Pflastersteine für den Bärenpark: Aufschrift muss bünzlig sein

Heute, am 11.11.2008, startet die Aktion „Pflastersteine – mit Herz und Stein für den BärenPark!„, bei der Geld für den Bau des Bärenparks Bern gesammelt wird. Dieser wird aufgrund von falschen geologischen Messungen nämlich plötzlich ein gutes Stück teurer.

Auch der Blögger fand dies eine tolle Idee, und wollte sich einen eigenen Pflasterstein bestellen. Schon vor dem Disneyland Paris gibt es einen Stein mit seinem und Frau Blöggers Namen drauf:

Doch was in Paris als durchdachte Marketingstrategie angeboten wird, ist hierzulande bloss eine Wiederholung der Pflastersteinaktion rund ums Kornhaus, und wird durch Beamten- und Bünzlitum in engsten Grenzen gehalten: Obligatorischer Inhalt für Privatpersonen ist 1 Vorname plus 1 Nachname und für Firmen 1 Firmenname, erlaubt sind insgesamt 20 Zeichen.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind Fantasienamen (hmm… wenn nun wirklich jemand Zelda heisst?), Internetadressen, Logos und ähnliches. Also klar, das mit den Logos macht Sinn, da für diese die Graviermaschine jedesmal neu programmiert werden müsste.

Was gilt jetzt aber, wenn jemand auch seinen zweiten Vornamen graviert haben möchte? Oder einen Spitznamen? Ich kann mir gut vorstellen, dass bei diesen Vorgaben einzig die offizielle Schreibweise des Namens im Pass erlaubt ist. Oder wenn ein Paar lieber nur beide Vornamen graviert haben möchte als noch einen Nachnamen? Oder eine Familie z.B. „Familie Muster“? „Familie“ ist ja schliesslich kein Vorname. Oder wenn der Firmenname ganz offiziell mit „.ch“ endet und damit gleich lautet wie seine Internetadresse?

Tja, das wird wohl alles verboten sein. Schade!

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