Herzlich Willkommen!


Im Blög stehen Beiträge zu aktuellen Themen, zu denen der Blögger gerne seine Meinung kundtun möchte.
 
Dies sind die neusten Blög-Einträge:

Der Bahnhofplatz IST bereits autofrei!

Mittlerweile wird in der Zeitung fast tĂ€glich von Initiativen fĂŒr einen autofreien Bahnhofplatz und dergleichen Diskussionen berichtet. Und dies, obwohl sich die Berner an der Abstimmung fĂŒr einen Bahnhofplatz mit Baldachin UND Autos ausgesprochen hatten. Scheinbar soll damit die Stadtregierung dazu gedrĂ€ngt werden, den demokratischen Volksentscheid ĂŒber den Haufen werfen. Und das wĂ€re ihr wohl sogar noch recht. Denn TschĂ€ppĂ€t möchte ja eigentlich schon lange alle Autos aus der Stadt draussen haben (dazu soll er doch endlich mal stehen und als logische Konsequenz ĂŒberall an der Stadtgrenze Fahrverbots-Schilder aufstellen).
Was mich an all den Forderungen nach einem autofreien Bahnhofplatz aber am meisten stört, ist die Verkennung der wichtigsten Tatsache: DER BAHNHOFPLATZ IST BEREITS AUTOFREI! Wenn die Umbauarbeiten fertig sind, dann können all die Pendler aus dem Zug aussteigen und geschĂŒtzt vor Wind und Wetter in die Innenstadt und zu den Trams und Bussen gelangen, ohne auch nur einem einzigen Auto ĂŒber den Weg gelaufen zu sein. Ich habe keine Ahnung, wieso sich scheinbar bereits niemand mehr an die ChristoffelunterfĂŒhrung erinnert, die schon vorhin bis zum Loeb fĂŒhrte.
Die UnterfĂŒhrung erhĂ€lt 13% mehr FlĂ€che und doppelt so viele VerkaufsflĂ€che wie zuvor. Der Weg durch den Untergrund, wo sich die Pendler nach dem Verlassen des Perrons ja sowieso bereits befinden, wird nach dem Umbau noch viel attraktiver als zuvor.
Wieso soll dies nun plötzlich nicht mehr gut genug sein? Wer kann es nicht erwarten, sofort wieder an die ErdoberflÀche zu gelangen? Der soll mal an einem AngstbewÀltigungskurs teilnehmen.
Es wird also tatsĂ€chlich niemand gezwungen, ĂŒber den FussgĂ€ngerstreifen zwischen BahnhofsgebĂ€ude und Heiliggeistkirche zu gehen, denn – wie gesagt: Der Untergrund ist absolut autofrei!
Trotzdem rĂŒsten sich grĂŒne Parteien und ihre Sympathisanten weiterhin fĂŒr den Totalschlag gegen den Automobilisten als Staatsfeind Nummer eins. Und sind damit egoistischer als egoistisch. Denn wenn sie ums Verrecken oberirdisch ĂŒber einen autofreien Bahnhofplatz hĂ€tten spazieren wollen, dann hĂ€tte man einfach die Autos in den Untergrund bringen können. TatsĂ€chlich hatte man vor dreissig Jahren damit begonnen, vor dem Burgerspital eine Rampe und einen Tunnel zu bauen, um die Autos im ersten Untergeschoss ĂŒber den Bahnhofplatz zu fĂŒhren.
Aber scheinbar kommt den GrĂŒnen beim Gedanken an eine Koexistenz mit den Autofahrern die Galle hoch. Das friedliche Neben- bzw. Übereinander auf dem Bahnhofplatz – sei es so oder so – ist die logischste aller Lösungen. Trotzdem werden nun BEIDE Ebenen fĂŒr die FussgĂ€nger beansprucht. Ich kann den Grund dafĂŒr einfach nicht verstehen.
Gerne verweise ich nachfolgend auch auf meinen in der BernerZeitung abgedruckten Lesebrief:
„Ich verstehe die Diskussion um den autofreien Bahnhofplatz nicht. Diesen wird man zu Fuss ja auch weiterhin autofrei ĂŒberqueren können: im Untergrund nĂ€mlich. Einstiege in die autofreie, unterirdische Welt wird es auch weiterhin rund um den Bahnhof geben. Und damit ist auch wie bisher niemand darauf angewiesen, den Bahnhofsplatz oberirdisch zu ĂŒberqueren. Dass nun Einzelne sowohl den unterirdischen als auch den oberirdischen Teil ausschliesslich fĂŒr die FussgĂ€nger beanspruchen wollen, ist absolut unverstĂ€ndlich. WĂ€re der Bedarf eines oberirdisch autofreien Bahnhofplatzes wirklich so stark gewesen, wie jetzt behauptet wird, hĂ€tte bereits in der Planungsphase das bisherige Nebeneinander auf zwei Ebenen einfach umgedreht werden können/sollen. So hĂ€tte der motorisierte Verkehr mit je einer Rampe beim Bollwerk und vor dem Burgerspital in den Untergrund geleitet werden können, wobei Busse, Taxis und Velos weiterhin oberirdisch gefahren wĂ€ren. Die FussgĂ€nger hĂ€tten damit ohne Einbusse fĂŒr die Autofahrer ihren (oberirdisch) autofreien Bahnhofplatz gehabt.
Ob eine solche Variante je in Betracht gezogen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. NatĂŒrlich hĂ€tte die Stadt Bern dabei nicht mehr so viele unterirdische GeschĂ€ftslokale teuer vermieten können. Und deshalb wird wohl heute auch weiter nach bisherigem Konzept gebaut.“

Nach dem iPhone-Start ist vor dem iPhone-Start

Kaum ist der Termin des gerĂŒchteweisen Verkaufsstarts des iPhones in der Schweiz (29.2.2008) verstrichen, da tauchen schon neue GerĂŒchte mit neuem Datum auf. Neu soll das iPhone ab dem 4.4.2008 und wiederum von der Swisscom verkauft werden.

Quasi als Beweis dafĂŒr tauchte ein Foto des bereits vorliegenden Swisscom-Prospekts auf:

iphone-swisscom.jpg

Doch dieses ist mehr ein Gegenbeweis. Denn das abgebildete iPhone ist absolut falsch. Und zwar ganz und gar und auf den ersten Blick und alles. Seine SeitenverhĂ€ltnisse stimmen nicht (zu schmal), und auch die Display-Anzeige ist kreuzfalsch. Denn ein richtiges iPhone verfĂŒgt ĂŒber 5 Zeilen mit je 4 Icons, beim falschen iPhone hingegen sind es bloss 4 Zeilen mit je 3 Icons. Unterschlagen wurden die Icons fĂŒr Kamera, YouTube, Karten, Uhr und iTunes.

Dies lĂ€sst natĂŒrlich die Frage aufkommen, wieso sich jemand die MĂŒhe macht, einen Prospekt mit einem derart offensichtlich falschen iPhone zu erstellen. Entweder hatte der Urheber absolut keine Ahnung, wie ein iPhone aussieht, und hat auch nicht bei Google Images reingeschaut, wo tausende hochauflösender Fotos von richtigen iPhones zu sehen sind, oder er wollte gerade, dass seine FĂ€lschung auf den ersten Blick als solche erkennbar ist.

Sei es so oder anders: Auch ein iPhone-Verkaufsstart am 4.4.2008 bleibt unwahrscheinlich.

Wer die GebrĂŒder Schmidtlein noch nicht kennt…

Am 3. MĂ€rz 2008 erschien in der BernerZeitung ein grosser Artikel ĂŒber Kostenfallen im World Wide Web (siehe unten). Darin wird berichtet, wie sich ein Thuner SchĂŒler bei der Suche nach Infos fĂŒr ein Referat „auf gefĂ€hrliches Terrain“ gewagt hatte: nĂ€mlich ins Internet. Dort hatte er sich bei www.hausaufgaben-heute.com angemeldet, und sich gewundert, dass daraufhin eine Rechnung und spĂ€ter eine Mahnung bei ihm eingetroffen ist.

Ich will Euch meinen (leider nicht gedruckten) Leserbrief zu diesem Artikel nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren

Auch wenn ich absolut kein Fan der GebrĂŒder Schmidtlein bin: Mittlerweile steht auf deren Webseiten ĂŒberall, dass mit der Anmeldung ein Testabo bestellt wird, das sich am Folgetag in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt. Wer vor dem Vertragsschluss den Vertragstext nicht durchliest, der ist selbst schuld. Dieser Grundsatz fĂŒrs normale Leben gilt im Internet halt ebenfalls. Dabei wird auch niemand zum kompletten Lesen der „ellenlangen, in Juristendeutsch abgefassten AGB“ gezwungen: Der auch fĂŒr juristische Laien verstĂ€ndliche Begriff „kostenpflichtig“ taucht in den ersten drei Paragraphen der AGB gleich 3x auf.

Abgesehen davon: Die GebrĂŒder Schmidtlein kann man in der heutigen Zeit einfach nicht kennen. Zu viel schon wurde seit Jahren immer wieder im Kassensturz, Beobachter (dort hatten die Schmidtleins im Januar zum zweiten Mal den Prix Blamage erhalten) und zahlreichen weiteren Zeitungen, am Fernsehen und in diversen Internet-Foren ĂŒber ihre zwielichtigen Methoden berichtet.

Aber BlauÀugigkeit ist halt auch in schweren FÀllen nicht strafbar.

Mit freundlichen GrĂŒssen

Hier noch der Zeitungsartikel (Copyright by BernerZeitung):

Kostenfallen im World Wide Web

So nĂŒtzlich das Internet ist, es lauern auch Gefahren im Web. Manches scheinbare Gratisangebot entpuppt sich als Kostenfalle. Der Thuner Christian Siegfried machte unangenehme Erfahrungen mit einer einschlĂ€gigen Seite.

Seine Suche nach Infos fĂŒr ein Referat fĂŒhrte den 17-jĂ€hrigen Thuner Christian Siegfried auf gefĂ€hrliches Terrain: ins Internet. Derzeit boomen Online-Angebote, die auf den ersten Blick gratis aussehen, sich spĂ€ter jedoch als Kostenfallen herausstellen. Zum Beispiel die Seite www.hausaufgaben-heute.com.
Dort landete Christian Siegfried. Um Zugang zur Datenbank zu erhalten, musste er Name und Adresse angeben. Dass er damit ein «Testabo» fĂŒr die Hausaufgabenhilfe löste, das sich innerhalb von 24 Stunden zu einem Abo ĂŒber 24 Monate wandelte, stand irgendwo begraben im Kleingedruckten, das Siegfried zu dem Zeitpunkt herzlich wenig interessierte. «Ich hab mich schnell durchgeklickt, schliesslich wollte ich rasch an die Infos kommen», sagt der angehende Detailhandelsfachmann. Monatlicher Kostenpunkt des Abos: sieben Euro, zu zahlen fĂŒr zwölf Monate zum voraus.

Post vom Anwalt

Zuerst per Mail, spĂ€ter dann per Post wurde er in der Folge mit Rechnungen bombardiert. Erst fĂŒr die Abokosten des ersten Jahres, spĂ€ter berechneten die Webseiten-Betreiber happige MahngebĂŒhren, so dass Siegfried zu guter Letzt eine Zahlungserinnerung ĂŒber 124 Euro ins Haus flatterte. Damit nicht genug: LĂ€ngst erhielt Siegfried die Post nicht mehr von den Machern von hausaufgaben-heute, sondern von deren Anwalt.

Bloss nicht zahlen!

Das aggressive Vorgehen und die gemessen an der mageren Dienstleistung horrenden Kosten machten Christian Siegfried nach dem ersten Schreck stutzig. Statt einzulenken wandte er sich an den k-tipp. Dort erfuhr er: Sein Erlebnis ist alles andere als ein Einzelfall. Die KonsumentenschĂŒtzer sind in letzter Zeit mit einer Welle von Fragen und Beschwerden zu Internetseiten konfrontiert, die als Abofallen konzipiert sind. Bloss nicht zahlen, riet der k-tipp dem erleichterten Siegfried (vgl. Kasten).
Er war den GebrĂŒdern Andreas und Manuel Schmidtlein auf den Leim gegangen, keine Unbekannte unter den Abo-Abzockern. Mit unterschiedlichen Firmen betreiben die BrĂŒder eine ganze Reihe von Kostenfallen im Netz. Besonders perfide: HĂ€ufig wenden diese sich spezifisch an Jugendliche. Sie versprechen zum Beispiel Gratis-SMS oder kostenlosen Download von Spielen (vgl. Kasten). Die aggressiven Drohungen, mit denen die Anbieter ihre Kunden zum Zahlen zu bewegen suchen, sind allerdings nicht ernst zu nehmen. In der Schweiz ist kein Fall bekannt, den Abo-Abzocker tatsĂ€chlich vor ein Gericht gebracht hĂ€tten.

Plan gegen Rechnung

Ein zweites Beispiel: Wer eine Reise planen will und auf www.routenplaner-server.com landet, hat Pech gehabt. Das Angebot sieht vorderhand aus wie all die anderen Gratis-Routenplaner. Hat der Nutzer allerdings Abfahrts- und Zielpunkt eingegeben und auf «Route berechnen» geklickt, taucht auf dem Bildschirm nicht etwa die schnellste Reiseroute auf, sondern eine Eingabemaske, wo persönliche Daten anzugeben sind. Wie ĂŒblich ist zu bestĂ€tigen, dass man die ellenlangen, in Juristendeutsch abgefassten Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) gelesen habe. Das muss die Nutzerin allerdings Ă€usserst genau tun, um unter Punkt 7 zu erfahren, dass die Anmeldung zur einmaligen Zahlung von 59.95 Euro verpflichte.

Kein Betrug, aber

Das Vorgehen der Online Content Ltd., die hinter dem Routenplaner steckt, ist nicht rechtens. Juristisch gesehen kommt mit einer Anmeldung ein Vertrag zwischen Nutzer und Betreiber einer Webseite zustande. Der Preis der Dienstleistung ist ein entscheidender Bestandteil dieses Vertrages, deshalb darf der Anbieter die Kosten auch nicht irgendwo im Kleingedruckten verstecken. Insbesondere dann, wenn der Internetnutzer auf der Webseite im Glauben gelassen wird, das Angebot sei nicht kostenpflichtig.
«Betrug ist das nicht», sagt Guido Sutter, Leiter des Ressorts Recht beim Staatssekretariat fĂŒr Wirtschaft (Seco), «deshalb werden die Betreiber derartiger Webseiten auch nicht von Amtes wegen verfolgt». Unlauter sei das Vorgehen aber allemal, weil die Kostenpflicht verschleiert werde. Zudem steht im Gesetz klipp und klar: Ein Vertrag ist fĂŒr denjenigen unverbindlich, der beim Abschluss getĂ€uscht worden ist oder sich in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.

Roman Widmer

Der Tag, an dem das iPhone in der Schweiz nicht erschien

Monatelang schon hielt sich wacker das GerĂŒcht: Am 29. Februar 2008 ist offizieller Verkaufsstart fĂŒr das iPhone in der Schweiz. Swisscom sollte eine verbesserte Version des Apple-Mobiltelefons mit GPS und UMTS anbieten, das hier in der Schweiz als weltweit erstes Land zu haben sein soll.

HĂ€tte gewesen sein sollen. Denn – wie der Blögger schon seit lĂ€ngerer Zeit vermutet hatte – kein iPhone weit und breit. Zumindest nicht offiziell.

Und das ist toll! So behalten die 11’000 Schweizer, welche bisher schon auf inoffiziellem Weg zu stolzen iPhone-Besitzern wurden, weiterhin ihren exklusiven Status als Pionier, Rebell und Freidenker. Denn sind wir ehrlich: Etwas, das jeder haben kann, ist lange nicht mehr so interessant und attraktiv wie etwas, das nicht jeder haben kann.

Dieser Zustand der iPhone-ExklusivitĂ€t scheint in der Schweiz nun auch weiterhin anzuhalten. GemĂ€ss einem kĂŒrzlichen Artikel in der Bilanz (vom 22.2.2008) lĂ€sst der Launch des iPhones in der Schweiz noch Monate auf sich warten. Einerseits hĂ€ngt dies damit zusammen, dass nach dem Vertragsschluss mit einem Mobilfunkanbieter die iPhones noch entsprechend angepasst werden (Hilfe: ein erzwungener Swisscom-Startbildschirm auf dem iPhone?), und andererseits, weil Apple nach England, Deutschland und Frankreich Europas KernmĂ€rkte nun genĂŒgend erschlossen hat, und sich nun als nĂ€chstes Asien zuwendet. Die Schweiz ist schlicht und einfach nicht interessant.

Was den Rest des GerĂŒchts betrifft: Die im Januar 2008 veröffentlichte neue Firmware-Version 1.1.3 brachte eine erstaunlich prĂ€zise Standortbestimmungs-Funktion mit sich. Auch ohne GPS kann damit der eigene Standort mittels der sich ĂŒberschneidenden Signale mehrerer Mobilfunkantennen bestimmt werden. Immerhin wird UMTS wirklich kommen. GemĂ€ss Steve Jobs wird dies aber frĂŒhestens im Herbst 2008 der Fall sein. Und dann wahrscheinlich auch noch nicht in der Schweiz.

Die auserwÀhlte Gruppe von Schweizer iPhone-Besitzern, zu der auch der Blögger gehört, wird demnach also bis auf Weiteres ihre ExklusivitÀt behalten. Und trÀgt selbst dazu bei, diesen Zustand weiter zu verlÀngern. Denn wer etwas auf sich hÀlt und ein iPhone haben möchte, der hat sich schon lÀngst eins besorgt. Damit verbleiben dann nur noch diejenigen Leute, die auch gerne ein iPhone haben möchten, denen dies aber nicht so wichtig ist. Und von denen werden die meisten dann durch die zu erwartenden hohen Preise (vermutlich das teuerste Swisscom-Abo mit 24-monatiger Laufzeit) abgeschreckt. Im Endeffekt wird das einst offiziell verkaufte iPhone in der Schweiz damit wohl zum Flop werden.

Unsere iPhones brachte der Fedex-Kurier am 3. Dezember 2007, nur wenige Tage nach der Bestellung in Malaysia, und einen Tag frĂŒher als erwartet. Gespannt hatten wir im Internet die Odyssee des Pakets von Asien nach Paris und ĂŒber Basel nach Bern verfolgt. Trickreich war jetzt einzig noch die Umstellung der Sprache von Chinesisch auf Englisch – aufgrund der fĂŒr uns unverstĂ€ndlichen Schriftzeichen gar nicht mal so einfach. Danach mussten wir dann nur noch die SIM-Karten einlegen, 1x Swisscom-Abo und 1x Coop Mobile Prepaid, und schon konnte es losgehen mit Musik, Fotos und Videos aufspielen, Kontakte erstellen, und vielem mehr. Die wenigen Probleme und Updates konnten dank unzĂ€hliger iPhone-Foren und notfalls sachkundiger Hilfe im Bekanntenkreis einfach ĂŒberwunden werden. Wir haben sehr viel Freude an unseren GerĂ€ten, und wegen uns darf es bis zum offiziellen iPhone-Verkaufsstart in der Schweiz ruhig noch ein bisschen dauern.