bei dem 1 GB inbegriffenen Datenvolumen, bisher um ein einzigartiges Angebot handelte.

Mittlerweile bieten wir eine Zusatzoption an, die dies auch für gewöhnliche Telefone möglich macht. Die mit den iPhone Preisplänen inbegriffenen kostenlosen 100 WLAN Minuten und 50 Gratis-SMS, sind aber nach wie vor iPhone Kunden vorbehalten. Diese beiden Extras bieten einen Mehrwert von CHF 37.50 / Monat (WLAN Minuten: 100 x CHF 0.30 und SMS: 50 x CHF 0.25) für iPhone Kunden.

Sie können sich durch diese Regeln bezüglich der Promotionen möglicherweise etwas benachteiligt fühlen, sollten aber dabei nicht vergessen, dass diese Preispläne auch Vorteile bringen, welche nur Ihnen vorbehalten sind.

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis in dieser Sache, wünsche ich Ihnen noch einen schönen Nachmittag.

Freundliche Grüsse“

Mit dieser absolut unbefriedigenden Antwort bin ich natürlich nicht einverstanden, und schicke noch am selben Abend folgende Rückmeldung zurück:

„Besten Dank für Ihre Antwort und Ihre Erklärung zu den einzelnen von mir angesprochenen Punkten.

Leider teile ich Ihre Ansicht zur 100 Fr.-Gutschrift für Neukunden (mein bisheriger Punkt 3) nach wie vor nicht. In der Beilage schicke ich Ihnen deshalb den eingescannten Ausdruck der Orange-Website mit, von dem ich zitiert hatte. Orange verspricht hier Neukunden für ihren Wechsel zu Orange eine Gutschrift von 100 Fr., wenn ein Orange Preisplan für 12 oder 24 Monate abgeschlossen wird, mit Ausnahme von PrePay Unlimited, orangeclick.ch und Geschäftskunden. Wir haben ein iPhone Optima 30 Abo für 12 Monate abgeschlossen, das weder ein PrePay Unlimited noch ein orangeclick.ch Abo ist, und wir sind auch nicht Geschäftskunden. Daraus folgt unmissverständlich, dass wir einen Anspruch auf die Gutschrift haben.

Ich möchte Sie bitten, meine Anfrage vom Customer Service an Ihre Rechtsabteilung weiterzuleiten. Ich bin überzeugt, dass Ihre Juristen diese einfache Subsumtion problemlos nachvollziehen können und meine Ansicht teilen werden.

Gerne erwarte ich Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen“

Jetzt heisst es also wieder abwarten.

Nach zweimaligem Nachfragen und eine Woche später dann die Antwort von Orange:

„Guten Tag

Der eingescannte Ausdruck ist datiert vom 05.07.2008, also sechs Tage vor der Lancierung des iPhones. Diese Angaben konnten sich streng genommen gar nicht auf die iPhone Preispläne beziehen. Aus rechtlicher Sicht hätten Sie also keinen Anspruch darauf.

Bald ist aber Weihnachten, daher schreibe ich Ihnen und Ihrer Frau ausnahmsweise je CHF 100.- gut. Sie werden diese Anpassungen auf Ihrer nächsten Rechnung ersichtlich haben.

In der Hoffnung, dass dies die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit regelt, wünsche ich Ihnen und Ihrer Frau ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.“

Zu meiner Zufriedenheit? Nicht wirklich. Zwar ist es schön, dass die Gutschrift nun doch noch erfolgt, aber die Begründung ist natürlich lausig. Bis zur Lancierung des iPhone 3G hatte sich an der Orange-Website nichts mehr verändert – hier müsste Orange das Gegenteil beweisen. Die versprochene Gutschrift jetzt als gnädige Ausnahme und Weihnachtsgeschenk hinzustellen ist wirklich ein starkes Stück. Nur ja nie zugeben, dass man im Unrecht war, und sich ja nie entschuldigen. Das scheint die Devise der grossen Firmen zu sein, denen man als kleiner Kunde ja sowieso egal ist.

MobileMe-Probleme beim Computerwechsel und mit dem Support

Was tut jeder, der sich einen neuen Computer kauft, und den alten an einen Freund weitergibt? Genau: Seine eigenen Daten löschen. Doch genau dieses Szenario scheint Apple beim MobileMe-Dienst nicht eingeplant zu haben.

Frau Blögger hat sich vor kurzem ein neues Alu-MacBook gekauft und dorthin ihr Profil und all ihre Daten überspielt. Danach hat sie ihre Daten und auch ihre eingerichteten Mailkonten auf dem alten MacBook gelöscht. Zuvor hatte sie das Synchronisieren mit MobileMe ausgeschaltet, um zu verhindern, dass ihre Mails überall gelöscht werden.

Doch genau dies ist trotzdem passiert: Alle Mails sind weg, darunter auch viele wichtige, die sie hätte aufbewahren wollen bzw. müssen.

Da es vom bisherigen Betrieb des alten MacBooks und meines iMac auf der Time Capsule keinen Platz mehr hatte für das Backup des neuen MacBooks, hatte sie die Backups des alten MacBooks deaktiviert. Auf diese Weise lassen sich die Mails also nicht wiederherstellen.

Insofern fragen wir uns:

  • Wie hat denn Apple das Ausserbetriebnehmen eines alten Computers vorgesehen, wenn die Mailkonten nicht mehr gelöscht werden dürfen? Wurde dieses Szenario tatsächlich übersehen?
  • Und natürlich konkret: Wie kommt Frau Blögger jetzt wieder an ihre Mails, die scheinbar weg sind?

Also mal die Schweizer Apple-Website aufgerufen (www.apple.ch), dann die Sprache „Deutsch“ wählen (wieso kann sich diese dumme Seite das nicht endlich mal merken?), „Support“ und „MobileMe“ geklickt. Dann das Thema ausgewählt und bei „Benötigen Sie weitere Hilfe?“ auf den Knopf „Senden eine E-Mail“ gedrückt. Danach das Formular ausgefüllt und abgeschickt.

Hilfe ist jedoch keine unterwegs. Sondern nur die folgende Antwort:

Hi, this is Roseleen here from Mobileme support.

Hope your day is going great.

Your message has reached the .Mac Support team that provides assistance in English.

Pour contacter le support en français, allez à:
http://www.apple.com/fr/support/dotmac

Anfragen an den deutschen Support:
http://www.apple.com/de/support/dotmac

To request support in Japanese, go to:
http://www.apple.com/jp/support/dotmac

I apologize that support is not available in languages other than English, French, German, and Japanese. If you would like to submit your question again in English, I would certainly be happy to assist you.

Sincerely,

Roseleen
.Mac Support

Genau, mein Day is great, wenn etwas nicht läuft und ich Unterstützung brauche – das sind immer meine zufriedensten und glücklichsten Tage! Und: WIESO ZUM TEUFEL LANDET DAS DEUTSCH GEHALTENE FORMULAR DER SCHWEIZER APPLE-WEBSITE BEIM ENGLISCHEN SUPPORT-TEAM!?! Und wieso wird dieses denn nicht intern ans deutsche Support-Team weitergeleitet, das man von Anfang an kontaktieren wollte?

Eigentlich hätte ich jetzt erwartet, dass ich auch die ganze Anfrage nochmals schreiben müsse, aber wider Erwarten war sie unten an der englischen Antwort angefügt. Jetzt warten wir halt weitere 72 Stunden auf Antwort.

Pflastersteine für den Bärenpark: Aufschrift muss bünzlig sein

Heute, am 11.11.2008, startet die Aktion „Pflastersteine – mit Herz und Stein für den BärenPark!„, bei der Geld für den Bau des Bärenparks Bern gesammelt wird. Dieser wird aufgrund von falschen geologischen Messungen nämlich plötzlich ein gutes Stück teurer.

Auch der Blögger fand dies eine tolle Idee, und wollte sich einen eigenen Pflasterstein bestellen. Schon vor dem Disneyland Paris gibt es einen Stein mit seinem und Frau Blöggers Namen drauf:

Doch was in Paris als durchdachte Marketingstrategie angeboten wird, ist hierzulande bloss eine Wiederholung der Pflastersteinaktion rund ums Kornhaus, und wird durch Beamten- und Bünzlitum in engsten Grenzen gehalten: Obligatorischer Inhalt für Privatpersonen ist 1 Vorname plus 1 Nachname und für Firmen 1 Firmenname, erlaubt sind insgesamt 20 Zeichen.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind Fantasienamen (hmm… wenn nun wirklich jemand Zelda heisst?), Internetadressen, Logos und ähnliches. Also klar, das mit den Logos macht Sinn, da für diese die Graviermaschine jedesmal neu programmiert werden müsste.

Was gilt jetzt aber, wenn jemand auch seinen zweiten Vornamen graviert haben möchte? Oder einen Spitznamen? Ich kann mir gut vorstellen, dass bei diesen Vorgaben einzig die offizielle Schreibweise des Namens im Pass erlaubt ist. Oder wenn ein Paar lieber nur beide Vornamen graviert haben möchte als noch einen Nachnamen? Oder eine Familie z.B. „Familie Muster“? „Familie“ ist ja schliesslich kein Vorname. Oder wenn der Firmenname ganz offiziell mit „.ch“ endet und damit gleich lautet wie seine Internetadresse?

Tja, das wird wohl alles verboten sein. Schade!

Die einzig richtige Schreibweise von iPhone und iPod

In der heutigen Ausgabe der Berner Zeitung (11.11., Seite 40) steht: „Jedes Sechste ist ein i-Phone„. Auf der Mayo- und Senftube ist zu lesen: „Spiel und gewinn mit THOMY ! 300 Citroën C1 + 300 Ipod„. Am Arbeitsplatz schreibt der Chef „I-Phone„. Ist es denn wirklich so kompliziert?

Die einzig richtige Schreibweise ist „iPhone“ und „iPod„; mit kleinem i und grossem P und ohne irgendwelche Striche.

Das (erste) iPhone gibt es jetzt seit einem guten Jahr. Den iPod schon viel länger. Vor allem in der Zeitung und bei sonstigen Drucksachen kann ich einfach nicht verstehen, wie man die Geräte immer noch so falsch schreiben kann. Macht sich denn heute keiner mehr die Mühe, auf eine richtige Schreibweise zu achten? Und: Kontrolliert denn das niemand mehr, bevor es so in Druck geht?

Keine Hilfe von Cablecom

Am Donnerstag Nachmittag geht plötzlich nichts mehr: Kein Internet mehr und kein Telefon. Das Kabelmodem blinkt und leuchtet nur noch halb so froh wie sonst. Beim Anruf bei Cablecom übers iPhone dann das Déjà-vu-Erlebnis: Die Leitung sei überlastet, helfen Sie sich doch selbst, tut tut tut. Hilfesuchende werden also tatsächlich immer noch aus der Leitung geschmissen, anstatt dass sich jemand ihres Problems annehmen würde.

Also nochmals Trick 77 in der Telefon-Menüwahl: Sprache: französisch. „L’internet ne fonctionne plus chez moi!“, und dann halt doch bald: „Parlez-vous allemand?“ Das klappt immerhin gut: Schon wieder ist’s ein Bilingue, der problemlos schweizerdeutsch spricht. Also mal das Problem geschildert und der Hinweis: Ich brauche das Internet für meine Arbeit; wenn das Internet nicht funktioniert, kann ich nicht arbeiten.

„Nächster Montag?“ lautet daraufhin die Frage des Hotline-Telefonisten fürs Vorbeischicken eines Technikers. Nein, das ist definitiv zu spät. Morgen Freitag solle jemand vorbeikommen. Er werde dies also mal der Technikerfirma weiterleiten, die für Cablecom die Probleme löst. Jemand werde sich dann für einen Termin bei mir melden.

Kunden mit Problemen und der Bitte um baldiges Beheben derselben werden also einfach weitergereicht. Wie praktisch: So muss man sich selbst um nichts mehr kümmern.

Und genau dieses Nichts spüre ich am Donnerstag Abend, Freitag, Samstag und Sonntag. Erst am Montag kurz vor Mittag meldet sich die Technikerfirma bei mir. Doch da ist das Problem schon längst wieder gelöst.

Keine Kündigung bei Cablecom

„Der von Ihnen ausgewählte Service ist momentan nicht verfügbar. Ab dem 30.11.2008 können Sie diesen Dienst wieder nutzen.“ Dieser Text steht auf der Website der Cablecom beim Stichwort „Kündigung“.

Jaja, da scheint bei Cablecom wieder mal einiges nicht zu funktionieren.

Rund 200’000 iPhones in der Schweiz

Seit dem 11. Juli 2008 ist das neue iPhone 3G in der Schweiz bei Swisscom und Orange erhältlich, und war noch am selben Tag ausverkauft. Mittlerweile sollen keine Lieferengpässe mehr bestehen.

Gemäss den letzten bekannten Zahlen hat Swisscom 116’000 iPhone 3G verkauft (Stand: Ende September 2008, Artikel in der Berner Zeitung vom 6. November 2008), Orange 30’000 (Stand: 9. September 2008, Schätzung der Handelszeitung). Doch auch schon vor dem offiziellen Verkaufsstart waren in der Schweiz rund 45’000 iPhones der ersten Generation im Einsatz. Diese meist für den amerikanischen Markt bestimmten Geräte konnten nach der problemlosen Entsperrung in sämtlichen Mobilfunknetzen der Schweiz benutzt werden. Von diesen dürften noch gut die Hälfte bis zwei Drittel im Einsatz sein.

Damit gibt es in der Schweiz eigenen Schätzungen zufolge rund 200’000 iPhones. So geht der Blögger davon aus, dass Swisscom mittlerweile bereits über 125’000 Geräte, Orange deren 45’000 verkauft hat, und dass daneben noch 25’000 – 30’000 iPhones der ersten Generation verwendet werden.

Zweieinhalb Prozent der Bevölkerung oder gut jede 40. Einwohnerin bzw. jeder 40. Einwohner der Schweiz besitzt nun also ein iPhone.

Wenn der Päcklimaa gar nicht klingelt

Am Donnerstag lag die Abholungseinladung für ein Päckli in unserem Briefkasten. Auf der ersten Zeile heisst es: „Datum/Zeit des erfolglosen Zustellversuchs: 30.10. um 9:10 Uhr“ – eine glatte Lüge. Denn eine Zustellung hat niemand versucht.

Als zum einen Teil Selbständigerwerbender und zum andern Teil von zu Hause aus arbeitender Teilzeitangestellter war ich den ganzen Morgen zu Hause. Ich habe um 9:10 Uhr plus/minus 1 Stunde weder Musik gehört noch die Haare geföhnt noch kräftig die WC-Spülung gedrückt oder sonst irgendwas Lautes gemacht, weswegen ich die Türklingel nicht gehört hätte. Und auch Frau Blögger konnte mir bestätigen, den ganzen Morgen über keine Türklingel gehört zu haben.

Ich habe also gleich bei der Post angerufen, um mich zu beschweren. „Ach wissen Sie, wenn ich jetzt den Pöstler frage, dann sagt er sicher, er habe geklingelt. Dann steht Aussage gegen Aussage“, sagt mir die Post-Telefonistin Frau Ogg. So mit dem Grundton: „Ich glaube Ihnen sowieso kein Wort.“

Dann solle doch wenigstens das Paket am nächsten Tag, ein Freitag, erneut zugestellt werden, bitte ich. „Ach, das wird wohl eher Montag“, meint Frau Ogg. Na wunderbar. Da sollen wir also wegen einem lügenden Postzusteller 4 weitere Tage auf ein schon lange erwartetes Päckli aus dem Ausland warten? Nein, sicher nicht.

Damit bleibt mir nichts Anderes übrig, als das Paket am Freitag selbst auf der Post abzuholen. Da darf ich dann auch gleich 19 Fr. Zoll bzw. Mehrwertsteuer plus die Zollvorweisungsgebühr bezahlen, die ja am 1. Oktober ohne ersichtlichen Grund von 10 auf 18 Fr. erhöht wurde. Sicher, um noch mehr Heimatschutz für den Binnenmarkt zu liefern und private Besteller von Sachen aus dem Ausland zu bestrafen.

Ich fasse also zusammen: Der Paketzusteller macht seine Arbeit nicht und begeht Urkundenfälschung, von der Post-Telefonistin wird man als Lügner hingestellt, eine erneute Zustellung in sinnvoller Zeit ist nicht möglich, und dann knüpfen einem die Verzollungsleute der Post auch noch fast doppelt so viel Geld als bisher ab. Groundet doch bitte mal die Post!

Ein schwacher Trost – die Titelübersetzung des neuen James Bond-Films

Schon anfangs 2008 machten sich Sprach-Fans Gedanken darüber, wie denn wohl der Titel des neuen James Bond-Films, Quantum of Solace, auf Deutsch heissen wird.

Würde man den Originaltitel 1:1 übernehmen, obwohl die meisten Leute im deutschen Sprachraum mit „Solace“ nichts anzufangen wissen? Oder eine sinngemässe Übersetzung wählen (am ehesten: „Ein schwacher Trost“ oder „Ein Quäntchen Trost“)? Oder vielleicht eine – wie auch früher schon ab und zu – ziemlich abenteuerliche, freie Übersetzung liefern (vorgeschlagen z.B. „Hoffnungsschimmer“)? Denkbar wäre auch gewesen, die bestehende Übersetzung zur gleichnamigen Kurzgeschichte von Bond-Erfinder Ian Flemin, „Ein Minimum an Trost„, zu verwenden.

Das englische Wort „Quantum“ wird – neben dem Gebrauch in der Quantenphysik – mit Mass, Menge, oder allenfalls noch Portion korrekt übersetzt, also mit einer meist vorbestimmten Anzahl. Insofern hätte „Eine Portion Trost“ doch auch nicht schlecht getönt. Oder?

Die offizielle Wahl fiel schliesslich auf „Ein Quantum Trost“, wegen der Verbrecherorganisation „Quantum“ im Film – die ihren Namen allerdings auch erst aufgrund des Originaltitels erhielt. „Quantum“ verwirrte davor  viele englischssprechende Leute, und nun auch deutschsprachige. Der deutsche Titel wurde in der Folge dann auch als ungenau übersetzt kritisiert.

Meiner Meinung nach zurecht. Das deutsche Wort „Quantum“ brauche ich einzig beim Kuchenbacken, wenn ich gleich noch einen zweiten Kuchen für die Kollegen im Büro backen möchte, und dann das doppelte Quantum (also die doppelte Menge) an Zutaten verwende. James Bond und Kuchen backen? Da hat das Eine nun wirklich nichts mehr mit dem Andern zu tun.

Wieso die UBS eine Finanzspritze brauchte

Nach den grossen Abschreibern hatte die UBS die Finanzkrise eigentlich schon früh überstanden. Trotzdem haben viele Leute Angst gekriegt, ihr Geld bei der UBS abgehoben und auf andere Banken und die Post gezügelt. Dazu hatten sicher alle möglichen Laien ohne jegliche Weitsicht geraten. Mittlerweile über 100 Milliarden Franken sind bei der UBS so abgeflossen. Klar, dass die Bank damit in einen Liquiditätsengpass gekommen ist – das wäre wohl jeder Bank passiert.

Schuld daran, dass die UBS nun also eine staatliche Finanzspritze braucht, sind einzig und allein diese UBS-Flüchter. Schade, dass man sie nicht auch dafür haftbar machen kann. Nun muss wohl die gesamte Bevölkerung diese Kosten tragen. Merci!