Warning: Constant ABSPATH already defined in /home/httpd/vhosts/bloeg.ch/httpdocs/wp-config.php on line 19 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/httpd/vhosts/bloeg.ch/httpdocs/wp-config.php:19) in /home/httpd/vhosts/bloeg.ch/httpdocs/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 blög.ch http://bloeg.ch Das Blog mit den zwei Punkten aufm «o» Thu, 21 Dec 2017 21:30:24 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.8 „Ja, Ihr Paket ist hier, aber Sie bekommen es noch nicht.“ http://bloeg.ch/die-post/ja-ihr-paket-ist-hier-aber-sie-bekommen-es-noch-nicht http://bloeg.ch/die-post/ja-ihr-paket-ist-hier-aber-sie-bekommen-es-noch-nicht#respond Tue, 19 Dec 2017 18:02:08 +0000 http://bloeg.ch/?p=874 Wie oft erwartet mich am Briefkasten eine Abholungseinladung der Post, zum Abholen bei der Postagentur im Migros. Und wie oft fahre ich kurz vor Ladenschluss vorbei, um das Paket abzuholen. Doch dieses Mal verweigert dies die Migros-Mitarbeiterin.

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„Auf der Abholungseinladung steht doch, dass Sie das Paket erst ab morgen abholen können“, sagt die junge Migros-Mitarbeiterin, die ich vorher noch nie gesehen habe, schnippisch. Ich weise sie darauf hin, dass ich und viele andere das immer so machen und es immer möglich war, das Paket noch am Abend abzuholen. Und ich frage nach, ob denn die nicht zugestellten Pakete noch nicht in der Filiale eingetroffen seien, wie das sonst üblich ist. „Doch“, antwortet die Frau. „Ihr Paket ist hier, aber Sie bekommen es noch nicht.“ Das sei eine neue Regelung, erklärt sie. Ich könne morgen wiederkommen. Aber noch nicht bei Öffnung – erst ab 9 Uhr.

Die Kundenfreundlichkeit wurde hier definitiv abgeschafft. Die neue Regelung macht mich sehr wütend, weil das Paket ja da wäre und ich so extra nochmals zur Migros fahren muss.

Update:

Zwei Tage nach der Reklamation ruft der Migros Kundendienst an. Nach Rücksprache mit dem Filialleiter und dem Regionalleiter werden man zur früheren Regelung zurückkehren. Sie fänden es ebenfalls nicht richtig, dass Pakete, die sich bereits wieder in der Filiale befinden, den Empfängern verweigert werden. Die Post schreibt jeweils „ab morgen“ auf den Abholschein, da lange nicht alle Poststellen und -agenturen die nicht zugestellten Pakete des Tages bereits am Abend erhalten. Es sei nicht die Absicht, damit Postkunden zu verärgern. Danke.

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Neue Zuschneidegebühr für Holz in der Migros http://bloeg.ch/einfachfalsch/neue-zuschneidegebuehr-fuer-holz-in-der-migros http://bloeg.ch/einfachfalsch/neue-zuschneidegebuehr-fuer-holz-in-der-migros#respond Sat, 23 Jul 2016 23:34:30 +0000 http://bloeg.ch/?p=856 Für meine Bastelprojekte bestelle ich ab und zu Holz nach genauen Massen. Normalerweise mache ich dies bei der extrem sympatischen Schreinerin im OBI Schönbühl oder vielleicht mal im Bauhaus Niederwangen. Vorletzte Woche setzte ich auf den kürzesten Anfahrtsweg und fuhr am Samstagnachmittag zur Migros Do it + Garden Filiale Bern-Wankdorf.

Dort habe beim Zuschneideservice zwei rechteckige Holzbretter bestellt und konnte sie zehn Minuten später bereits abholen. Zu Hause habe ich dann aber festgestellt, dass mir zusätzlich zum Quadratmeterpreis des Holzes noch drei Schnitte zu je 1.35 Franken in Rechnung gestellt wurden. Darüber war ich sehr überrascht, da zusätzliche Schnittgebühren sonst überall nur geschuldet sind, wenn ein Brett nicht rechteckig ist (Ausschnitt) oder wenn ein im Selbstbedienungsbereich angebotenes Brett zugeschnitten werden soll. Ansonsten gehe ich davon aus, dass das Bereitstellen des Bretts in der von mir gewünschten Grösse nichts kostet und ich nur den Quadratmeterpreis bezahlen muss. So war das auf jeden Fall bisher immer, wenn ich bei OBI oder Bauhaus Bretter nach eigenen Massen gekauft habe.

Überzeugt davon, dass es sich um ein Versehen handelt, habe ich mich an den Migros Kundendienst gewandt. Und zur Antwort erhalten:

„Das Preisniveau der einzelnen Holzplatten wurde im April um ca. 20% gesenkt. Über unseren Online-Holzzuschnitt können Sie über 150 Produkte online bestellen und kostenlos in Ihrer Filiale abholen. Bei Online-Bestellungen ist der Holzzuschnitt also kostenlos.

Für den Zuschnitt in den Filialen wird jedoch eine Zuschnittpauschale verrechnet. Diese Information finden Sie auf Ihrem Bestellformular: „Erster Schnitt ist gratis, jeder weiterer Schnitt kostet Fr. 1.35 oder nach Aufwand Fr. 84.-/Stunde“.“

Das ist doch Quatsch. Wenn ich beim Metzger an der Theke fünf Tranchen Schinken bestelle, muss ich ja auch nur den Preis nach Gewicht zahlen und nicht noch eine Zusatzgebühr fürs Schneiden. Oder wird das bei Migros jetzt auch eingeführt?

Ob die Holzpreise wirklich günstiger geworden sind, kann ich nicht beurteilen. Die Online-Bestellmöglichkeit habe ich beim Suchen gefunden: www.doitgarden.ch/de/cp.holzzuschnitt. ABER: Wie will man Online beurteilen, wie sich das Holz anfühlt, wie schwer oder wie dick es wirklich ist? Dafür braucht es doch einfach die Muster in der Filiale. Ausserdem muss man nach Online-Bestellen 4-7 Tage warten bis zum Abholen. Das ist also alles mehr als unpraktisch.

Die neue Zuschneidegebühr der Migros ist einfach falsch. In der Zukunft kaufe ich mein Holz und den übrigen Heimwerker-Bedarf wieder bei OBI oder bei Kaufhaus.

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Wenn der Weihnachtsbaum nur noch halb leuchtet http://bloeg.ch/einfachfalsch/wenn-der-weihnachtsbaum-nur-noch-halb-leuchtet http://bloeg.ch/einfachfalsch/wenn-der-weihnachtsbaum-nur-noch-halb-leuchtet#respond Fri, 15 Jan 2016 21:31:28 +0000 http://bloeg.ch/?p=833 Wir mögen elektrische Lichter an unserem Weihnachtsbaum. So können wir sie von morgens bis abends geniessen. Nach über zehnjährigem Einsatz hat unsere Lichterkette den Geist aufgegeben und musste ersetzt werden – vier Tage vor Weihnachten. Zu diesem Zeitpunkt war in der Migros-Filiale Schönbühl trotz grosser Weihnachtsausstellung das Angebot sehr erlesen. Es gab nur noch kurze Outdoor-Lichterketten, von denen ich drei Stück gekauft habe.

Doch die Weihnachtsfreude liess weiter auf sich warten: Eine der Lichterketten brannte wegen eines defekten Transformers von Anfang an nicht. Ich durfte sie bei unserer lokalen Migros-Filiale zurückgeben und habe eine neue erhalten. Doch auch die ausgetauschte Lichterkette brannte nur wenige Stunden. Dabei habe ich in der Zwischenzeit extra das Verlängerungskabel ausgetauscht, um einen Fehler damit ausschliessen zu können. Ich habe die Lichterkette also erneut zurückgebracht und stattdessen eine längere Kette derselben Marke gekauft, da es sonst für den grossen Baum etwas knapp wird. Am Abend hat’s dann zwar noch dafür gereicht, sie zu montieren, aber nicht mehr, um den Baum weiter zu dekorieren.

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Zum Glück! Denn am Weihnachtstag brannte eine weitere der kurzen Ketten nicht mehr. Sowohl Kette als auch Transformer waren kaputt. Hätten die Kugeln bereits gehangen, hätten wir die meisten davon wieder abhängen müssen. Irgend etwas stimmt mit diesen Lichterketten nicht. Und das zwei Stunden vor Ladenschluss vor Weihnachten und mit mehreren Weihnachtsfeiern vor uns, während denen die Lichter brennen MÜSSEN! Wir können ja nicht vor einem Baum sitzen, bei dem ein Teil der Lichter nicht leuchtet!

Ich bin also nochmals zu Migros gegangen, um die defekte Lichterkette auszutauschen, schon ziemlich verzweifelt. Ein weiteres Mal werde ich nicht vorbeikommen können. Ich habe der Dame am Kundendienst – dieselbe wie beim letzten Umtausch – erklärt, dass es sich um einen Herstellungsfehler oder etwas ähnliches handelt. Ich werde sicherheitshalber vier neue Lichterketten kaufen und mit nach Hause nehmen und dann nach dem neuen Jahr sämtliche Lichterketten wieder zurückbringen. Ich habe das Vertrauen in das Produkt völlig verloren.

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Schlussendlich haben wir unsere Weihnachtsfeiern gut überstanden. Wir mussten zwar beim Dekorieren nochmals einen defekten Transformer austauschen, aber immerhin ging das, ohne die Lichterkette abzunehmen. Dann haben alle Lichtchen bis nach Neujahr gebrannt.

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Am ersten Wochenende nach Neujahr habe ich dann mit allen Lichterketten erneut beim lokalen Migros Kundendienst vorbeigeschaut. Doch die Dame heute hatte kein Verständnis für mein Anliegen. Sie könne höchstens die drei noch verschlossenen Boxen und die defekte Kette zurücknehmen, aber nicht die geöffneten, die noch brennen. Und das, eben, obwohl ich das Vertrauen in die Migros-Lichterketten komplett verloren habe und nicht nochmals die Weihnachtstage damit verbringen will, reihenweise Lichterketten auszutauschen. Nein, dieses Jahr wollen wir frühzeitig ein qualitativ besseres Produkt eines andern Herstellers kaufen, mit dem wir hoffentlich weniger Pech haben. Da haben wir definitiv keinen Bedarf mehr für die Migros-Lichterketten, die ja dann sicher auch in einer leicht anderen Farbe leuchten würden als die Migros-Ketten.

Ich erwarte immer noch von Migros, dass die restlichen Lichterketten zurückgenommen werden.

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Schweiz bestiehlt Flüchtlinge http://bloeg.ch/einfachfalsch/schweiz-bestiehlt-fluechtlinge http://bloeg.ch/einfachfalsch/schweiz-bestiehlt-fluechtlinge#respond Fri, 15 Jan 2016 20:35:00 +0000 http://bloeg.ch/?p=846 So entsetzt war ich schon lange nicht mehr. Da beklauen die Schweizer Behörden ganz legal Flüchtlinge und lassen ihnen nur 1’000 Franken. Stellt Euch vor, WIR müssten wegen einem schrecklichen Krieg in der Schweiz unser Land verlassen. Am Fluchtort würden die Behörden UNS alles Geld und die geretteten Familienerbstücke wegnehmen und unser Bankkonto plündern. Wir hätten nichts mehr, um für unsere Familie zu sorgen, dürften nicht arbeiten und könnten uns nicht mal mehr die Rückreise leisten, wenn der Krieg vorbei ist. Das ist DIEBSTAHL und eine Verletzung der Eigentumsgarantie, obwohl die in der Bundesverfassung steht. Wir leben hier in einem Unrechtsstaat.

Zum Artikel im „20 Minuten“: www.20min.ch/schweiz/news/story/-Eheringe-werden-nicht-eingezogen–25590727

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Ein Kind kann nicht zwei Väter haben: enttäuscht vom Bundesgerichtsurteil http://bloeg.ch/recht/ein-kind-kann-nicht-zwei-vaeter-haben-enttaeuscht-vom-bundesgerichtsurteil http://bloeg.ch/recht/ein-kind-kann-nicht-zwei-vaeter-haben-enttaeuscht-vom-bundesgerichtsurteil#respond Thu, 21 May 2015 21:28:26 +0000 http://bloeg.ch/?p=819 Das Bundesgericht hat entschieden: Ein Kind, das im Ausland von einer Leihmutter für ein gleichgeschlechtliches Paar ausgetragen wurde, darf rechtlich gesehen nicht zwei Väter haben. Erlaubt sind ausschliesslich je ein männliches und ein weibliches Elternteil. Zur Medienmitteilung des Bundesgerichts.

Das Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass das in der Schweiz geltende Leihmutterverbot umgangen wurde und der Eintrag zweier Männer deshalb gegen den Ordre public verstösst. Das ist rechtlicher Quatsch.

Grundsätzlich gelten die Gesetze eines Landes immer nur innerhalb der eigenen Landesgrenzen. Was im Ausland passiert, geht Gesetzgeber und Richter nichts an. Ausnahmen sind nur für seltene Fälle vorgesehen, bei denen es um besonders schwere Verbrechen wie beispielsweise Kindsmissbrauch geht. Voraussetzung für eine Verurteilung in der Schweiz ist dabei immer, dass die Tat auch im Land der Verbrechensbegehung strafbar ist, dort aber nicht verfolgt wurde. Das Bundesgericht stellt den Wunsch zweier Menschen, gemeinsam ein Kind grosszuziehen und ihm Liebe und Geborgenheit zu geben, mit dem Schlimmsten gleich, was man einem Kind antun kann. Das gibt vor lauter Kopfschütteln ja fast ein Schleudertrauma.

Zugegeben: Das ist natürlich etwas überspitzt formuliert und das Strafrecht lässt sich nicht 1:1 auf die zivilrechtliche Ausrede des Bundesgerichts anwenden. Trotzdem ist es es rechtlich mehr als bedenklich. Es verweigert dem Kind sämtliche Rechte, die aufgrund des Kindsverhältnis sonst bestehen. Ärzte dürfen ihm im medizinischen Ernstfall beispielsweise keine Auskunft über den Zustand von Papi II geben, es hat keinen Unterhaltsanspruch, nicht automatisch ein Recht auf Versorgerschaden und auch keinen Erbanspruch. Und muss hohe Erbschaftssteuern bezahlen, falls es doch etwas erbt. Das Urteil belegt einmal mehr, dass wir uns in der Schweiz immer mehr vom Kindswohl entfernen.

Und es ist sehr engstirnig. Denn: Nicht nur die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten, nein, sondern beispielsweise auch die Präimplantationsdiagnostik (zumindest bis zu den kommenden Abstimmungen am 14. Juni 2015). Daher reisen jährlich viele Paare ins Ausland, um sich dort der hier verbotenen Prozedur zu unterziehen. Dazu rät ja sogar Bundesrat Berset. Die dabei gezeugten Kinder werden in der Schweiz dann aber ganz normal anerkannt, haben dieselben Rechte wie „legal“ gezeugte Kinder. Wieso verlangt das Bundesamt für Justiz (es war im vorliegenden Fall Klägerin) nicht auch hier, dass den Kindern hier Rechte verweigert werden, am liebsten wohl gleich die Schweizer Staatsbürgerschaft?

Das Kindsverhältnis kann ausserdem auch zu anderen Personen als zu den biologischen Eltern bestehen. Die Eltern müssen dem Zivilstandesamt schliesslich keinen DNA-Test vorlegen, um zu beweisen, dass sie (beide) die Eltern sind. In der Ehe geborene Kinder gelten automatisch als von den Ehepartnern abstammend. Bei unverheirateten Müttern können Kinder auch von einem Mann anerkannt werden, der nicht der biologische Vater ist. Und natürlich gibt es die Adoption. Wieso wird hier Artikel 8 der Bundesverfassung so beiläufig ignoriert, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand diskriminiert werden darf, egal aus welchen Gründen?

Wenn überhaupt müssten die Schweizer Behörden eigentlich bei jedem Paar nach dem Grund fragen, wenn es ins Ausland reist, und ihm die Ausreise verweigern, wenn die „Gefahr“ besteht, dass es im Ausland eine Leihmutter beauftragen oder Präimplantationsdiagnostik durchführen könnte. HIER müssten die Behörden ansetzen, und nicht das später Kind bestrafen. Es hat schliesslich nichts unrechtes getan.

Ausserdem: Das Bundesgericht kann nur verbieten, rechtlich gesehen zwei Väter zu haben. Es kann nichts dagegen unternehmen, dass das Kind faktisch sehr wohl zwei Väter hat. Wie und mit wem man ohne Trauschein zusammenlebt, kann das Gericht zum Glück noch nicht verbieten – mit Ausnahme des Beischlafs mit einem direkten Verwandten (Inzestverbot). Die verweigerte Eintragung des zweiten Vaters bringt also überhaupt nichts. Genauso wie die Eintragung eines Vaters und einer Mutter faktisch nichts bringt, wenn diese nichts oder nichts mehr mit dem Kind zu tun haben möchten. Das Gericht kann ein Elternteil höchstens dazu bringen, dem Kind Unterhalt zu zahlen, aber nicht, ihm ein richtiger Vater oder eine richtige Mutter zu sein.

Mit den zwei Vätern hat das Kind sicher ein geborgenes, erfülltes Leben und wird genauso geliebt – oder vielleicht sogar noch mehr – wie in konventionell zusammengesetzten Familien. Und darauf sollte es ALS EINZIGES ankommen. Ist es wirklich besser, sich als Richter hinter Gesetzesbüchern und Ausreden zu verstecken, um jemand anderem die eigene, erzkonservative Meinung aufzuzwingen? Nein.

Urteil des Bundesgerichts vom 21. Mai 2015 (5A_748/2014)

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Die Angst von Swatch vor der Apple Watch http://bloeg.ch/technik/die-angst-von-swatch-vor-der-apple-watch http://bloeg.ch/technik/die-angst-von-swatch-vor-der-apple-watch#respond Sun, 29 Mar 2015 07:11:23 +0000 http://bloeg.ch/?p=813 Nick Hayek, der CEO des Schweizer Uhrenherstellers Swatch, betont bei jeder Gelegenheit, wie wenig ihn doch der bevorstehende Verkaufsstart der Apple Watch stört. Sie würden sich lieber darauf konzentrieren, Uhren herzustellen, die die Zeit anzeigen. Smartwatches werden sich ja sowieso nicht durchsetzen. Die braucht niemand. Was ja beim iPad auch alle gesagt hatten – und falsch lagen.

In Tat und Wahrheit scheint Swatch aber grosse Angst vor Apples Uhr zu haben. Auf jeden Fall hat Swatch vor kurzem „One more thing“ als Schweizer Marke registriert, den berühmten Satz des verstorbenen Apple-Chefs Steve Jobs, mit dem er so gerne neue Produkte oder grossartige Neuerungen vorstellte. Steve Jobs‘ Satz steht steht für Innovation, visionäres Denken, neuste Technik… und eine grosse Portion Humor. Swatch hofft nun sicher, dass sie durch den Besitz des Satzes als Marke automatisch auch ein bisschen von alldem bekommen.

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Die Apple Watch ist ab dem 25. April 2015 in ausgewählten Ländern erhältlich. Der Verkaufsbeginn in der Schweiz steht noch nicht fest.

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Falscher Frankenstein im Pathé Küchlin Basel http://bloeg.ch/einfachfalsch/falscher-frankenstein-im-pathe-kuechlin-basel http://bloeg.ch/einfachfalsch/falscher-frankenstein-im-pathe-kuechlin-basel#respond Wed, 15 Oct 2014 21:59:15 +0000 http://bloeg.ch/?p=804 Das Kino Pathé Küchlin Basel hat heute die falsche Version der Theateraufführung von Frankenstein gezeigt, nämlich nicht wie angekündigt mit Benedict Cumberbatch als Kreatur, sondern als Frankenstein. Wir sind davon schwer enttäuscht, hatten wir uns doch sehr auf diese Vorstellung gefreut und sind extra dafür von Bern angereist. Als Victor Frankenstein hat Benedict Cumberbatch eine viel kleinere und weniger interessante Rolle. Damit werden wir seine sicher grossartige Mimik und Gestik als Kreatur wohl nicht mehr erleben. Wir verlangen mindestens die bezahlten 2x 30 Franken zurück, wenn nicht auch noch eine Entschädigung für die vergebliche Hin- und Rückreise (200 Autokilometer).

pathe

Wir hatten schon im Kino selbst nach dem Film reklamiert. Der Pathé-Mitarbeiter wollte oder eher konnte nichts machen und hat empfohlen, dass wir uns per E-Mail beschweren. Wir haben erst nach der Vorstellung reklamiert, weil wir zuerst nicht sicher waren, ob wir falsch nachgeschaut und uns in der Vorstellung getäuscht hatten. Doch auf der Pathé-Webseite war ganz klar aufgeführt, dass es sich um die Version mit Benedict Cumberbatch als Kreatur handelt. Als wir uns vergewissert hatten, war es ohnehin zu spät, um den Film abzubrechen und den richtigen zu starten. Hat denn bei Pathé vor oder während der Vorstellung kein Mitarbeiter überprüft, ob die richtige der beiden Versionen läuft?

Immerhin am nächsten Morgen trifft die folgende Stellungnahme von Pathé ein:

Liebe Freunde des National Theatres London
Gestern wurde versehentlich die Frankestein Version mit dem „Cast Miller“ gezeigt anstelle der Aufführung mit der Besetzung „Cumberbatch“. Hierfür entschuldigen wir uns bei Ihnen!
Es handelte sich hierbei um einen menschlichen Fehler des diensthabenden Operateurs, der leider nicht rückgängig gemacht werden kann.
Wir haben beschlossen, Ihnen diesen Genuss mit der Schauspielbesetung „Cumberbatch“ in einer Sondervorstellung im Saal 4 inklusive Cüpli am Mittwoch, den 12. November 2014 um 20:00 UHR zukommen zu lassen. Für den Eintritt zählt Ihr Ticket der letzten Vorstellung. Da es sich um einen anderen Saal handelt, bieten wir Ihnen an, Ihr Ticket vorab gegen einen Sitzplatz an unserer Kinokasse zu tauschen oder per Telefon unter +41 61 201 2517 zu reservieren.
Diese Sondervorstellung läuft parallel zur Version „Miller als Creature“, die im Saal 3 laufen wird.
Da uns dieser Fehler aufrichtig Leid tut, möchten wir Ihnen zusätzlich gerne als kleines Trostpflaster ein Kinofreiticket zukommen lassen, welches Sie für jeden aktuellen Kinofilm innerhalb eines Jahres einlösen können. Hierfür bitten wir Sie uns Ihre Anschrift mitzuteilen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Treue.
Mit freundlichen Grüssen
Pathé Küchlin AG
Rolf Köchl
Cinema Manage

Die Stellungnahme im PDF-Format:

Stellungnahme Pathé Küchlin _Vorstellung Frankenstein am 15 OKT 2014

Zu blöd, dass wir am Ersatzdatum in den Ferien sind.

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ombudscom-Schlichtungsverfahren gegen Orange eingeleitet http://bloeg.ch/cablecom/ombudscom-schlichtungsverfahren-gegen-orange-eingeleitet http://bloeg.ch/cablecom/ombudscom-schlichtungsverfahren-gegen-orange-eingeleitet#respond Fri, 15 Aug 2014 05:49:52 +0000 http://bloeg.ch/?p=799 Wie im früheren Blög-Beitrag berichtet hat mich Orange mit falschen Versprechungen zum Abowechsel bewogen und ist nun weder bereit, die vereinbarten Abovertragsbedingungen einzuhalten, noch mich auf meinen bisherigen Abotyp zurückwechseln zu lassen. Ich habe deshalb ein Schlichtungsverfahren bei ombudscom, der Ombudsstelle der Telekommunikationsbranche, eingeleitet.

Nachdem ich die gewünschten Unterlagen eingereicht und Auskünfte erteilt habe, hat ombudscom vor ein paar Tagen die Einleitung des Schlichtungsverfahrens bestätigt.

Gestern wurde ich von Orange erneut telefonisch kontaktiert. Eine Frau K hat sich auf die Kopie des Schlichtungsbegehrens bezogen, die ich Orange zugestellt hatte. Sie wisse gar nicht, wo das Problem läge, schliesslich sei mir mit den 5 Franken Rabatt pro Monat bis zur nächsten Vertragsverlängerung eine gute Lösung angeboten worden. Ich solle mich doch dafür entscheiden. Das Mobilfunkgeschäft sei so schnelllebig, dass es dann sicher ein besseres Abo gäbe, auf das ich wechseln könne. Orange sei auf keinen Fall bereit, mich auf das bisherige Abo zurückwechseln zu lassen, und auch die Ombudsstelle könne hier nichts ausrichten. Ich habe weder Anspruch auf einen bestimmten Abopreis noch Abotyp auf Lebenszeit.

Ich habe ihr widersprochen, dass ganz klar etwas Anderes vereinbart wurde. Auf meine Frage, wieso sich Orange nicht an diese Vereinbarung halten wolle, ist sie ausgewichen. Ebenso auf meine Information, dass die Abopreise bzw. -konditionen seit meinem Abo-Abschluss im Jahr 2008 nur teurer oder schlechter (d.h. weniger enthaltene Leistungen) wurden. Und auch darauf, dass es mir frei stehe, den einmal abgeschlossenen Abovertrag jährlich (zu den selben Bedingungen) zu verlängern.

Da sie mir auch nichts anderes anbieten wollte als die übrigen drei Orange-Mitarbeiter, mit denen ich bisher gesprochen hatte, habe ich abgelehnt und Frau K auf das eingeleitete Schlichtungsverfahren verwiesen. Orange werde in Kürze von der ombudscom zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

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Handy-Abo: Orange verspricht mehr, als es halten will http://bloeg.ch/iphone/handy-abo-orange-verspricht-mehr-als-es-halten-will http://bloeg.ch/iphone/handy-abo-orange-verspricht-mehr-als-es-halten-will#respond Fri, 18 Jul 2014 12:28:06 +0000 http://bloeg.ch/?p=783 Seit dem 24. Juli 2008 bin ich Kunde von Orange. Ich habe bei Orange das damals neu erhältliche iPhone 3G gekauft und ein „iPhone Optima 30“-Abonnement abgeschlossen. In diesem inbegriffen waren 30 Gesprächsminuten auf Schweizer Fest- und Mobilfunknetznummern, 50 SMS, 1 GB Datentransfer und kostenlose Anrufe auf 3 Lieblingsnummern aus dem Schweizer Fest- und Mobilfunknetz zu einem monatlichen Preis von 44 Franken. Diesen Vertrag habe ich jährlich jeweils für 12 Monate verlängert, einmal (im Jahr 2010) beim verbilligten Kauf eines neuen iPhone 4, danach jeweils ohne Kauf eines neuen Mobiltelefons, wobei ich einen monatlichen SIM-only-Rabatt von 15 Franken erhalten habe, womit mich das Abo seit einiger Zeit monatlich 29 Franken kostet. Die enthaltenen Leistungen reichen für meine Bedürfnisse in der Regel aus.

Das „iPhone Optima 30“-Abonnement kann seit längerer Zeit nicht mehr neu abgeschlossen werden und Orange versucht seit Jahren, mich zum Wechsel auf ein aktuelles „Orange Me“-Abonnement zu drängen, und hat dabei auch schon klammheimlich den Abo-Typ geändert, was ich mit Einschreiben reklamiert hatte. In der Folge wechselte Orange den Abo-Typ wieder zurück. Da alle neueren Orange-Abos entweder weniger Leistungen beinhalten oder teurer sind (interessant: eigentlich würde man das Gegenteil erwarten), habe ich mich jeweils gegen die Änderung des Abo-Typs gewehrt und auf mein Recht (auch gemäss den AGB von Orange), den bestehenden Vertrag zu den vereinbarten Konditionen jeweils um ein Jahr zu verlängern.

Im März 2014 hat mich Orange erneut kontaktiert und mir telefonisch den Wechsel auf ein „Orange Me“-Abo zu 11 Franken teureren monatlichen Gebühren angeboten. Ich habe dieses Angebot abgelehnt und am 11. März 2014 auf Twitter geschrieben:

Orange hat ein paar Tage später über Twitter mit mir Kontakt aufgenommen und per Direktnachricht nach meiner Mobilnummer gefragt, um mir ein neues Angebot zu unterbreiten. Frau NM hat mir in der Folge einen Abo-Vertrag angeboten, der 60 Gesprächsminuten, 3’000 SMS, 1 GB Datentransfer und 3 Lieblingsnummern zum Preis von 25 Franken/Monat nach SIM-only-Rabatt umfasst. Dieses erste bessere Angebot als mein bisheriges Abonnement hat mich überrascht, weshalb ich die Angaben wiederholt und gefragt habe:

Ich habe das Angebot also akzeptiert und ihr gedankt. Damit ist durch die gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung ein Vertrag bzw. eine Anpassung des Vertrags von 2008 zustande gekommen.

Als jedoch auch die folgenden monatlichen Rechnungen immer noch die ursprüngliche Grundgebühr von 29 Franken anstelle der neuen Grundgebühr von 25 Franken aufführten, habe ich mich am 19. Juni 2014 erneut per Twitter an Orange gewandt. Orange versprach, das abzuklären und sich wieder zu melden. Nachdem ich nichts mehr von Orange gehört habe, habe ich am 8. Juli 2014 Orange erneut kontaktiert.

Am 17. Juli 2014 versuchte der Orange-Mitarbeiter DM zu einem ungünstigen Zeitpunkt, mich (einmalig) telefonisch zu erreichen, und hat mir danach ein E-Mail geschickt. Scheinbar war er nicht über die vereinbarte Vertragsanpassung informiert, weshalb das E-Mail einen wirren Eindruck macht. Er meldet mir, dass im System ein Wechsel des Preisplans per 10. Juli 2014 eingetragen sei, jedoch für „Orange Me Swiss 60 und 1 GB Datenvolumen für monatliche CHF 45.-“ ohne weitere Ermässigung. Gleichzeitig bietet er einen viel schlechteren Preisplan an.

Ich habe in der Folge bei Orange angerufen, um auf die vereinbarte Vertragsanpassung aufmerksam zu machen, die Frau NM – davon musste ich nach diesem E-Mail ausgehen – nicht im System eingetragen hatte. Frau D bestätigt am Telefon, dass im System ausser des Preisplanwechsels vom 9. Juli 2014 keine weiteren Einträge vorhanden seien. Sie verfügt über keine direkte E-Mail-Adresse, an die ich ein Bildschirmfoto der Twitter-Konversation mit Orange schicken kann, und kann den Preisplan nicht auf die vereinbarten Konditionen anpassen.

Ich sage ihr, dass ich damit nicht einverstanden bin und unter diesen Umständen einer Preisplanänderung nie zugestimmt hätte. Sie solle meinen Preisplan auf das bisherige „iPhone Optima 30“-Abo zurückwechseln. Sie erklärt mir, dass dies nicht möglich sei. Ich gehe davon aus, dass ihr die Kompetenz dazu fehlt, und frage nach ihrem Vorgesetzten.

Jedoch auch Herr B ist nicht bereit, mir die vereinbarten Vertragsbedingungen zu gewähren oder meinen Preisplan zurückzuändern. Er bietet mir die im Twitter-Angebot enthaltenen Leistungen zu 30 Franken pro Monat an (Grundgebühr 45 Franken, SIM-only-Rabatt 15 Franken) sowie eine einmalige Gutschrift von 5 Franken pro Monat bis zur nächsten Vertragsverlängerung, womit ich ja doch die 25 Franken pro Monat habe. Das habe Frau NM sicherlich gemeint, als sie mir das Angebot auf Twitter machte. Ich widerspreche ihm, da Frau NM nichts von einer zeitlichen Begrenzung geschrieben hat und ich ja auch extra nachgefragt habe, ob das gute Angebot einen Haken habe. Ich erkläre ihm, dass sein Angebot das Problem nicht löst, sondern lediglich aufschiebt: Nach der nächsten Vertragsverlängerung würden die monatlichen Gebühren ja doch wieder 30 Franken betragen. Genau das wolle ich nicht. Er bestätigt mir, dass diese Gutschrift wirklich nur bis zur nächsten Vertragsverlängerung möglich seien und nicht darüber hinaus. Ich lehne sein Angebot daher ab und bestehe auf die mit Frau NM vereinbarten Bedingungen oder ein Zurückwechseln auf mein bisheriges Abonnement. Herr B, schon bisher kein angenehmer Gesprächspartner, ist nun hörbar aufgebracht und sagt, dann solle ich doch mein Orange-Abo kündigen und er werde mich dazu an die Vertragsabteilung weiterleiten.

Nach einer viertelstündigen Wartezeit in der Warteschleife habe ich Herrn T in der Leitung. Er ist erstaunt, von den Geschehnissen zu hören. Er würde es bedauern, mich als Kunden zu verlieren, könne mir jedoch auch nur die zwei Möglichkeiten anbieten, entweder den Vertrag zu kündigen oder beim jetzt eingetragenen Vertrag mit einer Monatsgebühr von 30 Franken nach SIM-only-Rabatt zu bleiben. Ich versichere ihm, nicht zu einem anderen Telekommunikationsanbieter wechseln zu wollen, sondern lediglich entweder die vereinbarten Bedingungen zu erhalten oder zum ursprünglichen Abo-Typ zurückwechseln zu wollen. Ich bitte ihn, das Gespräch so ins System einzutragen. Ich werde mich nun an die Ombudsstelle Telekommunikation wenden und mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei ihm melden.

Am 18. Juli 2014 melde ich der Ombudsstelle Telekommunikation den Sachverhalt und stelle das folgende Schlichtungsbegehren:

Orange soll sich an den neuen, gültigen Vertrag halten und mir die mit Frau NM vereinbarten Vertragsbedingungen mit einer monatlichen Grundgebühr von 25 Franken nach Abzug des SIM-only-Rabatts ohne zeitliche Beschränkung gewähren. Als Alternative soll Orange meinen Preisplan zum iPhone Optima 30-Abo zurückändern.

Nun bin ich gespannt, wie’s weiter geht.

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VPS-Nachfolger EPG unbrauchbar: ein Armutszeugnis der Fernsehanbieter http://bloeg.ch/technik/vps-nachfolger-epg-unbrauchbar-ein-armutszeugnis-der-fernsehanbieter http://bloeg.ch/technik/vps-nachfolger-epg-unbrauchbar-ein-armutszeugnis-der-fernsehanbieter#respond Sun, 26 Jan 2014 20:48:59 +0000 http://bloeg.ch/?p=721 Dank VPS konnten Videorekorder eine Sendung passgenau aufnehmen, auch wenn sie sich wegen einer Sportübertragung oder aus anderen Gründen verschoben hatte oder länger dauerte als vorgesehen. Die Fernsehsender schickten jeweils am Anfang und am Ende jeder Sendung ein Signal mit. Das VPS funktionierte jedoch nur im Analogfernsehen.

Der Nachfolgedienst heisst EPG: Electronic Programme Guide, der elektronische Programmführer. Und irgendwie funktioniert’s einfach nicht. Snooker und Tennis interessieren mich nicht und soll auch nicht aufgenommen werden. Das ist aber alles, was auf meiner Aufnahme zu sehen ist. Oder dann fehlt das Ende der Sendung.

Wir schreiben das Jahr 2014. Die Mondlandung ist 45 Jahre her. Nächstes Jahr sollen Autos fliegen, Skateboards schweben und sich nasse Jacken selbst trocknen. Und trotzdem schaffen es die Fernsehanbieter nicht (mehr!), die digitalen Sendungen richtig aufzunehmen. Oder zumindest die UPC Cablecom kann das nicht. Woran liegt es? Das würde mich wirklich interessieren.

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