16 Tage nach dem iPhone 3G-Start: Blög-Behauptung gelangt über Umwegen in die SonntagsZeitung

In der heutigen Ausgabe der SonntagsZeitung (27.7.2008) ist unter dem Titel „Neukunden bevorzugt“ ein Artikel zum Ärger der bisherigen Orange-Kunden zu lesen.

Dieser bezieht sich auf einen Blogbeitrag des Bloggers Andreas Hobi in dessen Blog schweizweit.net (der in seinem früheren Beitrag auch zu blög.ch verlinkte, merci!). In „Liebe Orange, jetzt gibt’s Ärger“ (23. Juli 2008) macht Andreas seinem Ärger Luft, dass offenbar Neukunden gegenüber bisherigen Orange-Kunden beim Kauf des iPhone bevorzugt wurden.

Ob dies wirklich so ist, weiss der Blögger auch nicht. Scheinbar hat Andreas als Orange-Kunde aber das genau gleiche Mail von Orange erhalten wie der Blögger als Neukunde, in dem Orange einem das iPhone „als einer der Ersten“ und „vorrangig“ das iPhone verspricht. Dass das Ganze alles andere als reibungslos ablief, hat Neukunden und bestehende Kunden sicher gleichermassen geärgert. Immerhin seien gemäss der im Artikel zitierten Pressesprecherin von Orange mittlerweile 90 Prozent der Vorbestellungen ausgeliefert. Spätestens in zwei Wochen seien alle bedient. Dies hört sich für den Blögger durchaus realistisch an und ist eine frohe Botschaft für alle, die noch warten müssen. Wir hoffen, dass bald schon alle Wartenden „Ende gut, alles gut“ sagen können.

Der letzte Absatz des SonntagsZeitung-Artikels macht den Blögger aber stutzig. „Blogger Hobi vermutet, dass Orange gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen habe. Laut Artikel 3 gilt es als unlauter, wenn über die vorrätige Menge (…) unrichtige oder unwahre Angaben gemacht werden.“ Genau diesen Vorwurf des unlauteren Verhaltens von Orange hat der Blögger nicht nur schon irgendwo gelesen, sondern selbst geschrieben. Und zwar in seinem Blög-Beitrag 1 Tag nach dem iPhone 3G-Start am 12. Juli.

Interessant dazu ist dann auch die Diskussion in den Kommentaren von Andreas Hobis Blogbeitrag. Dort schreibt er am 24. Juli auf den Kommentar hin, es gäbe noch mehr Blogger, welche nicht ganz happy sind: http://bloeg.ch, selbst: „Ja tatsächlich. 🙂 Und er (also der Blögger, vom Blögger eingefügt) scheint den „Prozess“ genau dokumentiert zu haben. Interessant die Parallelen zwischen seinen und meinen Artikeln: (Man könnte fast meinen, ich hätte von ihm abgeschrieben *g*)“

Jaja, Andreas, das könnte man tatsächlich fast meinen. Insofern hätte der letzte Absatz im SonntagsZeitung-Artikel vielleicht lauten sollen: „Blogger Hobi hat im Blög.ch gelesen, dass…“ oder „Blogger Hobi redet nach, dass…“ oder so. Denn dass ein Zugbegleiter von selbst auf das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb kommt, ist eher unwahrscheinlich – sorry Andreas, das soll kein Angriff gegen Dich oder den Zugbegleiter-Berufsstand sein. Wahrscheinlicher hingegen ist es wirklich, dass Andreas diese Idee hier im Beitrag des Blöggers, der Jurist ist, gelesen hatte.

Es wäre jetzt aber zu spitzfindig, Andreas noch auf das Urheberrechtsgesetz hinzuweisen. Denn so umwerfend und genial war die Blögger-Idee des unlauteren Wettbewerbs von Orange auch wieder nicht, und sicher findet die Lauterkeitskommission einen Ausweg, wieso Orange das trotzdem durfte (und natürlich wäre auch nur der Text selbst, nicht die Idee urheberrechtlich geschützt). Und ausserdem sitzen wir ja alle im selben Boot mit dem Ärger über Orange, und Blogger sind unter sich ja sowieso nicht nachtragend. Obwohl lustigerweise: Der Blögger hat das Heu wohl absolut nicht auf derselben Bühne wie Andreas Hobi: Während dieser in seinem zweiten Blog autolos.com darüber berichtet, wie toll das Leben ohne Auto dafür mit ÖV ist, führt der Blögger ebenfalls ein zweites Blog mit dem Titel Autofahrerblog.ch, und bereut noch heute, sein zweites Auto verkauft zu haben und damit „nur“ noch 1 Auto zu besitzen. Jaja, da gehen die Meinungen wohl wirklich auseinander.

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