17 Tage nach dem iPhone 3G-Start: Reaktion auf meinen gestrigen Beitrag

17 Tage nach dem iPhone 3G-Start in der Schweiz erhält der Blögger einen Kommentar auf seinen gestrigen Beitrag zum Artikel in der SonntagsZeitung über den Blogger Andreas Hobi. Oder besser gesagt: Er geht ihn lesen. Denn Andreas wollte sich nicht als Benutzer beim Blög registrieren (die Registrierungspflicht für Kommentare war standardmässig drin und ist jetzt ausgeschaltet), und hat seine Reaktion daher auf seinem Blog veröffentlicht. Hier ist sie:

„Soeben wollte ich zu einem aktuellen Posting auf bloeg.ch, welches sich mit meiner Person, meinem Blog und einem “Plagiatsvorwurf” befasst einen Kommentar schreiben. Leider ist dies (ohne vorherige Registrierung) nicht möglich.

Deshalb hier meine Antwort, die ich jedoch lieber direkt zum entsprechenden Kommentar geschrieben hätte:

Hallo “Blögger”

Es ist tatsächlich so, dass ich erst nach der Erwähnung des UWG-Artikels auf die Website bloeg.ch gestossen bin. Hingewiesen auf die Orange-Artikel von bloeg.ch wurde ich durch “Greezer”, welcher in seinem Kommentar vom 24. Juli (http://schweizweit.net/2008/07/23/liebe-orange-jetzt-gibts-arger/#comment-10797) schrieb:

“Gibt noch mehr blogger, welche nicht so ganz Happy sind:
http://bloeg.ch/ ;)”

Es mag in Deinen Augen unwahrscheinlich sein, dass ein Zugbegleiter nicht nur von Zügen etwas versteht. Aber überlege Dir doch mal, das wäre genau das Gleiche, wie wenn ich behaupten würde, Du hättest nur von Gesetzestexten eine Ahnung und sonst von nichts.

Bestimmt hast Du auf meinem Blog vorbeigeschaut und dabei auch gesehen, wer sich hinter der Person Andreas Hobi verbirgt: Von 2001 bis 2004 machte ich die Kaufmännische Berufsmatura als “Kaufmann öffentlicher Verkehr”. Bestimmt weisst Du, dass man dort auch ein sogenanntes Fach “Wirtschaft und Recht” hat. Die Artikel aus OR, ZGB, UWG und wie sie alle heissen sind in kaufmännischen Berufen von (teilweise) hoher Wichtigkeit; entsprechend tief wurden diese behandelt.

Deshalb: Setze Dich mal hin, halte Dich gut an der Tischplatte fest, atme tief ein und aus, denn ich muss Dir jetzt etwas sagen, dass Dich schockieren wird: Auch ein Zugbegleiter verfĂĽgt ĂĽber Allgemeinwissen.

Es erstaunt mich, dass Du einen solch umfassenden Artikel ĂĽber mich und meinen Blog schreibst, ohne mich zuvor je kontaktiert zu haben. Dein Artikel beruht auf Annahmen und Vorurteilen. Ich hoffe (und gehe auch davon aus), dass dies nicht auf Deinen restlichen Blog zutrifft.

Es gibt mit Sicherheit viele tolle Artikel auf bloeg.ch und es wäre doch schade, wenn andere Blogger denken wĂĽrden: Verlinke nie auf bloeg.ch, ansonsten handelst du dir nur Probleme ein.“

Und Achtung: Urheberrecht by Andreas Hobi, der Beitrag stammt aus den Kommentaren zu seinem Blog schweizweit.net.

Jaja, was soll man dazu noch sagen? Auf jeden Fall gibt der Blögger zu, nicht viel ĂĽber den Ausbildungsgang von Zugbegleitern oder die Anforderungen an Schulbildung bei diesem Beruf zu wissen. Klar sind das keine ungebildeten Leute, schon nur die verschiedenen Sprachen, die sie meist beherrschen, beweist das. Deshalb hat der Blögger ja auch NICHT geschrieben: „Kondukteure sind blöd“ oder so, sondern lediglich, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass ein Kondukteur das UWG kennt. Gesetze rund ums Zugfahren, Transportgesetz, Kausalhaftung der Zugbetreiter okay, das eher schon. Aber einem lauterkeitsrechtlichen Fall wird ein Kondukteur in AusĂĽbung seiner Tätigkeit wohl kaum je begegnen.

Dann aber die Gegenfrage, Andreas: Wenn Du so gut über all die Gesetze Bescheid weisst, wieso verletzt Du sie dann selbst? Dein Abdrucken all der Kontaktdaten von Therese Wenger ist juristisch nicht ganz sauber hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsrechte. Zugegeben, es könnte schlimmer sein. Immerhin fehlen die private Telefonnummer und Adresse.

Naja. Andreas soll am nächsten Mittwoch sein iPhone 3G erhalten. Immerhin wird sich dann auch bei ihm der Frustlevel wieder langsam senken.

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