1 Tag nach dem iPhone 3G-Start: Orange macht Werbung fürs iPhone, obwohl keins mehr da ist

In der BernerZeitung lacht dem Blögger heute Samstag das iPhone aus einer ganzseitigen Orange-Werbung entgegen, Kostenpunkt: knapp 30 000 Fr. „Erhältlich in allen Orange Centers und unter orange.ch/iphone“, steht gross geschrieben. Er hat es dann doch gelassen, mit dem Inserat in einen Orange-Shop zu gehen, denn erhältlich ist es dort ja schon seit gestern Morgen nicht mehr. (Nachtrag: Dasselbe Inserat erscheint am Sonntag in der SonntagsZeitung, Kostenpunkt: gut 30 000 Fr.)

Was hat sich Orange dabei nur gedacht? Klar, das Inserat wurde sicher schon einige Zeit im Voraus bestellt, aber auch da hätte man sich anhand der Vorbestellungen denken können, dass im Nullkommanichts alle iPhones weg sein würden. Wer bitte hatte da geglaubt, dass man am Samstag immer noch welche haben würde? Das war dann ein 60 000 Fr. teurer Ãœberlegungsfehler. Und unlauter! Denn – trotz des „Solange Vorrat“ im Kleingedruckten – suggeriert das Inserat, dass iPhones in Orange Shops erhältlich seien, und zwar in allen. Nachdem gestern aber alles leer gekauft wurde, stimmt das nun überhaupt nicht mehr. Damit macht Orange unrichtige oder irreführende Angaben zur vorrätigen Menge, was nach Art. 3 Buchstabe b UWG als unlauterer Wettbewerb gilt und auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Der Blögger wartet immer noch auf sein iPhone 3G. Immerhin ist heute per E-Mail die Bestellbestätigung der Online-Bestellung von vorgestern eingetroffen. Diese sei erfolgreich abgeschlossen worden und man habe die Zahlung erhalten. In Kürze werde über die Lieferbedingungen informiert. Lieferbedingungen? Muss ich einen Purzelbaum schlagen, damit mir der Pöstler das Paket übergibt oder was? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, an welche Bedingungen Orange die Lieferung knüpfen will. Denn der Kaufvertrag wurde bereits abgeschlossen. Nun ist es zu spät, noch irgendwelche Bedingungen ins Spiel zu bringen.

In einem zweiten Mail schrieb Orange dem Blögger dann, dass die iPhone 3G-Bestellung aufgenommen worden sei, und dass die Lieferung so schnell wie möglich erfolgen werde. Na darauf bin ich aber gespannt!

Und bei Swisscom hat man sich möglicherweise ins eigene Bein geschossen: Dort umfasst die standardmässige zweijährige Garantie die Abgabe eines Ersatzgeräts im Schadenfall. Tatsächlich sind bereits da und dort solche aufgetaucht (iPhone ausgepackt, ging nicht), aber natürlich ist weit und breit kein Ersatzgerät mehr vorhanden, weil der gesamte Lagerbestand verkauft wurde. Der Swisscom-Vorstand wolle ja sogar seine Geschäfts-iPhones zurückgeben, damit die auch verkauft werden können… hmmm… ich hoffe doch mal schwer, dass die Swisscom ihren Kunden hier nicht heimlich gebrauchte iPhones als Neuware verkaufen will! Aber als Ersatzgeräte könnten sie tatsächlich taugen. Trotzdem ist die selbst verunmöglichte Ersatzgerät-Garantie ein weiterer Beleg dafür, dass Swisscom (aber auch Orange) mit absolut ungenügender Vorbereitung in den Verkauf gestartet ist.

So oder so: Die 60 000 Fr. für die Inserate – oder sicher noch viel mehr für alle die, die der Blögger nicht gesehen hat – hätte sich Orange sparen könne. Das iPhone wird nämlich auch so gekauft.

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